Gefangene in der Armutsfalle: Rentenversicherung für inhaftierte Menschen - jetzt!

Gefangenen-Gewerkschaft

Presse-Mitteilung der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)
Gefangene in der Armutsfalle: GG/BO-Pressekonferenz zur Rentenversicherung am Rande der Herbst-JuMiKo 2015


Berlin, 9. November 2015

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 12. November 2015 halten die Justizminister_innen der Länder in Berlin ihre Herbstkonferenz ab. Die JuMiKo wird im Gebäude der Landesvertretung Baden-Württemberg u. a. über die Frage beraten, ob arbeitende Inhaftierte künftig in die Rentenversicherung einbezogen werden. Anlass hierfür ist ein Antrag, der zur Frühjahrskonferenz im Juni 2015 von der Landesjustizministerin Uta-Maria Kuder (Mecklenburg-Vorpommern) eingebracht wurde. Die Konferenz beschloss damals, die Frage zwecks Prüfung an die Strafvollzugskommission der Länder zu übergeben. Die Ergebnisse der Untersuchung und der daraus resultierende Beschluss werden am 12.11. erwartet.

Hierauf richtet sich die Aufmerksamkeit der im Mai 2014 gegründeten Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) mit ihren über 850 Mitgliedern in ca. 70 Haftanstalten. Mit uns warten aber auch etwa 40.000 noch nicht organisierte, beschäftigte Gefangene auf das Ergebnis – sowie all die Organisationen, die sich ebenfalls seit langem für eine positive Beantwortung der Rentenfrage für Gefangene einsetzen, wie das Grundrechtekomitee, die BAG-S, der Paritätische Wohlfahrtsverband, um nur einige zu nennen.

Dass Gefangene mittels einer eigenen gewerkschaftlichen Initiative dieses Recht für sich einfordern, ist unseres Erachtens erheblich dafür, dass die Frage gerade jetzt zum ersten Mal seit fast 40 Jahren wieder ernsthaft parlamentarisch zur Debatte steht. Das seit 1977 geltende Bundesstrafvollzugsgesetz sah sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Inhaftierte vor. Die Umsetzung steht aber seitdem unter dem Vorbehalt eines zu verabschiedenden Bundesgesetzes, das trotz der vom Gesetzgeber eingegangen Selbstverpflichtung bis heute nicht erlassen wurde.

Die GG/BO hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass sozialpolitische Mindeststandards auch hinter Gittern Einzug halten. Der Ausschluss Inhaftierter von der Sozialversicherungspflicht hat u. a. zur Folge, dass trotz bestehender Beschäftigungsverhältnisse keine Rentenansprüche erworben werden. Diese sozialrechtliche Diskriminierung inhaftierter Beschäftigter muss ein Ende haben. Denn für sie bedeutet dies nach der Entlassung, insbesondere nach längeren Strafen, den direkten Weg in die Altersarmut. Der im bundesdeutschen Strafvollzug verankerte Resozialisierungsgrundsatz wird so ad absurdum geführt.

Für die GG/BO wäre die Rentenversicherungspflicht für Gefangene ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch das allein genügt nicht. Zu klären bleibt, wie dies umgesetzt wird, damit sie reelle Auswirkungen auf die Höhe der Rentenansprüche hat. Dazu hat die GG/BO sich in ihrem Offenen Brief an die JuMiKo vom 11. Juni 2015 klar positioniert: Die soziale Frage hinter Gittern kann nur zufriedenstellend gelöst werden, wenn der Arbeit von Gefangenen der gleiche Wert beigemessen wird wie der Arbeit von Nicht-Gefangenen. Das heißt: Inklusion in alle Sozialversicherungen und in das Mindestlohngesetz.

Die GG/BO wird ihre Positionen am 12.11.2015 in einer Pressekonferenz vor der Landesvertretung Baden-Württemberg (Tiergartenstr. 15, 10785 Berlin) erläutern. Wir laden daher interessierte Journalist_innen von 10:30 bis 11:30 ein, sich nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Gebäudes über die Sachlage zu informieren.

Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)
www.gefangenengewerkschaft.de – info@gefangenengewerkschaft.de
facebook.com/Gefangenengewerkschaft/

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

(Radio Aktiv Berlin) Pennsylvania weigert sich, Mumia Abu-Jamal und 10.000 weitere Gefangene gegen Hepatitis

https://www.freie-radios.net/73533

Seit dem Frühjahr 2015 ist bekannt, dass der Journalist und politische Gefangene Mumia Abu-Jamal lebensbedrohlich erkrankt ist. Einen diabetischen Schock überlebte er am 30. März 2015 nur mit Glück. Er hat zusätzlich eine schwere Hauterkrankung, die ihm starke Schmerzen bereitet und über mehrere Wochen in einen Dämmerzustand schickte, der es ihm unmöglich machte, seine journalistische Arbeit aus der Mitte der Masseninhaftierung des Gefängnisindustriellen Komplexes fortzetzen.

Unterstützer*innen konnten zwar medizinische Untersuchungen für Mumia durchsetzen, aber seit dem offiziell bestätigt wurde, dass auch er zu den (offiziell) 10.000 Gefangenen im US Bundesstaat Pennsylvania gehören, die an Hepatitis C erkrankt sind, weigert sich die Gefängnisbehörde bei ihm - genau wie bei allen anderen Gefangenen - eine Behandlung durchzuführen.

Im folgenden hören wir eine Rede von Mumias Anwalt Bob Boyle mit deutschem Voiceover. Boyle sparch am 11. September 2015 auf eine Pressekonferenz der FREE MUMIA Bewegung in New York und ging detailliert auf Mumias (Nicht-) Behandlung sowie die juristischen und finanziellen Gründe der Gefängnisbehörde ein, keine Verantwortung für Menschen zu übernehmen, deren Freiheit sie geraubt hat.

https://www.freie-radios.net/73533