Vor einem Jahr wurde die Liebig 14 in einer massiven und brutalen Polizeiaktion geräumt. Das Versagen des Berliner Senats die Räumung auszusetzen und ein Ersatzobjekt bereitzustellen ist beispielhaft für das Versagen der Stadtpolitik. Die geräumten BewohnerInnen wurden vom Amtsgericht Tiergarten im Nachhinein frei gesprochen.
Liebig 14 Räumung
Am 2. Februar 2011 wurde das Wohn- und Kulturprojekt in der
Liebigstrasse 14 von mehr als 2500 PolizistInnen geräumt und 25 Menschen
im kältesten Monat des Jahres vor die Tür gesetzt. Nächsten Donnerstag
am 2. Februar 2012 jährt sich die Räumung der Miete zahlenden
BewohnerInnen. Die Räumungskosten überstiegen den Preis eines
geforderten Ersatzobjektes bei weitem. Die Liebig 14 ist zum Symbol des
Widerstands gegen steigende Mieten geworden.
Kündigungen
Die
Kündigungen der Mietverträge wurden damals mit einer im Treppenhaus
eingebauten Tür gerechtfertigt. Diese Tür bestand seit Anfang der
1990iger Jahre, also schon viele Jahre bevor Suitbert Beulker und Edwin
Thöne das Haus 1999 kauften. Obwohl der Einbau der Tür keiner Mietpartei
zugeordnet werden konnte, wurden alle Kündigungen vom Berliner
Landgericht bestätigt.
Diese Räumung war illegal
Der
Hausverein hatte im Januar 2011 gegen die geplante Zwangsräumung
gerichtlichen Rechtschutz beantragt und darauf verwiesen, dass die
beabsichtigte Räumung des Vereins als Untermieter mit Räumungstiteln
gegen die Hauptmieter unzulässig sei. Hintergrund war die eindeutige
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az.: IXa ZB 116/03 und Az.: I ZB
39/08), wonach gegen den Untermieter die Räumungsvollstreckung nicht
aufgrund eines gegen den Hauptmieter ergangenen Titels betrieben werden
darf. Diese Prüfung vollzog der Gerichtsvollzieher trotz schriftlichen
Hinweisen nicht. Im Juni 2011 wurde vom Rechtsanwalt Max Althoff
Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Freisprüche
Die
Illegalität der Räumung wurde am 2. November 2011 gerichtlich bestätigt.
Der erste angeklagte Bewohner, der sich während der Räumung in der
Liebig 14 aufgehalten hat, wurde vom Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf
des Hausfriedensbruch freigesprochen. Die Räumungstitel bestanden nur
gegen die MietvertragsinhaberInnen, nicht aber gegen die damaligen
BewohnerInnen. Weitere Freisprüche folgten.
weitere Informationen
Jahrestag der Räumung
Um zu zeigen, dass nichts vergessen ist, wollen wir gemeinsam ein Zeichen gegen eine Stadtpolitik der Verdrängung setzen. Am Donnerstag den 2. Februar 2012 findet eine ganztägige Mahnwache begleitet von Konzerten, Performances und Diskussionsrunden vor der Liebig 14 statt. Zusätzlich gibt es abends ein Konzert im Jugendwiderstands-Museum in der Galiläakirche.
Am Samstag den 4. Februar 2012 wird der Unmut gegen die Verdrängung aus dem innerstädtischen Bereich mit einer Zombie-Parade auf die Strasse getragen. Start ist um 15 Uhr am Bersarinplatz.
***Do. 02. 02. (Jahrestag)***
10:00 Mahnwache! vor der Liebig 14 und im XB-Liebig
Den ganzen Tag Performances, Workshops, Diskussionen (von Radical Theory Berlin), Musik und warme Suppe mit den Kleinschmitz, Zaungäste, Čorna Krušwa, Mary Ocher, Geigerzähler und diverse Kleinkünstler_innen
Convoi Wagenplatz
10:00 Den ganzen Tag Feuertonne und warme Getränke
17:00 Konzert mit Budyet und später „Sing to Death Karaoke“
ab 19:00 Konzert im Jugend[widerstands]museum Galiläakirche
(Rigaerstraße 9-10) mit Road Kill Zombies, Levitations, Zerfall, Sandy Bird
***Sa. 04. 02.***
ab 12:00 Warm-up mit Schminken und Frühstück im Fischladen
(Rigaerstraße 83)
15:00 LIEBIG 14 – RETURN OF THE LIVING DEAD
Zombie-Parade, Bersarinplatz
20:00 Solikonzert im AGH und Party im Keller (Köpi)
Weitere Termine werden folgen: Schaut mal wieder auf
http://liebig14.blogsport.de/
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hi, ich weiß das es euch echt wichtig ist über die Liebig14 zu berichten, aber ich habe leider das Gefühl das der "Liebig Räumun war illegal" und "Liebig Stasi 2.0" Artikel fast jeden Tag gepostet werden und langsam kann ich es echt nicht mehr sehen... entschuldigt mich bitte wenn ich mich irre, oder mein RSS Reader spinnt.
?
na so ein glück: die räumung war illegal!
dann können wir ja dagegen klagen!
Nicht ganz richtig.
Nur weil es keine strafrechtliche Verurteilung gab, heißt das leider nicht umgekehrt, dass die Räumung illegal war.