Ein Mittfünziger aus Döbeln gilt der Staatsanwaltschaft Chemnitz nicht mehr als drigend tatverdächtig, im Oktober 2016 ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus an der Roßweiner Straße in Döbeln gelegt zu haben. Der Mann beschäftigte die Justiz aber neulich auf andere Weise.
Döbeln. Die Brandstiftung in einem Döbelner Mehrfamilienhaus an der Roßweiner Straße bleibt unaufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Mittfünfziger aus Döbeln wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mangels Tatverdacht nach Paragraf 170 Strafprozessordnung eingestellt. Das teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf Nachfrage der DAZ mit.
Am 25. Oktober brannte ein Kinderwagen, der einer syrischen Familie gehörte, die im Untergeschoss wohnte. Kurz vor Mitternacht des 25. Oktobers rückte die Döbelner Feuerwehr mit 23 Kameraden und sechs Fahrzeugen an und löschte die Flammen. Einige Mieter des Obergeschosses verließen das Haus über die Drehleiter. Zwölf Hausbewohner kamen wegen des Verdachtes der Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus – darunter ein damals zehn Monate altes Baby. Noch unmittelbar nach dem Brand hatte die Polizei den Mittfünfziger als tatverdächtigen verhaftet. Der zuständiger Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Chemnitz erließ am 26. Oktober Haftbefehl gegen den Mann, setzte diesen aber unter Auflagen außer Vollzug. Der Beschuldigte musste sich unter anderem regelmäßig bei der Polizei melden (die DAZ berichtete). Nun reichten die erhobenen Beweise der Staatsanwaltschaft offenbar nicht aus, um Anklage zu erheben. Die Brandstiftung an der Roßweiner Straße bleibt somit vorerst unaufgeklärt.
Das Amtsgericht Döbeln beschäftigte der Mittfünziger jetzt aber mit einer anderen Straftat. Er soll gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen, illegale Feuerwerkskörper besessen haben. Gegen einen Strafbefehl – ein schriftliches Urteil ohne Hauptverhandlung – hatte der Mann Einspruch eingelegt. Zur öffentlichen Hauptverhandlung kam es aber trotzdem nicht, weil der Angeklagte den Einspruch zurückgenommen hat, wie auf Nachfrage bei Gericht zu erfahren war.
Somit hat der Mann die Geldstrafe akzeptiert, zu der ihn das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt hat. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz mitteilt, beträgt die Geldstrafe 30 Tagessätze. Zu deren Höhe sagte nichts. Man kann daraus das Einkommen eines Verurteilten errechnen, was unter die schützenswerte Privatsphäre fallen kann.
Von Dirk Wurzel
Tatverdächtiger ist Reichsbürger
Quelle: Döbeln is watching you! (SN)