18.02.2012 Nazi Trauermarsch in Worms ERLAUBT !!!

Worms - Kundgebungsort wird verlegt

Das beim Verwaltungsgericht Mainz anhängige Eilverfahren gegen das von der Stadt Worms verfügte Verbot einer für den 18.02.2012 angemeldeten Kundgebung mit Aufzug (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 5/2012 vom 16.02.2012) ist gegenstandslos. Die Stadt Worms hat auf entsprechende Aufforderung des Gerichts für die Kundgebung eine Alternativroute im Bereich westlich der Bahnlinie aufgezeigt. Dort kann nach Auffassung der Stadt die Kundgebung unter Auflagen stattfinden, da durch die Verlagerung eine klare Trennung der Veranstaltung von dem Fastnachtsgeschehen möglich und die Situation auch seitens der Polizei beherrschbar sei.

 

Der Antragsteller hat durch seinen Prozessbevollmächtigten der Routenänderung zugestimmt. Damit muss das Verwaltungsgericht nicht mehr über den Eilantrag entscheiden.


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