Am 24.8.2011 lehnte die vierte Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts den Antrag der Wagenbewohner_innen auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Das heißt für uns, die am 12.08.2011 von der Stadt geklauten Wagen bleiben beschlagnahmt!!! What the fuck!?!
Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg kommt mit dieser Entscheidung dem Antrag der Stadt Freiburg nach, den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, der von den betroffenen Wagenbewohner_innen am 16.08.2011 gestellt wurde, abzulehnen. Auch der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde für alle drei Antragssteller_innen aus Mangel an Erfolgsaussichten abgelehnt.
Etwas viel Jurist_innenkauderwelsch???
Hier eine Erläuterung:
Der Antrag der Wagenbewohner_innen auf vorläufigen Rechtsschutz bezog sich auf die Beschlagnahmung der Wohnungen. Gegen diese Handlung und die sofortige Vollstreckung wurde Widerspruch eingelegt. Der Antrag hatte zum Ziel, eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, so dass die Stadtverwaltung die Wagen bis zur eigentlichen richterlichen Entscheidung, die erst in einigen Monaten bis Jahren zu erwarten ist, über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung herausgegeben hätte müssen. Die getroffene Entscheidung stellt also kein Gerichtsurteil dar, sondern kommt zu dem Schluss, dass das Verhalten der Stadtverwaltung tendenziell rechtmäßig war und somit der eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Im Vorfeld des Antrags wurde versucht, die Wagen ohne eine richterliche Entscheidung (ähnlich dem Verfahren nach dem Abschleppen eines falsch geparkten PKWs) auslösen zu können. Dies lehnte die Stadtverwaltung jedoch sofort und ohne Angabe von Gründen ab. Dadurch bekräftigt sich unsere Einschätzung, dass eine politische Entscheidung für Wagenbewohner_innen im Moment in weiter Ferne ist. Darum entschieden wir uns für den juristischen Weg, um die Wohnungen schnellstmöglich wieder zu bekommen.
Durch diese Entscheidung unterstützt das Gericht die Linie der Stadtverwaltung und der Polizei, die momentan versuchen durch Beschlagnahmungen Wägler_innen einzuschüchtern und weitere Besetzungen zu verhindern. Ganz entgegen ihrer Aussage, die sie selbst im Antrag an das Verwaltungsgericht betonen, den „Wunsch der Wagenburgszene nach Selbstverwirklichung und Praktizieren der eigenen Wohnvorstellung grundsätzlich zu respektieren“ [Stellungnahme der Stadtverwaltung, 17.08.2011, IV; S. 5], versuchen sie so andere Lebensentwürfe und praktizierte Kritik an den Eigentumsverhältnissen zu unterbinden.
Doch die getroffene Entscheidung ist mehr als fragwürdig.
Die rechtliche Grundlage für die Beschlagnahmung in der Zähringerstraße sieht die Stadtverwaltung im §33 Abs.1 Nr.1 PolG, der aber eine „unmittelbar bevorstehende“ Störung der öffentlichen Ordnung oder die Beseitigung einer solchen voraussetzt. Dies sieht die Stadtverwaltung in einer „akuten Gefährdung … durch die Grundstücksbesetzung“ gegeben. Hier würde, laut Verwaltungsgericht, das öffentliche Interesse zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung gegenüber dem privaten Interesse der Wägler_innen auf Herausgabe der Wagen überwiegen [vgl. Beschluss des Verwaltungsgericht Freiburg, 24.08.2011, II; S. 2].
In Anbetracht der Situation (Gespräche mit Eigentümer, dessen Einwilligung usw.) aus der heraus am 12. August in Freiburg-Zähringen geräumt wurde (siehe linksunten.indymedia.org/de/node/45064) ist die Anwendung dieses Paragraphen zur Rechtfertigung einer Räumung für uns nur schwer nachvollziehbar.
Fakt ist, dass das Verwaltungsgericht schlicht und einfach der Stadtverwaltung, die für viele ihrer Aussagen nicht einmal die einfachste Art an Beweisen vorlegte, mehr Glauben schenkt als den (eidesstattlichen) Aussagen von Zeug_innen und Wagenbewohner_innen, die vor Ort und im Gespräch mit dem Grundstücksbesitzer waren. Dieser zog es jedoch leider, aus Gründen über die wir nur spekulieren können, vor, keine Aussage zu den Geschehnissen zu machen. Es liegt jedoch definitiv kein Strafbefehl vor. Im Gespräch mit uns versicherte der Grundstückseigentümer heute erst, dass, hingegen der Behauptung des Ordnungsamtleiters Walter Rubsamen, auch kein Antrag auf eine Räumung gestellt wurde. Vielmehr zeigte er sich empört über die Argumentation der Stadtverwaltung und bestätigte unsere Schilderung der Geschehnisse.
Die Einbehaltung der Wohnungen begründen sowohl Stadtverwaltung, wie auch Gericht mit der unmittelbaren Gefahr einer erneuten Besetzung. Hierzu die Stadtverwaltung: „Somit stand und steht fest, dass die sich auf dem Grundstück in Zähringen befindlichen Fahrzeuge sobald sie sich von dem Grundstück entfernt hätten, auf das nächstbeste freie Grundstück wiederum widerrechtlich begeben hätten.“ [Stellungnahme der Stadtverwaltung, 17.08.2011, III; S. 4f]. Als Gründe hierfür werden nicht belegte vorherige Besetzungen der Betroffenen Aktivist_innen aufgeführt (So z.B. die Nutzung der Gartenstraße 19, für die ja eine Nutzungsvereinbarung mit dem Besitzer existiert.).
Auf die von unserer Anwältin in Frage gestellte, vom Polizeigesetz aber geforderte Unmittelbarkeit (einem sehr unbestimmten Rechtsbegriff), wird hingegen in keinster Weise eingegangen. Eine Unmittelbarkeit ist aber nur dann gegeben, wenn eine sofortige Wiederholung der Tat bewiesen werden kann [vgl. Antrag der Betroffenen, 16.08.2011, II.; S. 6].
Außerdem ließ das Gericht bei seiner Entscheidung die Tatsache völlig außer Acht, dass es sich bei den beschlagnahmten Fahrzeugen um Wohnraum handelt und agiert auch hier ganz im Sinne der Stadt Freiburg. Diese bestreitet die „Behauptung“, das Wohnraum beschlagnahmt wurde und glaubt diese Tatsache durch einen Verweis auf bestehende Meldeadressen (die nicht einmal in allen drei Antragsfällen existieren – eine Person ist OfW gemeldet) abtun zu können. Durch das Wohnen im Wagen werden diese, ebenso wie Wohnmobile, durch Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) geschützt. Die Beschlagnahme stellt folglich einen „gravierenden Eingriff“ in dieses Grundrecht dar [vgl. Antrag der Betroffenen, 16.08.2011. II; S. 5 und S. 8].
Doch auch gegen die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung und des Verwaltungsgerichts leben wir in unseren Wohnwägen und LKWs und sind durch das Verhalten der Stadtverwaltung und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts momentan obdachlos (und trotzdem sexy), auch wenn Stadtverwaltung und Gericht auf das Amt für Wohnraumversorgung und die Möglichkeit in der städtischen Notschlafstelle übernachten zu können verweisen...
In einem nächsten Schritt werden die betroffenen Wagenbewohner_innen nun eine Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, einreichen. Dort wird die Entscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts dann überprüft. Diese Entscheidung kann jedoch, sollte auch der VGH die Dringlichkeit der Herausgabe der Fahrzeuge nicht als besonders hoch einstufen, bis zu einem halben Jahr dauern.
Für uns ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die vorhergegangene Beschlagnahmung unsere Wohnungen ein ganz klares politisches Zeichen der Stadtverwaltung. Diese Verhalten reiht sich nahtlos ein in die momentane Freiburger Repressions- und Verdrängungspolitik.
Doch wir werden auch jetzt nicht in Wohnungen oder weg aus der Stadt ziehen!
Wir bleiben und wir kämpfen weiter...
… für selbstbestimmte Freiräume
… für die Herausgabe der beschlagnahmten Wagen
… für viele neue Wagenplätze!!!
Wagenlose Wägler_innen
Wagen verdammt!
Sorry aber dieses "Wägen" tut mir beim Lesen weh, es gibt diese Mehrzahl nicht, ein Wagen, 5 Wagen, 1000 Wagen, keine Wägen, danke!
Abgesehen davon natürlich viel erfolg
Wagen oder Wägen
bi uns schwätzt man alemanisch, da heißt s wägen
Obdachlos gemacht
Ein aufgeschlossener , freundlicher Freiburger Geschäftsmann, der die Not einiger übriggeblieben Rhinos erkannte,
bot diesen für eine begrenzte Zeit sein eigen Gelände zur Aufstellung ihrer Wagen an,
Wo diese ersteinmal Zeit gefunden hätten Atem zu holen, sich zu überlegen und sich neu zu orientieren.
Wie gehts weiter, gehts so überhaupt weiter!
Der Anbieter des Platzes wurde sowohl vom Freiburger Ob, sowie auch vom Ordnungsamt unter Druck gesetzt,
so dass dieser die Rhinos bat den Platz am selben Tag umgehend zu verlassen.
Die kleine Gruppe packte ein, hat sich auf den Weg machen wollen und wurden kurz vorm wegfahren,
von der Polizei gestoppt, ihre Lebensräume konfiziert und somit obdachlos gemacht.
Was eigentlich widerum Aufgabe der Stadt wäre dies zu verhindern.
Die Frage stellt sich nun kann man einem Bürger der Stadt den man mutwillig obdachlos macht zumuten,
in ein Obdachlosenheim zu ziehen ?
NEIN
Aber diese Provokationen des Ordnungsamtes Freiburg unter der Amtsleitung von Herrn Rubsamen geht weiter.
Herr Rubsamen, der provokant auf die Rhino Leute zugeht und diese mit Äußerungen bombadiert, die schon unter die Gürtellinie geht,
ist mehr als anmaßend und zeugt davon, dass dieser leider weder Stil noch Niveau hat
und vor allen Dingen ihm eine gehörige Portion Menschlichkeit fehlt.
Inzwischen gibt es in der Bevölkerung schon eindeutiges Kopfschütteln und man fragt,
mit was für schrägen Vögel sich der Freiburger OB umgibt.
Siehe hier
linksunten.indymedia.org/de/system/files/data/2011/08/1400337318.pdf
Quelle: http://www.chilli-freiburg.de/pdf/archiv/09_12/titel.de
Für ein friedliches Strassenfest oder besser Gassenfest in der Gartenstr. wurden heute acht 8 Polizisten abkommandiert,
die gelangweilt und selbst für diese unverständlich sich die Beine in den Bauch stehen mussten.
Wo bitte gibt es sowas?
Na danke, so also werden unsere Steuergelder verschleudert.
Die ich und viele andere Bürger nicht mit dem Arsch auf einem Sessel verdienen,
da fällt der Stift nicht um 17h auf die Seite und man überlegt sich Bosheiten
Auch da stellt sich die Frage wie kann ein OB wie Herr Salomon, der demnächst dem Papst eine grüne Stadt zeigen will,
dies auch noch unterstützen, wo doch dieser Besuch ebenfalls Geld kostet.
Diese Unterbindung eines friedlichen Strassenfest mit einem Aufgebot an Polizei war eine gewollte Provokation.
Vielleicht wäre es in der Tat sinnvoll, den jungen Menschen behilflich zu sein das endlich Ruhe einkehrt,
ich denke das wäre auch im Sinne des Papstes nämlich christlich
Denn so steht auch der OB vor dem Papst christlich
oder eher scheinheilig ?
Großzügigkeit und Ehrlichkeit sowie Mut zeugt von Menschlichkeit
nämlich Mut auch Randgruppen ein Dasein zu ermöglichen.
In diesem Sinne
e.w.m. freie Journalistin
RDL Berichte
Radio Dreyeckland Interview nach der Zurückweisung des Eilantrags durch das Freiburger Verwaltungsgericht mit betroffener Wäglerin und Interview mit Rechtsanwältin Katja Barth zur juritischen Einschätzung