Hochschule Kehl: Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen NPD-Aktivistin

Erstveröffentlicht: 
13.02.2016

Nachweislich rechtsextrem: Hochschule Kehl hat NPD-Aktivistin rechtmäßig und fristgerecht exmatrikuliert

 

Als NPD-Aktivistin Beamtenstatus genießen? Das geht nicht – das hat nach dem Verwaltungsgericht Freiburg nun auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt. Dem Urteil nach erfolgte die Exmatrikulation der »Beamtin auf Widerruf« durch die Hochschule Kehl rechtmäßig und fristgerecht. Eine Revision wird nicht zugelassen.

 

Wer verbeamtet werden möchte, hat einen Diensteid zu leisten: Die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind zu bejahen, außerdem muss die Bereitschaft bekundet werden, sich durch sein gesamtes Verhalten zu dieser Ordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.

 

So weit, so konfliktreich –zumindest, wenn man gleichzeitig Mitglied der »Jungen Nationaldemokraten« (JN), der Jugendorganisation der »Nationaldemokratischen Partei Deutschlands« (NPD) ist. Bei der NPD handelt es sich laut des Landesamts für Verfassungsschutz um eine »verfassungsfeindliche Organisation«, die gegen eben jene freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtet ist. 

 

Der Eid indes gilt nicht erst für fertige Beamte, sondern bereits für Studenten der öffentlichen Verwaltung, sie gelten als »Beamte auf Widerruf«. Als die Kehler Hochschule für öffentliche Verwaltung nun erfuhr, dass ebendiese Konfliktsituation bei einer ihrer Studentinnen vorliegt, wurde sie exmatrikuliert, die Ernennung zur Beamtin auf Widerruf im November 2014 zurückgenommen (wir berichteten).

 

Eilantrag erfolglos


Das wollte sich die Regierungsinspektoranwärterin allerdings nicht gefallen lassen, nur wenige Monate vor Ende ihrer im Februar 2015 endenden Ausbildung. In einem Eilverfahren, das auf vorläufigen Rechtsschutz abgezielt hatte, verlor sie vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg. Auch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim brachte ihr eine Niederlage ein. Gleichzeitig hatte sie ein Hauptsacheverfahren angestrengt, in dem geklärt werden sollte, dass die Abberufung nicht rechtens war – ohne Erfolg.

 

Ihre Berufung hat nun der Verwaltungsgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen. Der Tenor: Die Rücknahme ihrer Ernennung zur Beamtin auf Widerruf aufgrund ihrer langjährigen aktiven Mitgliedschaft in einer als rechtsextremistisch einzuordnenden Gruppierung erfolgte sowohl rechtmäßig als auch fristgerecht. 

 

Die NPD-Aktivistin hatte sich im Berufungsverfahren insbesondere darauf berufen, dass die Hochschule Kehl die Widerrufsfrist nicht eingehalten habe – eine Ernennung kann nämlich nur zurückgenommen werden, wenn dies innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnisnahme eines Hinderungsgrunds erfolgt. Der Gerichtshof urteilte jedoch: Diese Frist wurde sehr wohl eingehalten – die Hochschule habe vom Verfassungsschutz am 21. August 2014 erfahren, dass die junge Frau »offen und beweisbar« der rechtsextremistischen Szene angehört. Am 3. November 2014, also keine drei Monate später, zog diese dann die Ernennung zurück.

 

»Richtig gehandelt«


Paul Witt, Rektor der Kehler Hochschule, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil: »Wir haben richtig gehandelt«, sagte er auf Nachfrage. »Das war in 43 Jahren der erste Fall – und er wird auf lange Sicht der einzige bleiben.« Das Urteil ist am 18. Januar rechtswirksam geworden, eine Revision nicht zugelassen.

 

»Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden«, schrieb der Verwaltungsgerichtshof in der Rechtsmittelbelehrung. Für ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht muss diese innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt und innerhalb von zwei Monaten begründet werden.

 

Autor:
  Stefan Angele
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Die "NPD-Aktivistin" ist Isabel Zentarra, die nach einem kurzen Intermezzo in Mecklenburg-Vorpommern wieder in Baden-Württemberg wohnt.