Freiburg: Nazianwältin in GAF und AKJ?

Tina Gröbmayr muss sich mit Angriffen aus ihrer eigenen Wählervereinigung auseinandersetzen (Archivbild aus dem Jahr 2010).

Tina Gröbmayr hat ihr Referendariat u.a. bei dem Rechtsanwalt Ulf Köpcke, dem Pflichtverteidiger des südbadischen Nazikaders Florian Stech, abgeleistet und wird ab Juli in dessen Kanzlei als Anwältin einsteigen. Florian Stech wird ab nächster Woche wegen einem als Notwehr getarnten Tötungsversuch vor dem Landgericht der Prozess gemacht. Tina Gröbmayr spielt mit dem Gedanken ihren Chef bei dem Prozess zu unterstützen. Außerdem ist Tina Gröbmayr noch Sprecherin der Grünen Alternative Freiburg (GAF) und aktiv im Freiburger AKJ. So wird Tina Gröbmayr am 4. Juli eine Veranstaltung des AKJ zur Strafrechtskritik moderieren. Einen Vortrag von Ulf Köpke zur Situation im Strafvollzug bespricht der AKJ Freiburg ebenfalls positiv.

Jeder hat das Recht auf einen Anwalt!


Tina Gröbmayr führt dies als Argument ins Feld, um das Verhalten ihres Chefs und ihre eigenen Pläne zu rechtfertigen. Natürlich ist es ein zivilisatorischer Fortschritt, dass im Rechtsstaat BRD - bei aller gut begründbarer Kritik an der deutschen Justiz - jede_r Angeklagte_r einen Anwalt hinzuziehen kann. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluß nicht, dass jede_r Anwält_in jedes Mandat annehmen muss, wie Tina Gröbmayr es unterstellt, wenn sie sagt, dass der Rechtsstaat es gebiete, jeden zu verteidigen. Es bedeutet auch nicht, das ein liberaler, linker oder demokratischer Anwalt sich zum politischen Feigenblatt des Nazis machen muss.

Das Anliegen Stechs seine Nazi-Anwältin Nicole Schneiders zu schassen, stattdessen das Landgericht Ulf Köpcke als Pflichtverteidiger benennen zu lassen, um gemeinsam mit dem LKA auf geläuterten Ex-Nazi zu machen, ist verständlich, um Knast zu vermeiden. Dass dem LKA und der Freiburger Staatsanwaltschaft die Konstellationen willkommen erscheint, um zu versuchen Antifaschist_innen und kritische Berichterstatter_innen zu kriminalisieren, ist nicht minder überraschend. Aber dass auch Ulf Köpcke und Tina Gröbmayr auf dem rechten Auge blind sind und sich vor Stechs Karren spannen lassen, überrascht uns doch sehr.

Wenn die beiden Verteidiger_innen die vermutete Notwehrstrategie Stechs unterstützen, begeben sie sich damit zusätzlich in die gefährliche Nähe der Rechtsbeugung, da Stech die vermeintliche Notwehrsituation im Vorfeld heraufbeschworen hat, um straffrei einen politischen Feind töten zu können.

Die Zusammenarbeit mit Faschist_innen ist in keiner Form akzeptabel, da dadurch menschenverachtende Strukturen unterstützt und hoffähig gemacht werden. Weiterhin besteht die Gefahr, dass Informationen über (bürgerlich-)antifaschistische Strukturen und ihre Arbeitsweisen (unabsichtlich) an den politischen Gegner preisgegeben werden.

Die Grüne Alternative Freiburg hat sich in den letzten Wochen intensiv mit Tina Gröbmayrs Rolle in diesem Prozess auseinandergesetzt. Hierbei ist klar geworden, dass die GAF von ihrer Sprecherin verlangt, nicht mit Faschist_innen zusammenzuarbeiten oder anderenfalls ihr Amt aufzugeben und die Gruppe zu verlassen.

Wir unterstützen die Mehrheitspositionen innerhalb der GAF, und verlangen auch vom AKJ eine klare Distanzierung von den beiden Verteidiger_innen!

Kein Fußbreit den Faschist_innen!

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Nazianwältin: das ist fast Rufmord. Tina ist selbst kein Nazi. Tina ist auch nicht Stechs Verteidigerin, sondern unterstützt ihn erstmals nur in ihrer Freizeit. Ihre Beweggründe sind hier ganz klar und deutlich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, das wir alle genießen, um einen neutralen Prozess zu gewährleisten. Wenn ein Mensch keine Verteidigung bekommt, dann ist das doch vergleichbar mit einem  Inquisitionsprozess  im Dritten Reich? Ist das wirklich was ihr wollt? Um noch ein Unrecht in dieser Welt zu verhindern ist es wichtig, dass Stech professionell und neutral vertreten wird.

Vielleicht ist genau das beabsichtigt?

Jede_r, der_die Faschist_innen verteidigt, sollte die Konsequenzen spüren! Es soll damit allerdings nicht erreicht werden, dass Stech für seinen Mordversuch ohne anwaltliche Unterstützung rechtfertigen muss. Es gibt schließlich jede Menge faschistische Anwält_innen. 

Was erreicht werden soll ist, dass Menschen, die Faschist_innen unterstützen - wobei das Argument, dass dies nur in der Freizeit passiert mal echt schlecht ist - als solche bekannt gemacht werden sollten, damit diese Personen sich nicht mehr in antifaschistischen Strukturen engagieren können. Es geht also darum, Antifas in AKJ und GAF vor einer Person zu schützen, die ihre Freizeit mit Nazis verbringt.

P.S: Ist dir das Fragezeichen in der Überschrift aufgefallen? Vermutlich denken die Autor_innen selber nicht, dass Tina tatsächlich ein Nazi ist.

 

Bonehead Stech bei Radio FSN

Ausweglos wird hier die Position des Angeklagten dargestellt. Dieser würde der Willkür einer Inquisition anheim fallen, falls in demokratischen Parteien engagierte Anwälte sie nicht vertreten würden. Andere Rechtsvertretung scheint ihm nicht zuteil zu werden. Er ist ein Opfer.

Was soll hiermit gesagt werden?

Leben wir in einen inquistorischen, mörderischen Unrechtssystem? Handelt es sich um den Angeklagten um eine Person einer verfolgten Minderheit, die sich einem neuen NS-System gegenüber sieht?

Sind die Kritiker dieser Rechtsvertretung nicht gar Wegweiser dieses neuen-alten deutschen "Rechts"-Staats? Vielleicht Menschen, die diktatorische Meinungen und Praktiken haben? Ist nicht die Verteidigung dieses Mannes, die gezielte Strafminderung für den faschistischen Mordversuch eine antifaschistische und demokratische Tat?

 

Wer so argumentiert, der erfindet formale Notsituationen, imaginiert Endzeit- und Totalitätszustände, verschiebt politische Positionen nach Oportunität und beweist nur eins: Dass er/sie von dem inhaltlichen Gehalt der ideellen und/oder realexistierenden Demokratie Nichts verstanden hat, oder verstehen will.

Warum überseht ihr hier eigentlich alle, dass es sich um ein Pflichtmandat handelt? Derartige Mandate kann man nicht endlos oft ablehnen. Zudem ist es eben NICHT so, dass sie / ihr Büro gesagt hat: lasst uns mal den Nazi verteidigen. Pflichtverteidiger sind keine normalen Verteidiger. Zwar können sie Mandate ablehnen, aber dies sollte man nur in seltenen Ausnahmefällen machen.

 

Und genau bei Pflichtmandaten zieht nunmal ihre Argumentation. Stell dir vor alle Pflichtverteidiger lehnen die Verteidigung eines Nazis oder Linken ab. Dann hat er eben keinen Anwalt. Wenn man professionell arbeiten will und eine Berufsehre hat, kann man daher durchaus auch Nazis verteidigen. Wenn man dies mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann. Dies kann man ihr aber schon vorwerfen.

 

Aber wir wissen nichtmal ob überhaupt die Möglichkeit bestand das Mandat ohne Nachteile abzulehnen. Auch Nazis haben das Recht auf einen Anwalt. Der Rechtsstaat muss uneingeschränkt für jeden gelten - ansonsten ist es reine Willkür.

 

Oder denkt hier jemand, dass ein Notarzt einen verletzten Nazi nicht helfen sollte?

 

Grade Linke müssen den Individualterror ablehnen. Genau das unterscheidet uns von den Nazis. Wir bekämpfen ihre Organisationen, nicht die Individuen. Nazis dagegen üben primär Individualterror aus. Nazi-Organisationen radikal bekämpfen, aber Individuen bitte den Ausstieg ermöglichen anstatt Individualterror zu üben.

 

Und das mit dem Ausspionieren von linken Strukturen ist doch paranoid. Vielmehr kann sie doch auch Informationen über rechte Strukturen sammeln, schließlich wird es auch um diese im Prozess gehen. Im Gegenteil: Sie hat Einsicht in die Prozessakten und kann vielleicht sogar verhindern, dass gewisse Informationen in rechte Kreise gelangen.

Köpcke ist Stechs Pflichtverteidiger, nicht Gröbmayr. Sie hilft ihm völlig freiwillig und macht auch noch Pressearbeit für ihn. Wer sowas macht und dann auch noch mit Nazis im Gerichtssaal schäkert, muss eben den Preis dafür zahlen. In diesem Fall ist es der Ausschluss aus allen linken Strukturen.

Was du schreibst stimmt so nicht. Wir haben gelernt, dass Nazis Menschen sind. Menschen, die Terror verbreiten. Menschen, die töten wollen. Nur ziehen wir daraus nicht den Schluss, dass sie tief im Herzen doch gute Menschen sind. Nein, wir ziehen daraus den Schluss, dass sie verletzlich sind wie alle Menschen. Und das nutzen wir aus. Wir greifen sie hinterrücks an. Wir bekämpfen sie so unfair, wie wir können. Weil wir kein Duell wollen, weil es uns nicht um Gewalt geht. Sondern weil wir Nazis daran hindern wollen, andere Menschen zu terrorisieren und zu töten. Wir greifen Nazis also individuell an. Nur ihr demokratischen JuristInnen gebt vor, allein die Organisationen der Nazis zu bekämpfen. Natürlich ist das nichts als Heuchelei, denn im "Rechtsstaat" werden Individuen durch Strafrecht bekämpft. Der Unterschied ist, dass ihr euch die Finger nicht schmutzig machen wollt und deshalb die Staatsgewalt benutzt. Ihr seid Teil des Problems, nicht Teil der Lösung.

Als Otto Schily und Christian Ströbele seinerzeit RAF-Terroristen verteidigten, da taten sie das "aus Liebe zum Rechtsstaat".
Wenn aber eine Grüne aus Freiburg mit "derselben Liebe zum Rechtsstaat" einen Neonazi verteidigen hilft, ist sie eine Verräterin.

Die Begründung war schon damals Quatsch.

Ich kann gut verstehen, dass die Grüne Alternative Freiburg nicht über Tina Gröbmayr öffentlich in ein schlechtes Licht gerückt werden will. Das kann ja jede Organisation für sich entscheiden. Die moralische Mobilmachung in dem Artikel ist allerdings unangemessen, die Begründung teilweise einfach falsch und widersprüchlich.

 

Eine Frage ist ja tatsächlich, ob die Verteidiger in diesem Prozeß eine ihnen bekanntermaßen nicht bestehende Notwehrsituation behaupten werden, ob sie an der Kriminalisierung von AntifaschistInnen mitwirken, ob sie Antifa-Zeugen denunzieren, ob sie wirklich ihrem Mandanten, dem Nazi Stech, kritiklos einen "Ausstieg" attestieren etc. Wenn sie das tun, wird man sie dafür kritisieren und gegebenenfalls auch beschimpfen können. In dem Text wird allerdings kein Umstand aufgelistet, der darauf schließen lässt, dass sie das tun werden.

 

Andererseits ist klar, dass eine rechte Änwältin wie Nicole Schneider all dies gerne tun würden. Es besteht also die Möglichkeit, dass durch den Verteidigerwechsel die Prozeß-Situation für die Zeugen deutlich angenehmer wird. Dies würde - jedenfalls objektiv - bedeuten, dass die Übernahme der Verteidigung zumindest eine positive Veränderung bewirkt.

 

Ich weiss nicht, welche Vorstellung die SchreiberInnen dieses Textes von der Arbeit von Strafverteidigern haben. Von "Zusammenarbeit" kann man da sicherlich nicht sprechen. Jedenfalls werden aber "menschenverachtende Strukturen" nicht dadurch "hoffähig" gemacht, dass Strafverteidiger einen Nazi im Knast besuchen und ihn im Prozeß vertreten. Wie hierdurch Informationen über antifaschistische Strukturen preisgegeben werden sollten, bleibt ebenfalls das Geheimnis der Schreiber.

 

Das Hauptproblem ist hier allerdings, dass eine Strafverteidigerin die aus einem eher linken Umfeld kommt die verteidigung eines Nazis in dieser Situation nicht richtig führen kann. Es ist zu befürchten, dass sie hemmungen hat, die für die Verteidigung richtigen Fragen und Anträge zu stellen, dass sie sich nicht traut, eine Notwehrsituation zu beweisen (wenn es denn eine gegeben haben könnte). Es besteht ja eher die Gefahr, dass sie sich aus siesen Gründen dem Vorwurf des Parteiverrats von Seiten ihres Mandanten Stech ausgesetzt sehen würde.

 

Zuletzt: Natürlich ist es äusserst problematisch, als Linke/r einen organisierten Nazi zu vertreten. natürlich läuft man Gefahr, als Deckmantel für einen vorgetäuschten Gesinnungswandel benutzt zu werden. Natürlich wäre es für andere Mandanten unerträglich, in einem vermeintlich linken Büro auf einen Nazi zu treffen. All das sind Probleme, mit denen sich die Verteidigerin auseinandersetzen muss. Das rechtfertigt aber nicht den Stil und die Art der Vorwürfe in dem Text.

 

Es wahrscheinlich besser, wenn Tina Gröbmayr die Verteidigung hier nicht übernehmen würde. Ich wäre aber auch mal gespannt, wie sie hier die Verteidigung von Stech führen würde, und ob sich die Befürchtungen bewahrheiten.

 

 

Es wäre schön, hier einige Berichte über den Prozeß zu lesen, vielleicht aber besser von Autoren, die sich darüber informieren, dass eine Rechtsbeugung (§ 339 StGB) nur von "Richtern", "anderen Amtsträgern" oder einem "Schiedsrichter" begangen werden kann, bevor sie einen solchen Vorwurf gegen zwei Strafverteidiger richten. 

Wenn sie das tun, wird man sie dafür kritisieren und gegebenenfalls auch beschimpfen können. In dem Text wird allerdings kein Umstand aufgelistet, der darauf schließen lässt, dass sie das tun werden.

Wenn die VerteidigerInnen ihren Job gut machen, werden sie genau das tun und dann haben die AutorInnen nachträglich Recht bekommen. Wenn nicht:

Das Hauptproblem ist hier allerdings, dass eine Strafverteidigerin die aus einem eher linken Umfeld kommt die verteidigung eines Nazis in dieser Situation nicht richtig führen kann. Es ist zu befürchten, dass sie hemmungen hat,

dann hat der Artikel auch sein Ziel erreicht. Eine klassische Win-Win-Situation.;)

Wie hierdurch Informationen über antifaschistische Strukturen preisgegeben werden sollten, bleibt ebenfalls das Geheimnis der Schreiber.

Es geht dabei, glaube ich, weniger um die Strukturen selber, als vielmehr um die Arbeitsweisen und Verhaltensweisen linker oder links angehauchter Anwälte. Was genau in einem Gespräch mit der Gegenseite (insbesondere, wenn man diese nicht als Gegenseite begreift) preisgegeben wird, weiß man leider viel zu oft erst, wenn es zu spät ist.

Zuletzt: Natürlich ist es äusserst problematisch, als Linke/r einen organisierten Nazi zu vertreten. natürlich läuft man Gefahr, als Deckmantel für einen vorgetäuschten Gesinnungswandel benutzt zu werden. Natürlich wäre es für andere Mandanten unerträglich, in einem vermeintlich linken Büro auf einen Nazi zu treffen. All das sind Probleme, mit denen sich die Verteidigerin auseinandersetzen muss.

Und hierbei scheint Tina offensichtlich über die Konsequenzen im Unklaren gewesen zu sein. Natürlich ist fraglich, ob ihr (und anderen, die vielleicht in Zukunft mit ähnlichen Gedanken spielen werden) diese Konsequenzen in der obigen Form bewusst waren. Allerdings wurde seit Wochen versucht ihr diese im persönlichen Gespräch und in privaten E-Mails zu offenbaren. Letzlich ist klar, dass irgendwann nur noch eine kritische Öffentlichkeit helfen kann, wenn Linke aus Verbundenheit mit vermeintlich rechtsstaatlichen Ideen mit Feinden von ebendiesem Rechtsstaat und Toleranz zusammenarbeiten.

Es wahrscheinlich besser, wenn Tina Gröbmayr die Verteidigung hier nicht übernehmen würde.

Das würden sicher viele begrüßen. Allerdings wird sie auch in diesem Fall einiges an verlorenem Vertrauen mühsam zurückgewinnen müssen, bevor sie von den vor den Kopf gestoßenen AntifaschistInnen wieder akzeptiert werden kann.

vielleicht aber besser von Autoren, die sich darüber informieren, dass eine Rechtsbeugung (§ 339 StGB) nur von "Richtern", "anderen Amtsträgern" oder einem "Schiedsrichter" begangen werden kann, bevor sie einen solchen Vorwurf gegen zwei Strafverteidiger richten.

An diesem Punkt scheint den AutorInnen ein juristischer Schnellschuß gelungen zu sein.

Noch zur Klarstellung: Ich halte Tina nicht für einen Nazi. Ich werde aber momentan nicht mit ihr zusammenarbeiten. Ebenso wenig mit Strukturen (AKJ und GAF, wobei zweitere auf einem guten Weg zu sein scheinen), die sich nicht eindeutig von ihr distanzieren.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Demo-BeobachterInnen des AKJ, die bisher noch keine Position zur Beobachtung von Nazi-Demos haben.

Auch der Sonntag hat einen Artikel über Tinas Rolle in dem Prozess und der GAF veröffentlicht: https://linksunten.indymedia.org/de/node/62333

 

Gröbmayr bat um Bedenkzeit, vertiefte sich in die Akten und traf S. zu einem Gespräch. Danach sagte auch sie zu. Denn S. ist für sie nicht die Neonazi-Größe, für die ihn einige in Freiburgs linker Szene halten.

Der Dukturs des Artikels und einiger der Kommentare spiegelt die Neurose der Autonomen (und vielleicht ja auch der ganzen Gesellschaft) wieder: Absichtliche Unverständnis gegenüber den Gründen für eine unbekannte Handlung oder Meinung einzig und immer wieder zu dem Zweck, ein "die Anderen" aufzubauen, an dem Angst, Agression, Weltbildsicherheit usw. ausagiert werden.

Das Tina kein Nazi ist, mit denen auch nicht sympatisiert und eine linke emanzipatorische Haltung hat, aus derer sie auch und gerade im Bezug zum "Rechtsstaat" handelt, weiß jede*R, der/die auch nur einmal mit ihr ein Wort geredet hat. Und das Sie gute Gründe hat, ist doch auch klar.

Also Leute, Toleranz gegenüber Andersdenkenden und ein bischen mehr Selbstreflektion, bitte.

Tina hat nicht ein einziges Mal mit antifaschistischen Strukturen Kontakt aufgenommen, sonst würde sie nicht so einen Blödsinn von sich geben. Mit Nazis wird nicht geredet, Nazis wird geschadet, wo es nur geht. Tina ist die typische Nutznießerin einer nazifreien Stadt: keinen Gedanken daran verschwendet, warum es sich hier so schön mit Faschos im Sonntag kokettieren lässt. Solche rückgratlosen Charakterschweine wie Tina, die nur auf ihre Karriere bedacht sind, sollten besser einen großen Bogen um autonome Strukturen machen.

?

Mit Nazis wird nicht geredet, Nazis wird geschadet, wo es nur geht.

 

Was ist denn das für eine totalitäre Ansicht? Gibt es nur den einen Weg, den die Antifa vorgibt, mit dem sich das Problem einer erstarkenden rechtsradikalen Szene in Südbaden begegnen lässt?

 

Wurde der von einem Propheten/Führer/wasauchimmer vorgegeben oder hat man auf der linken Seite denn alle Freiheitsrechte, auf die man sich so gerne selbst beruft, aus den Augen verloren?

du willst mit nazis reden?! über was denn? ihre schwere kindheit und dass sie sich doch mal über ihre einstellung nachdenken könnten? stimmt, gute idee, hat bis jetzt ja auch so wunderbar geklappt!

solche lupenreinen demokrat*innen und freund*innen des rechtsstaats wie du sind der grund, warum faschistisches gedankengut immer besser in der mitte der gesellschaft ankommt und antifaschistische arbeit seit jahren kriminalisiert werden kann. aber genug der belehrenden worte, sie prallen ja doch nur auf taube ohren.

ich geh mal im geschichtsbuch nachschauen, wie die rechten damals noch mal an die macht gekommen sind... appeasement ist da glaub ich auch so ein stichwort...

?

ich geh mal im geschichtsbuch nachschauen, wie die rechten damals noch mal an die macht gekommen sind... appeasement ist da glaub ich auch so ein stichwort...

 

Da solltest du tatsächlich mal nachschauen gehen. wenn ich meinen geschichtsunterricht noch richtig im kopf habe, dann sind die nazis unter anderem deswegen an die macht gekommen, weil die (halbwegs) demokratischen parteien der mitte keine mehrheiten mehr im parlament aufweisen konnten, da von links und rechts ideologisch überfrachtete versprechungen an die wähler rangetragen wurden und sich somit keine regierungen mehr halten konnten. dann gab es noch die saalschlachten zwischen linken und rechtem lager und schwupps, hatte man chaotische ungeordnete verhältnisse, in denen so furchtbare populisten und demagogen wie die nazis dem volk einen ausweg versprachen.

richtig, deswegen sollte man sich jeder diskussion entziehen und mit gewalt antworten.

 

Appeasement habe ich in meinem hinterkopf unter der thematik ungehinderte kriegsauslösung abgespeichert. keiner hat hitler damals die stirn geboten, sondern gewalt wurde gegenüber dem nazireich erst eingesetzt, als sie selbst angefangen hatten, andere länder zu überfallen. da regt sich dann aber die unrefletierten teile der linken wieder heftigst auf, dass man ja keine kriegstreiberpolitik spielen kann, wenn es wie etwa in jugoslawien zu einem völkermord kommt, da muss man dann alles durch diplomatie und konsenslösung wieder geradebiegen können...

 

nazis auf die fresse geben mag ja ein weg sein, um mit dem problem fertig zu werden. aber dann muss man sich eben auch bewusst sein, das gewalt in einem demokratischen gemeinschaftswesen nichts verloren hat und das recht des stärkeren kein akzeptierter weg zur konfliktlösung ist und daher sanktioniert wird. da muss ich mich dann auch nicht über eine kriminalisierung wundern.

Das ist keine totalitäre Ansicht, das ist eine antifaschistische Ansicht. Deine Argumentation ist verdammt nah an der Extremismustheorie. Und wie kommst du eigentlich darauf, dass meine Worte nur nachgeplappert seien? Mal ganz abgesehen davon, dass sie dadurch nicht falsch sein müssen, ist das ein schlechter Versuch, von ihrem Inhalt abzulenken. Um deine Vorurteile zu bestätigen, habe ich dir mal einen Text von unserem großen antifaschistischen Führer Wiglaf Droste aus der ARRANCA Nr. 3 vom Winter '93/'94 rausgesucht:

Mit Nazis reden

Am Mittwoch, dem 25. August 1993, hatte man erneut Gelegenheit, deutschem TV-Topjournalismus beizuwohnen. In den ARD-Tagesthemen führte Sabine Christiansen ein Interview mit dem sächsischen Innenminister Heinz Eggert über die Frage, ob man junge Neonazis in freundliche, milde Menschen verwandeln könne, indem man sie mit Jugendzentren, Sozialarbeitern usw. überhäufe. Eggert, dessen Äußeres immer wieder in Erinnerung ruft, daß die Folge "Amok in Bethel" aus der TV-Serie Peter Strohm noch immer nicht gedreht worden ist, kippte die Interviewsituation um und fragte Frau Christiansen: "Wann haben Sie oder ich das letzte Mal mit einem Rechtsradikalen gesprochen?"

Nun ist allgemein bekannt, daß Sabine Christiansens berufliche Qualifikation im Besitz eines CDU-Parteibuches besteht, und gerne erzählten Kollegen, daß sie als einzige in der Tagesthemen-Redaktion nicht in der Lage ist, sich ihre Nachrichtentexte selbst zu schreiben. Ihre parteigebundene Beschränktheit macht Frau Christiansen dadurch wett, daß sie sich bei jeder sich ihr bietenden Gelegenheit an die Spitze des etwaigen Volkszorns setzt; ihr journalistisches Rückgrat kommt dem einer Salatschnecke gleich.

Und dennoch hätte selbst sie auf Eggerts o.g. Frage mit Leichtigkeit antworten können: "Aber wieso? Das tue ich doch gerade", oder ganz simpel: "Warum? Ist das jetzt Pflicht?"

Es scheint so. Alle Welt sucht das Gespräch mit Rechtsradikalen. Warum? Haben sie einem etwas zu sagen? Ist nicht hinlänglich bekannt, was sie denken, fordern und propagieren? Wo liegt der beschworene aufklärerische Wert, wenn Henryk Broder in der "tageszeitung" Franz Schönhuber interviewt?

Muß man an jeder Mülltonne schnuppern? Niemand wählt Nazis oder wird einer, weil er sich über deren Ziele täuscht, - das Gegenteil ist der Fall; Nazis sind Nazis, weil sie welche sein wollen. Eine der unangenehmsten deutschen Eigenschaften, das triefende Mitleid mit sich selbst und den eigenen Landsleuten, aber macht aus solchen Irrläufern der Evolution arme Verführte, ihrem Wesen nach gut, nur eben ein bißchen labil etc., "Menschen" jedenfalls, so Heinz Eggert, "um die wir kämpfen müssen".

Warum? Das Schicksal von Nazis ist mir komplett gleichgültig; ob sie hungern, frieren, bettnässen, schlecht träumen usw. geht mich nichts an. Was mich an ihnen interessiert, ist nur eins: daß man sie hindert, das zu tun, was sie eben tun, wenn man sie nicht hindert: die bedrohen und nach Möglichkeit umbringen, die nicht in ihre Zigarettenschachtelwelt passen. Ob man sie dafür einsperrt oder sie dafür auf den Obduktionstisch gelegt werden müssen, ist mir gleich, und wer vom Lager (für andere) träumt, kann gerne selbst hinein. Dort, in der deutschen Baracke, dürfen dann Leute wie Rainer Langhans, Wolfgang Niedecken und Christiane Ostrowski zu Besuch kommen und nach Herzenslust mit denen plaudern, zu denen es sie zieht.


Den Rest der Zeit werden die Berufsdeutschen ein wenig gequält: Verordneter Antifaschismus all night long! Fritz Teppisch spricht nicht unter drei Stunden! Aus den Lautsprechern dröhnt verjüdelte Negermusik! Pflichtlektüre: die schlechtesten Satiren von Ephraim Kishon! Rechte Winkel und Viervierteltakt sind bei Strafe verboten, die Haare werden nicht mehr geschnitten. Abends Talkshow mit Henryk Broder und Lea Rosh - es herrscht Teilnahmspflicht. Und dann geht es ruckzuck ohne Nachtisch ins Bett - zu Mister Long Dong Silver. So geht das.

Verbaler Antifaschismus ist Käse. Militant soll er sein, vor allem aber erfolgreich. Wenn sich dabei herausstellen sollte, daß es sich gegen 50, 60, 70, 80 oder 90 Prozent des deutschen Volkes richtet, dann ist das eben so. Wo Nazis "demokratisch" gewählt werden können, muß man sie nicht demokratisch bekämpfen.

!

Verbaler Antifaschismus ist Käse. Militant soll er sein, vor allem aber erfolgreich.

 

Nein. Friedlich sollte er sein. Gewalt gegen Gewalt kann nicht die Lösung für die Probleme unserer Gesellschaft sein. Kants Kategorischer Imperativ ist eine zu wichtige Errungenschaft unseres Zusammenlebens als dass man ihn für die Nazischweine opfern darf.

Friedlicher Antifaschismus? Was soll das denn sein? Meinst du vielleicht, Staatsgewalt ist keine Gewalt? Das ist nichts anderes als demokratische Propaganda, die du unreflektiert nachplapperst. Und wenn du dein Salatschneckenhaus einmal verlassen möchtest, dann kannst du mir ja mal erklären, wie du mit dem Gefasel von "Kants Kategorischem Imperativ" den NSU verhindert hättest. Aber darum geht es dir ja nicht, hauptsache die Angehörigen der Opfer werden anschließend würdevoll entschädigt.

Und das Sie gute Gründe hat, ist doch auch klar.

 

Nein, ist mir nicht klar. Was sind denn diese guten Gründe?

du verlangst toleranz gegenüber andersdenkenden: also auch gegenüber nazis?! und gegenüber menschen, die nazis vor gericht vertreten oder dabei mitwirken? das hat nichts mehr mit "linker emanzipatorischer haltung" zu tun! merkst du eigentlich, wie du dir da selbst widersprichst?! warum soll ein*e antifaschist*in tolerant gegenüber faschismus sein?!?! wie soll das gehen? das ist doch absurd!


ich kann mich nur dem anschließen:

"Mit Nazis wird nicht geredet, Nazis wird geschadet, wo es nur geht."

"du verlangst toleranz gegenüber andersdenkenden: also auch gegenüber nazis?!

 

Ist das eine Frage oder ein empörter Ausruf? Wie auch immer - es ist kennzeichnend für eine gewisse Hysterie in einer Debatte, die keine ist, weil sie der Kern der Sache überhaupt nicht berührt. Dieser Kern ist: Hat ein Angeklagter vor Gericht das Recht auf eine Verteidigung nach bestem Wissen und Gewissen. Oder werden diese Rechte je nach politischer Ideologie verweigert. 

 

"du verlangst toleranz gegenüber andersdenkenden: also auch gegenüber nazis?!warum soll ein*e antifaschist*in tolerant gegenüber faschismus sein?!?! wie soll das gehen? das ist doch absurd!"

 

Nein, das ist nicht absurd. Absurd ist eher die Annahme, die mangelnde Argumentationskraft mit Hilfe von multiplen Satzzeichen wettmachen zu können, aber das nur am Rande. Auch wenn es dir nicht passt: Denken darf jede/r, was er/sie will. Sag# mal - wie willst du denn Denken, das die nicht passt, verhindern? Durch repressive Maßnahmen der Gedankenpolizei? Die klopft dann morgen bei dir an. Die Forderung nach GEDANKENfreiheit gleichzusetzen mit der Forderung nach Toleranz gegebüber einer Ideologie, ist nichts anderes als infam. 

Ist das eine Frage oder ein empörter Ausruf? Wie auch immer - es ist kennzeichnend für eine gewisse Hysterie in einer Debatte, die keine ist, weil sie der Kern der Sache überhaupt nicht berührt. Dieser Kern ist: Hat ein Angeklagter vor Gericht das Recht auf eine Verteidigung nach bestem Wissen und Gewissen. Oder werden diese Rechte je nach politischer Ideologie verweigert.

Das ist nicht die Frage, denn Tina Gröbmayr ist nicht die Pflichtverteidigerin von Florian Stech. Sie hilft freiwillig mit bei der Pflichtverteidigung, verharmlost ihn in der Presse und dient als linkes Feigenblatt für einen völlig unglaubwürdigen Ausstieg.

http://www.youtube.com/watch?v=CuWnuuEThXg

 

Hab ich ne gewisse übereinstellung finden können :)

Die gemeinderätliche Gruppierung Grüne Alternative Freiburg nimmt Stellung zum Rücktritt von zwei Vorstandsmitgliedern des gleichnamigen Vereins. Unsere Meinung ist, dass es eine sehr gravierende aber durch die Umstände notwendig gewordene Entscheidung ist. Der Rücktritt kam nach der Verquickung der bisherigen Sprecherin Tina Gröbmayr in die juristische Verteidigung des bekannten Neo-Nazis Florian Stech in seinem Prozess wegen versuchten Totschlags. Wir wollen und müssen ausdrücklich klarstellen, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Aufforderung gab, das Recht auch dieses Beschuldigten auf eine Verteidigung in Frage zu stellen. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Verteidigung.

Mehr dazu auf deren Homepage

Neonazi-Prozess - GAF-Stadträte: Gröbmayr liegt "grundlegend falsch" (Badische Zeitung)

2. Prozesstag gegen Stech
Mittwoch, 20.06.2012

Am 20. Juni wurde der Riegel-Naziprozess vor dem Freiburger Landgericht fortgesetzt. Am 2. Verhandlungstag mussten die damals anwesenden AntifaschistInnen aussagen. Während klargestellt wurde, mit welchem entschlossenen Hass er versuchte zu morden, grüßte der Angeklagte Florian Stech militärisch, aber jovial seine Praktikantin Tina Gröbmayr. Zwischenzeitlich hat sich die Gemeinderatsgruppe der GAF von der ehemaligen Vereinssprecherin distanziert.

Rechtsanwalt Jansen (Vertreter der Nebenkläger): Ich habe da eine relativ klare Meinung. Es ist überhaupt keine Frage – und das habe ich immer zum Ausdruck gebracht und werde es immer so zum Ausdruck bringen –, dass jeder das Recht auf Verteidigung hat. Das gilt für Tötungsdelikte, für BTM-Delikte, das gilt für Sexual-Delikte, das ist völlig unbestritten.

Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite es ist doch geradezu schizophren wenn ich sage, ich befinde mich, wenn ich den Vorgang richtig verstanden habe, bei einem Bündnis gegen oder für etwas und dann versuche, in einem Verfahren sozusagen die Seiten zu wechseln. Wobei die Rolle, die die angehende Kollegin da einnimmt, mir überhaupt nicht klar ist.
Sie ist persönlich wahrscheinlich ein hochanständiger Mensch, aber wenn man es mal hart formulieren will, dann würde man sagen, sich in diesen Konflikt rein zu begeben, ist ein Stück weit naiv.
Denn kein Mensch kann sich aufspalten in zwei Teile. Ich würde mir das für mich selbst auch niemals zutrauen, in der Öffentlichkeit [die] eine Meinung zu vertreten und im Prozess ein andere.
Das eine hängt immer mit dem anderen zusammen und färbt immer auf das andere ab. Auch Verteidiger sind Menschen.

 

Quelle RDL

Ich glaube, dass hier wohl ein grundsätzliches juristisches Missverständnis vorliegt. Entweder wir gehen weiterhin davon aus, dass die Rechtssprechung so etwas wie eine objektive Institution ist und gleiches Recht für alle gilt oder wir sehen die Justiz als eine Interessen gesteuerte Angelegenheit. Damit verlöre die Justiz aber die Rechtfertigung in einem demokratischen Staatswesen.

Es mag die individuelle Entscheidung eines Juristen sein, einen Menschen mit einem bestimmten Tatvorwurf nicht verteidigen zu können, ich würde aber sagen, dass ein solcher Jurist seinen Beruf verfehlt hat. Egal wie ich als Jurist zur Straftat eines Menschen stehe, gelten doch immer die gleichen juristischen Regeln. Das bedeutet es gibt Verfahrensregeln, es gibt mildernde Umstände und vor allem, die Resozialisierung des Straftäters ist die wesentliche Aufgabe der Justiz und des Strafvollzugs. So sind die Regeln in unserem Rechtsstaat und man sollte sich gut überlegen, was man sagt, wenn man dagegen insbesondere aus einer linken Position argumentiert. Das eine Anwältin, die in einer Organisation gegen rechts engagiert ist, einen mutmaßlichen Neonazi verteidigt, finde ich juristisch folgerichtig und in der Frage der Resozialisierung und Reintegrierung solcher Täter geradezu notwendig. Es gilt zu zeigen, dass dieser Staat und seine Rechtsordnung in der Lage ist sich mit Straftätern auseinanderzusetzen und dem Verfassungsgebot der Resozialisierung nachzukommen.

Wenn hier zu lesen ist, dass es genug rechtsradkale Anwälte gäbe, die den Job machen können, so muss man sich doch sehr wundern, dass ausgerechnet dem rechten Sumpf die Verteidigung überlassen werden soll.

Ich habe den Eindruck, dass manche der hier Schreibenden sich mal gründlich mit dem Ursprung unserer Verfassung auseinandersetzen sollten und ihre eigenen intoleranten und autoritären Positionen überdenken müssten. Toleranz in einem modernen zivilisierten Gemeinwesen heisst nicht, Straftaten oder Handlungen die gegen die demokratische Ordnung hinzunehmen, aber sich mit ihnen auf der Basis dieser demokratischen und rechtlichen Ordnung auseinanderzusetzen. Meinungsfreiheit gilt für alle, auch wenn uns die Meinung noch so sehr ankotzt. Begrenzt wird menschliches Handeln durch die existierenden Gesetze. Eine Juristin, die einen Nazi verteidigt als Nazianwältin zu bezeichnen ist, mal abgesehen vom Rufmordcharakter solcher Äusserungen, eher ein Hinweis auf die eigene Unfähigkeit Demokratie zu leben.

Abgesehen davon ist das derzeitige Justizsystem nicht demokratisch, zumindest wenn Gewaltenteilung dazugezählt wird. Der Zugang erfolgt über ein durch und durch konservativ geprägtes Unisystem, das von den alten faschistischen Eliten geprägt wurde. Die höchsten Richterämter werden parteipolitisch besetzt und die Staatsanwälte sind Teil der Exekutive. Das eigentliche Problem ist aber, dass  Juristen wie du die Justiz entpolitisieren. Das genau unterscheidet euch Pseudo-Demokraten von uns und genau deshalb seid ihr auch keine Antifaschisten.

1. Ist es keine Frage, dass zumindest in Süddeutschland das Justizsystem mehr als konservativ geprägt ist. Aber schon die Analyse, es nur auf den Faschismus zurück zu führen ist historisch und sachlich falsch. Das Problem wurzelt tiefer, nämlich in der nicht vollendeten Revolution des 19.Jahrhunderts und der daraus folgenden Restauration der obrigkeitsstaatlichen Verhältnisse. Diese Tatsache prägt die juristische Ausbildung an den Universitäten, besonders in Tübingen und Heidelberg weit mehr als der Faschismus. Der Faschismus war viel zu kurz, um in der juristischen Ausbildung wesentliche eigene Spuren zu hinterlassen. Auch die faschistische Justiz basiert auf genau dieser Restauration des Obrigkeitsstaates. Es sind eben nicht die faschistischen Eliten, was immer das gewesen sein soll, sondern die alten wilhelminischen Vorstellungen des feudalen Ständestaates.

2. Die Kritik an der real existierenden juristischen Praxis sollte nicht den Blick auf die Konstruktion des Rechtsstaates und der Rechtssystematik mit der Verfassung als letzter Instanz verstellen. Auch diese Konstruktion unterliegt selbstverständlich in einem demokratischen Staat ständiger Kritik und Wandlung. Und selbstverständlich ist die Justiz, solange sie nicht wirklich Recht spricht, d.h. im juristischen Raum Wahrheit erzeugt, immer auch politisch. Es geht nicht darum, dass ich als "Pseudodemokrat", was immer du damit meinst, beleidigend ist es allemal, die Justiz zu entpolitisieren suche, sondern es ist ein Gebot der Verfassung, dass die Justiz keinen politischen Zwängen unterliegen darf. Es ist Aufgabe des politischen und juristischen Diskurses dieser "juristischen Wahrheit" näher zu kommen, denn nur dann kann die Würde des Menschen gewahrt werden, was das oberste Verfassungsgebot ist, von dem ich hoffe, dass auch du es nicht in Frage stellen willst. Der Anspruch der Verfassung, dass die Würde des Menschen zu wahren ist, ist ein hoher Anspruch und ein hohes Gut, dem sich eigentlich jeder Bürger verpflichtet fühlen sollte.

3. Das Thema der Gewaltenteilung muss doch genauso auf beiden Ebenen analysiert werden, der in der Verfassung verankerten Ebene und der realen praktizierten. Selbstverständlich müssen in einer solchen Konstruktion Staatsanwälte und Richter verschiedenen Gewalten angehören, also ist es nur logisch, dass Staatsanwälte Teil der Exekutive sind. Da gehören sie hin, den anders wäre eine Kontrolle völlig unmöglich. Auf der praktischen Ebene sind wir dann wieder bei der politischen Einflußnahme und der politischen Besetzung von Staatsanwaltschaften. Das ist aber kein Fehler der Konstruktion, sondern ein Fehler der Praxis.

4. Für mich ist alles, was diese Grundsätze der Verfassung in Frage stellt, in der Nähe zum Faschismus. Solange nicht einmal die Grundsätze der Aufklärung in unseren Gesellschaften umgesetzt sind, d.h. die Menschenrechte in ihrer eigentlichen Bedeutung in das menschliche Handeln und Denken integriert sind, gibt es für mich auch keine Gerechtigkeit und damit keine Wahrheit. Und natürlich ist die Rechtssprechung auf dieser Basis unbefriedigendes Stückwerk, welches dazu letztlich Kapitalinteressen dient. Doch eine Anwältin, die auch einen Nazi zu verteidigen bereit ist, erfüllt meiner Ansicht nach nur ihre Aufgabe. Und nochma,l das Ziel der Strafjustiz ist nicht die Strafe, sondern die Resozialisierung und offen gesagt, was ist dann besser, einen rechtsradikalen Straftäter von einem rechtsradikalen Juristen verteidigen zu lassen, der ihn in seiner Auffassung bestätigt oder von einer Anwältin, die seine Gesinnung nicht teilt, aber seine Menschenrechte achtet. 

Schöner hättest du kaum deine fehlende Faschismusanalyse darlegen können: du hast keine Ahnung, wovon du redest. Wenn du mal ehrlich zu dir bist, dann müsstest du dich ob deiner unwissenschaftlichen Definition von Faschismus in Grund und Boden schämen.

 

Ich widerspreche dir vehement, dass der Einfluss des NS auf die bundesdeutsche Justiz nicht relevant sei. Natürlich hat der wilhelminische Obrigkeitsstaat auch heute noch einen starken Einfluss auf die Strukturen und Gesetze der BRD. Aber du übersiehst völlig die persönlichen Kontinuitäten, die sich aus der NS-Justiz ergaben.

 

Was ich mit "Pseudodemokrat" meine? Damit meine ich entpolitisierende Juristen wie dich, für die Kapitalismus und Faschismus lediglich Gedankenkonstrukte sind. Sieh du nur den Menschen im Nazimörder, ich werde ihn auch in Zukunft angreifen.

Du bist ja lustig, ohne mich zu kennen urteilst du in bester autoritär deutscher Weise. 

Ich hatte noch nicht einmal angefangen eine Faschismusanalyse zu machen. Ich habe auch kaum in Zweifel gezogen, dass die personellen Kontinuitäten in der deutschen Justiz existieren. Doch die, welche nach dem Dritten Reich an deutschen Universitäten noch ihr Unwesen treiben durften, trieben ihr Unwesen auch schon vor dem Faschismus. Man kann natürlich alles vom Ende her anschauen, aber ich dachte eigentlich, dass der historische Determinismus inzwischen überholt ist. Die Auswirkungen dieser juristischen Lehren wären nicht wesentlich weniger katastrophal gewesen, hätte es den Faschismus nicht gegeben. Es ging mir auch nicht darum die Theorie von der Praxis zu trennen oder die existierende Realität von Faschismus oder Kapitalismus zu einem Gedankenkonstrukt zu erklären. 

Was mir aber wichtig ist, ist das Rechtswesen in seiner Konstruktion zu verstehen. Das bedeutet auch Juristen in ihrer Denkweise zu verstehen. Verstehen heisst ja nicht etwas hinzunehmen, zu relativieren oder zu entschuldigen. Ich diskutiere ja auch nicht Marx vom Stalinismus her. Ich versuche Marx zu verstehen und dann zu sehen, wo die marxistische Theorie möglicherweise Schwachstellen hat, die eben im Stalinismus enden können. Genauso verstehe ich die Theorie des Rechtswesens mit ihrer Rechtssystematik und der Gewaltenteilung als eine Theorie oder besser Konstruktion mit einer eigenen Logik und Geschichte. 

Eines bleibt festzuhalten, das Rechtssystem mit der Gewaltenteilung und einer Verfassung ist ein Gesellschaftsvertrag, der erstmal nicht mehr ist, als eine Vereinbarung, auf die man sich einlassen kann oder nicht. Kern dieser Vereinbarung ist, dass eine objektivere Institution geschaffen wird, die für Rechtsgüter abwägen soll. Objektiver jedenfalls als Faustrecht, Blutrache oder feudales Recht.

Wenn du Nazimörder, deren Tat noch nicht einmal objektiv festgestellt wurde, angreifst, dann kannst du das tun, aber du verlässt damit Gesellschaftsvertrag. Wenn du ehrlich bist, als Linker der poststalinistischen Zeit, kannst du das eigentlich nicht für gut heissen.

Deine Verkürzung meiner Ausführungen (Sieh du nur den Menschen im Nazimörder) finde ich völlig unzulässig, denn darum geht es überhaupt nicht. Aber den Grundsatz gleiches Recht für alle und den Grundsatz, dass Strafe nur der Resozialisierung und nicht der Rache dienen darf, kann man als aufgeklärter Mensch nicht verlassen, sonst begibt man sich hinter alles zurück, was seit der Aufklärung Gültigkeit hat. Bedenke auch, dass du dich mit einer solchen Haltung (je nachdem was du mit angreifen meinst) auf die selbe Stufe stellst, wie die Bildzeitungsschreiber und Leser, die kurzen Prozess bei spezifischen Straftaten fordern. Das kannst du nicht wirklich beabsichtigen. Ausserdem würde ich dich bitten mal deinen Begriff von entpolitisierter Justiz zu erklären.

Ich habe auf deine unreflektierte hinreichende Bedingung von Faschismus geantwortet:

 

Für mich ist alles, was diese Grundsätze der Verfassung in Frage stellt, in der Nähe zum Faschismus.

 

Wie kann man nur so geschichtsblind und dumm sein und alles, was außerhalb des Grundgesetz der BRD ("Verfassung") steht, als faschistisch bezeichnen?

 

Dein Geschwafel von "objektiven Institutionen, die Rechtsgüter abwägen sollen" ist nicht als demokratische Propaganda. Es gibt keine "Objektivität" in politischen Fragen! Das Grundgesetz beispielsweise ist ein Produkt seiner Klasse, denn es schreibt das Recht auf Privateigentum fest. Eine Justiz, die auf dem Grundgesetz basiert, ist mithin immer eine Klassenjustiz.

 

Und du hast das ganz richtig erfasst, ich will keinen Nazi "resozialisieren". Ich will ihn auch nicht bestrafen, sondern davon abhalten, das zu tun, was Nazis eben tun, wenn wir sie lassen: andere Menschen aufgrund ihrer rassistischen Ideologie angreifen und versuchen zu töten.

Es wäre angenehm, wenn du sorgfältiger lesen und weniger unterstellen würdest.

Ich habe nicht gesagt dass alles was ausserhalb des Grundgesetzes steht faschistisch ist. In der Nähe zum Faschismus ist für mich alles, was hinter die Forderungen der Aufklärung, deren Folge die modernen Verfassungen sind, zurückgeht und damit die Menschenrechte und insbesondere die Menschenwürde in Frage stellt.

Nicht allein das Grundgesetz ist ein Produkt der bürgerlichen Klasse, sondern alle Verfassungen, die auf der Erklärung der Menschnrechte basieren sind das. Eine Justiz, die auf den Menschenrechten basiert, magst du eine Klassenjustiz nennen, sie ist immerhin ein Fortschritt gegenüber allem, was es zuvor gab.

Das Recht auf Privateigentum war in der Zeit seiner Festschreibung kurz nach dem 30jährigen Krieg ein Fortschritt, denn es beendete die feudalen Besitzrechte und ermöglichte den Aufstieg der bürgerlichen Klasse und des Kapitalismus. Und genauso wir vor ca 400 Jahren feudale Besitzrechte in Frage gestellt wurden, werden wir uns heute aufmachen die kapitalistischen Besitzrechte in Frage zu stellen und neue Verteilungsgrundsätze erarbeiten. Wo ist das Problem? Es hat doch schon längst angefangen.

Wenn ich etwas in seiner gedachten Funkton zu beschreiben versuche ist das keine Propaganda, sondern die Beschreibung einer Funktion. Dann kann man ja anhand der gedachten Funktion die Realität abprüfen und mit der Kritik ansetzen. Du kommst mir vor als hättest du gerade den Kapital-Grundkurs absolviert und den ersten Band des Kapitals gelesen. Beweisketten wie Grundgesetz -> Produkt seiner Klasse -> Justiz deshalb Klassenjustiz sind einfach zum Gähnen langweilig. Man kann nur sagen: ja schön und weiter? Was folgt daraus?

Und du weichst der eigentlichen Frage aus, wie willst du die Nazis denn abhalten? Selbstjustiz oder wie stellst du dir das vor?

Selbst wenn das Privateigentum von 400 Jahren einen Fortschritt dargestellt haben mag, so muss das für die heutige Gesellschaft keinesfalls gelten. Ich kann übrigens nicht nachvollziehen, woher du den Optimismus ziehst. Schau dich doch mal um, die Durchkapitalisierung der Gesellschaft schreitet munter voran, kein Lebensbereich ist mehr davon ausgenommen.

Meine Analyse, von der ich keinesfalls vorgebe, sie selbst erdacht zu haben, mag ja für dich zum Gähnen langweilig sein. Aber das ist sie halt nur, solange daraus keine Konsequenzen gezogen werden. Der spannende Teil ist nicht die Kritik, sondern die Umsetzung. Zu deiner letzten Frage: Bei der Abwehr von Nazis ist verloren, wer sich auf das Gewaltmonopol des Staates verlässt. Rennsteig lässt grüßen.

Die Frage ist doch, möchte man zulassen, dass die Verfassung zum Klopapier verkommt, während das Finanzkapital seine Interessen zunehmend völlig unabhängig von Recht und Gesetz durchsetzt. Auf welcher Basis will man die Besitzverhältnisse in der Gesellschaft verändern? 

Das gleiche gilt bezüglich des Gewaltmonopols des Staates. Muss man als Bürger nicht darauf bestehen, dass der Staat seine Aufgabe wahrnimmt, denn sonst verliert er seine Legitimation. Das betrifft auch nicht nur das Gewaltmonopol sondern auch die sozialen Verhältnisse. Wenn der bürgerliche Staat die Verteilung nicht mehr gerecht regeln kann oder will, verliert er seine Legitimation.

Mein Optimismus speist sich aus verschiedenen Quellen. Zeiten der Veränderung haben einen langen Vorlauf und Veränderungen werden erst dann erfolgreich sein, wenn gesellschaftliche Entwicklungen abgeschlossen sind. Vermutlich wird man in 100 Jahren sagen können, dass die Durchkapitalisierung der Gesellschaft die Voraussetzung war, um neue Verhältnisse durchzusetzen. Denk nur an die französische Revolution, diese konnte die Verhältnisse auch nur deshalb erfolgreich langfristig verändern und der bürgerlichen Klasse zum Durchbruch verhelfen, weil der Absolutismus die institutionellen Voraussetzungen geschaffen hatte. Der berühmte Spruch Ludwig des XIV, létat, c'est moi, drückt ja nicht mehr aus als die Anerkennung des Staates und mit ihm die Gewaltenteilung, natürlich im absoluten Staat noch in der Person des Königs vereint. (sonst wäre es ja schon die Republik :) ). Also kurz gesagt mein Optimismus kommt aus der Dialektik der Verhältnisse. In der Durchkapitalisierung aller Lebensbereiche entsteht bereits das Neue, dass wir möglicherweise noch nicht völlig erfassen können.

Wenn du auf die Revolten der letzten Monate zurückblickst, so sind dabei doch interessante Neuerungen zu beobachten. Ich der ich viel mit den Auseinandersetzungen um Stuttgart21 zu tun habe, kann eine völlig veränderte Art und Weise der Kommunikation und ein Beharren auf der Umsetzung verfassungsmässiger Rechte feststellen. Die Revolte richtet sich also gegen den Missbrauch der verfassungsmässigen Ordnung durch kapitalistische Partikularinteressen. Auf einmal setzen sich früher konservative Bürger mit den Problemen des Finanzkapitalismus auseinander und Redner der Linken finden Gehör und Zustimmung.

Bezgl des Rechtsradikalismus ist mein Eindruck, dass dieser zumindest in der gesellschaftlichen Mitte kaum konsensfähig ist. Ich kenne so viele Leute, völlig bürgerlicher Herkunft und damit sind wir bei der Praxis, die sich bei rechtsradikalen Aufmärschen in den Weg stellen und sehr deutlich machen, dass ein solches Denken und Handeln unerwünscht ist. Aber ich widerspreche dir keineswegs, dass der Staat hier unzureichend handelt. Ein Problem besteht sowieso, denn die autoritäre Struktur der polizeilichen Organisation steht in völligem Widerspruch zur demokratischen Gesellschaft und hat in ihrer Kameraderie eine gefährliche Nähe zu rechtsradikalen Bestrebungen. Das heisst in dieser Form ist die Polizei denkbar ungeeignet gegen rechtsradikale Organisationen vorzugehen. 

Die Frage bleibt, welches Handeln ist sinnvoll und welche Ressourcen hat die Gesellschaft sich mit dem Rechtsradikalismus auseinanderzusetzen. Dazu wäre noch viel zu sagen. 

Gut, dann belassen wir es an dieser Stelle dabei und schauen in ein paar Jahren oder Jahrzehnten zurück, ob du Recht hattest. ;-)

...übrigens eine interessante Seite hier, hab sie über die Seiten der Stuttgart21 Leute entdeckt.

 

Gruss

Stellungnahme AKJ (Freiburg)

 

Die Entscheidung der politisch engagierten Freiburger Anwältin Tina Gröbmayr, bei der Strafverteidigung des wegen versuchten Totschlags an mehreren AntifaschistInnen angeklagten Neonazis Florian Stech mitzuarbeiten, hat eine intensive öffentliche Debatte ausgelöst. Nicht zuletzt weil Tina in unserer................

Am 29.01.2014 endlich gab es eine neue Stellungnahme zur Verteidigung von rechtsextremen Straftätern:

 

http://akj-freiburg.de/?page_id=660

 

 

Erneute Stellungnahme zur Nazi-Verteidigung

 

In den vergangenen Monaten wurde unsere ursprüngliche Stellungnahme zu der Strafverteidigung von Neonazis durch linke Anwält*innen innerhalb des akj vermehrt kritisiert und der Wunsch nach einer erneuten Auseinandersetzung mit der Thematik laut. Eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung der Stellungnahme sieht der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg sich zu der nachfolgenden neuen Stellungnahme veranlasst.

 

Der akj Freiburg lehnt die freiwillige Übernahme der strafrechtlichen Verteidigung faschistischer Taten durch linke Anwält*innen ab.

 

Dabei fordern wir keine politische Justiz. Denn rechtsstaatliche Grundsätze gelten auch zugunsten von Faschist*innen. Wir sprechen dem*der Angeklagten nicht die Menschenwürde ab.
Aber wir gewähren dem Faschismus und seinen Verteidiger*innen keinen politikfreien Raum.

 

Wir verstehen es als Aufgabe kritischer Jurist*innen, die Wirkung ihres Handelns auch dann noch kritisch zu reflektieren, wenn sie sich beispielsweise gegen die Strafverfolgung als Ausdruck staatlicher Repression und Herrschaftsgewalt richten. Was in dem einen Verfahren eine emanzipatorische Strafverteidigung darstellt, kann in einem anderen Verfahren politisch blind sein. Auftretende Widersprüche müssen stets und immer aufs Neue aufgelöst werden. Eine kritische Rechtswissenschaft und -praxis kennt keinen Selbstzweck und darf den politischen Kontext ihres Handelns nie aus dem Blick verlieren.

Die strafrechtliche Verfolgung faschistischer Taten zeigt dies besonders deutlich. Der Faschismus richtet politisch motivierte Gewalt gegen Menschen und gegen eine emanzipierte Gesellschaft. Effektive Strafverteidigung kann bedeuten, eine solche Gewalttat aus ihrem gesellschaftlichen und politischen Kontext herauszulösen. Eine solche Dekonstruktion faschistischer Taten kann jedoch nicht die Aufgabe eines*einer linken Strafverteidiger*in sein.

 

Wir halten es daher für eine politische Notwendigkeit, die eigene Kraft darauf zu verwenden, die politische Dimension der faschistischen Tat in den Vordergrund zu stellen. Dagegen muss die Geltung rechtsstaatlicher Grundsätze hier nicht besonders verteidigt werden, da sie als selbstverständlich vorausgesetzt werden darf. Nicht deren Geltung für Faschist*innen steht in Frage, sondern der Faschismus stellt deren Geltung selbst in Frage.

 

Faschist*innen bekämpfen unsere Gesellschaft.
Wir bekämpfen Faschist*innen.
Auch und gerade vor Gericht.

 

Wir halten es für einen Fehler, im Sommer 2012 an Tina Gröbmayrs Moderation der akj-Veranstaltung “Strafrechtskritik aus der Praxis” festgehalten zu haben. Seitdem ist Tina nicht mehr im akj Freiburg aktiv. Dennoch distanzieren wir uns von ihrer freiwilligen Mitarbeit an der Verteidigung von Florian Stech.

Bei GDHV gibt es einen kritischen Artikel zur Debatte um Tina Gröbmayr.

 

http://gdhv.wordpress.com/2012/07/12/rechtsstaat-vs-neonazis-eine-grose-...