Undercover-Aufnahmen in Tierställen zu machen ist Terrorismus?

Die Agrarindustrie will dass so etwas endlich verboten wird! Nicht die Grausamkeit. Das Foto.

Oder: Wie der Staat die tierquälerischen Machenschaften der Tierausbeutungsindustrie deckt! Tierrechtsaktivist_innen im Knast, Journalist_innen mit Terrorismusvorwürfen ruhig gestellt, Tierausbeutungsindustrie glücklich, Staat zufrieden. Was sich anhört wie in einem schlechten Hollywoodfilm über totalitäre Staaten in düsteren Sciencefictionszenarien ist leider heute schon bittere Realität und das nicht nur in den USA. Auch in Europa gehen Staaten gegen Tierbefreiungsaktivist_innen vor und versuchen Undercoverjournalist_innen mit sogenannten Terrorparagrafen mundtot zu machen.

 

 

Oder: Wie der Staat die tierquälerischen Machenschaften der Tierausbeutungsindustrie deckt!

USA

Mit den Ag-Gag-Gesetzen[1] in den USA nahm die Repression gegen die Tierbefreiungsbewegung eine neue Dimension an. Laut dieser Gesetze die in verschiedenen US-Bundesstaaten mittlerweile in Kraft getreten sind, sind Aktivist_innen die in Tierställen unerlaubt  Aufnahmen machen und diese dann der Öffentlichkeit zugänglich machen Terrorist_innen. Das Erstellen von Video- bzw. Fotoaufnahmen auf denen dokumentiert wird wie Tiere in Mastanlagen, Ställen, Pelzfarmen, Tierlabors oder Schlachthöfen misshandelt werden wird als Terrorismus definiert und seit 2006 entsprechend verfolgt. Alle die den letzten Satz nochmals lesen mussten um zu glauben was dieser aussagt, alle die sich jetzt fragen ob tatsächlich das bloße Dokumentieren von Tierquälerei als Terrorismus bezeichnet wird haben tatsächlich richtig gelesen. Menschen die das Leid der Tiere dokumentieren und veröffentlichen sind Terrorist_innen und werden vom Staat als solche gejagt und weggesperrt. Im Gegensatz dazu werden diejenigen die von Tierquälerei und Massenmord profitieren vom Staat geschützt. Seit die entsprechenden Gesetze zum Schutze der Tierausbeutungsindustrie in den USA erlassen wurden, gab es zahlreiche Verhaftungen, Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren.[2] Aktivist_innen werden als Terrorist_innen gejagt und gesellschaftlich stigmatisiert. Dies ist ein weiterer Versuch von Staat und Tierausbeutungsindustrie die Gesellschaft vor den Schreckensbildern und dem Horror der Realität dieser Industrie zu „schützen“. All das dient dazu dem angeschlagenen Image dieser mörderischen Industrie wieder zu einer weißen Weste zu verhelfen. Denn wenn es keine Bilder aus den Ställen, Mastanlagen und allen anderen Tiergefängnissen mehr gibt lässt sich umso einfacher behaupten, dass all das von Tierrechtsorganisationen verwendete Material in ihren Antifleischkampagnen veraltet sei. Ja solche Zustände in der modernen Tierindustrie selbstverständlich längst nicht mehr existieren. Und da es keine neuen Aufnahmen mehr gibt, weil das ja jetzt Terrorismus gegen die armen Tierausbeuter_innen ist, ist alles wieder Recht und in Ordnung; und die Gesellschaft kann getrost wieder den Weg zum unbekümmerten Konsum tierlicher Produkte zurückfinden. Und die Tierindustrie mit Qual und Mord weiter Milliarden verdienen. Tierrechtsaktivist_innen im Knast, Journalist_innen mit Terrorismusvorwürfen ruhig gestellt, Tierausbeutungsindustrie glücklich, Staat zufrieden.

Was sich anhört wie in einem schlechten Hollywoodfilm über totalitäre Staaten in düsteren Sciencefictionszenarien ist leider heute schon bittere Realität und das nicht nur in den USA.

Auch in Europa gehen Staaten gegen Tierbefreiungsaktivist_innen vor und versuchen Undercoverjournalist_innen mit sogenannten Terrorparagrafen mundtot zu machen.

 

Österreich

In Österreich wurde gegen 13 Aktivist_innen der Tierbefreiungsszene Anklage erhoben. Da allen Angeklagten keine einzige Straftat nachzuweisen war, diese aber im Kontext mit Öffentlichkeitsarbeit gegen Tierausbeutung in Erscheinung getreten waren wurden sie schließlich mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung angeklagt. Am Ende wurden zwar alle Aktivist_innen freigesprochen, trotzdem saßen sie über 3 Monate in Untersuchungshaft, standen über Jahre vor Gericht, wurden als Terrorist_innen stigmatisiert und sind trotz der Freisprüche aufgrund ihrer Anwaltskosten hoch verschuldet.[3] Der österreichische Staat brüstete sich während der laufenden Verfahren damit, dass sowohl legale als auch illegale Aktivitäten für Tiere österreichweit zurückgegangen seien; u.a. auch deshalb weil die Tierbefreiungsszene ihre Hauptenergie über Jahre in Antirepressionsarbeit investieren musste. Auch wenn alle Aktivist_innen am Ende freigesprochen wurden kann sich der Staat Österreich mitsamt seiner Tierausbeutungsindustrie den Erfolg auf die Fahnen schreiben, die Tierbefreiungsbewegung mit staatlicher Gewalt ein stückweit lahmgelegt zu haben. Oder sollte mensch in diesem Fall eher von der Tierausbeutungsindustrie mitsamt ihrem Staat Österreich sprechen?

 

Spanien

Was in Österreich 2008 geschah versuchte der spanische Staat im Jahr 2011 zu imitieren; wohl auch in der Hoffung die dort erstarkende Bewegung für die Befreiung von Mensch und Tier ebenso wie in Österreich lahm zulegen. Auch in Spanien wurde in einer landesweiten Razzia der staatlichen Antiterroreinheit Jagd auf Tierbefreiungsaktivist_innen gemacht. Verhaftet wurden die, die seit Jahren über die Zustände in den Mastanlagen und Schlachthöfen aufklärten.[4] Die Verfahren laufen noch immer; mittlerweile gegen 24 Aktivist_innen.

 

Finnland

In Finnland wurden 2011 zwei Aktivist_innen verhaftet, weil sie ebenfalls Undercoverrecherchen in Schweinemastanlagen durchgeführt und ihre erschreckenden Aufnahmen der finnischen Öffentlichkeit präsentiert haben. Auch in Finnland versuchte die Tierausbeutungsindustrie nach dem Vorbild der USA die Herstellung bzw. die Veröffentlichung solcher Aufnahmen langfristig zu verhindern. In Finnland stellte ein Gericht das öffentliche Interesse und die Pressefreiheit jedoch über die Geheimhaltungswünsche der Tierindustrie. Trotzdem wurde eine_r der beiden Aktivist_innen zu 20 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt wegen der Herstellung illegaler Aufnahmen in Kombination mit dem illegalen Betreten einer Mastanlage.[5]   


Deutschland

In Deutschland setzt sich seit Jahren vor allem die Maßnahme der Presse- bzw. Internetzensur durch. So wurden zum Beispiel die durch den Undercoverjournalisten Friedrich Mülln im Jahr 2003 in einem Covance-Tierversuchslabor in Münster erstellten Videoaufnahmen nach zweimaliger Veröffentlichung im Fernsehen mit einer einstweiligen Verfügung aus dem Verkehr gezogen.[6]


Die Medienzensur in Deutschland findet auf verschiedenen Ebenen statt. Mitte Juli 2010 wurde zum Beispiel die In­ter­net­sei­te „Bite Back“ (biteback.​de) unter Mit­wir­kung der staat­li­chen Re­pres­si­on vom Netz ge­nom­men. Bite Back ist eine In­ter­net­platt­form der Tier­be­frei­ungs­sze­ne, ähn­lich wie In­dy­me­dia. Hier wur­den Infos, News, Ak­tio­nen und Ak­ti­vi­tä­ten der glo­ba­len Ti­re­be­frei­ungs­sze­ne be­rich­tet und re­flek­tiert. Nach­dem die Seite zwei Tage nicht er­reich­bar bzw. ge­sperrt war ist Bite Back (Ger­ma­ny) mitsamt des Servers nach Is­land umgezogen, da laut der Bite Back Initiator_innen dort die Pressefreiheit besser geschützt sei.

 

Im September 2010 fanden zeit­gleich im bay­ri­schen Pas­sau und im österreichischen Salzburg Haus­durch­su­chun­gen statt. Gegen 7.​00 Uhr mor­gens drang ein hal­bes Dut­zend Be­am­t_in­nen des ‚Lan­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung‘ mit vor­ge­hal­te­nem Durch­su­chungs­be­fehl in die Räum­lich­kei­ten meh­re­rer Per­so­nen ein und durch­such­te in einer vier­ein­halbstün­di­gen Ak­ti­on alles nach Be­weis­mit­teln be­züg­lich „il­le­ga­ler“ Ak­tio­nen. Bei den Haus­durch­su­chun­gen ko­pier­ten Po­li­zis­t_in­nen die Fest­plat­ten der Ak­tiv­sit_in­nen und nah­men wei­te­re Da­ten­trä­ger mit. Die Ak­ti­on war Teil einer ge­mein­sa­men Ope­ra­ti­on der Re­pres­si­ons­be­hör­den in Deutsch­land und Ös­ter­reich und rich­tete sich gezielt  gegen Aktivist_innen des Ver­eins Re­pek­Tie­re, da dieser Un­der­co­ver­auf­nah­men aus einer deut­schen Schwei­ne­mast­an­la­ge ver­öf­fent­lich­te. Als Begründung für die Durchsuchungen gaben die Behörden an, dass im Februar 2010 ein Re­cher­che­team die Zustände in einer „Tier­fa­brik“ dokumentierte, wo hun­der­te Schwei­ne zu­sam­men­ge­pfercht auf den Tod im Schlacht­haus war­te­ten. Dabei soll, nach den Wor­ten des Farm­be­sit­zers, die Lüf­tungs­an­la­ge „einem Sa­bo­ta­ge­akt“ zum Opfer ge­fal­len sein. Tier­rechts­ak­ti­vis­t_in­nen, denen Ehr­furcht vor dem Leben als Leit­mo­tiv allen Han­delns dient, sol­len 163 Tiere mut­wil­lig er­stickt haben? Noch dazu die sel­ben Leute, die am Tag zuvor die ent­setz­li­chen Miss­stän­de den Be­hör­den ge­mel­det hat­ten? Am Ende hatte auch diese Aktion staatlicher Repression das Ziel jour­na­lis­tisch ar­bei­ten­de Tier­be­frei­ungs­ak­ti­vis­t_in­nen ein­zu­schüch­tern.[7]

 

Aktivist_innen bzw. kritische Journalist_innen werden in Deutschland seit Jahren mit völlig absurden Klagen und Gerichtsverfahren überzogen wie zum Beispiel bei Jan Pfeiffer der Fall, der die Zustände in deutschen Pelzfarmen dokumentierte.[8] Das Ober­lan­des­ge­richt Köln hatte im Fall Pfeiffer im März 2012 mit sei­nem Be­schluss erst­mals be­stä­tigt, dass Tier­rechts-​Ak­ti­vis­ten für die Fol­gen ihres wi­der­recht­li­chen Ein­drin­gens in land­wirt­schaft­li­che Be­trie­be nicht nur straf­recht­lich wegen Haus­frie­dens­bruchs gemäß § 123 Straf­ge­setz­buch, son­dern auch zi­vil­recht­lich per­sön­lich auf Scha­dens­er­satz in An­spruch ge­nom­men wer­den kön­nen. In einer Pressemitteilung ließ das OLG verlautbaren, dass diese Ge­richts­ent­schei­dung eine deut­li­che War­nung an alle Tier­rechts-​Ak­ti­vis­t_innen und Ka­me­ra­teams sei, sol­che rechts­wid­ri­gen Ak­tio­nen künf­tig zu un­ter­las­sen. Die Pelzindustrie sah in der Gerichtentscheidung einen Präzedenzfall gegen investigativen Journalismus und applaudierte. Auch wenn bei diesem Verfahren am Ende keine fünfstellige Schadensersatzforderung, wie vonseiten der Pelzindustrie gefordert, gegen die Aktivist_innen erreicht werden konnte, so waren diese doch für nahezu zwei Jahre durch Gerichtsverfahren lahmgelegt und in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, da sie weder ihrem Beruf als Journalist_innen nachgehen konnten, noch weitere Recherchen in Anlagen der Tierausbeutungsindustrie durchführen konnten.

 

Kritische Webseiten werden in Deutschland kurzerhand vom Netz genommen. Einige Beispiele der vergangenen Jahre seien hier nur Stichpunktartig gelistet: 2007 wurde neben dem Ver­ein die Tier­be­frei­er e.V. von­sei­ten des ESCA­DA-​(Pelz-)Kon­zerns auch gegen den Do­main­be­trei­ber der Web­sei­te „www.​escada-​cam­paign.​org“ wegen an­geb­li­cher Mar­ken­rechts­ver­let­zun­gen vor­ge­gan­gen.[9] Im Oktober 2011 wurde die Internetseite „antiindustryfarm.​blogsport.​de“ vom Netz genommen und die Be­trei­ber_in­nen von tierrechtstermine.​de erhielten eine entsprechende An­dro­hun­g und die Auf­for­de­rung zur Selbst­zen­sur von­sei­ten der Tier­aus­beu­tungs­in­dus­trie.[10] Ebenfalls wurde 2011 der Blog der deutsch­spra­chi­gen Anti-Air-​Fran­ce-Kam­pa­gne gegen Tierversuche ge­sperrt  und der Webbloghoster Blogsport geriet unter Be­schuss![11] 2013 for­der­te die Po­li­zei per Email die Be­trei­ber_in­nen der In­ternt­sei­te „mastanlagenwiderstand.​blogsport.​de“​ auf die Namen von Ak­ti­vis­t_in­nen zu nen­nen, die auf Fotos auf deren Webseite zu sehen waren.[12] Zudem wurden 2013 die Aktivist_innen des Blogs ​„squirrelactiv.​blogsport.​de“ von den Anwält_innen des Zirkus Krone versucht mundtot zu machen.[13]

 

2013 war auch das Jahr indem erstmals eine politische Partei in der Regierung Deutschlands versuchte die Veröffentlichung von Undercovermaterial aus deutschen Tierställen zu stoppen. Die FDP forderte, dass illegal entstandene Aufnahmen aus Tierställen in Deutschland aus den Medien verschwinden sollen[14], nachdem diese durch diverse Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.[15]/[16] Die FDP ist mittlerweile zwar in der politischen Versenkung der absoluten Irrelevanz verschwunden, war bis dato aber noch Regierungspartei in Deutschland. Die Forderung nach der öffentlichen Zensur von Bildern aus der Realität der deutschen Tierausbeutungsindustrie zeigt eine politische Tendenz nach dem Vorbild der USA. Die FDP ist die erste Regierungspartei in Deutschland die mörderischen Machenschaften der Tierindustrie gezielt verstecken will. Welche Auswirkungen ein solches politisches Vorgehen auf investigativen Journalismus in Deutschland im Allgemeinen haben wird lässt sich am Beispiel der USA erkennen. Noch ist es nicht soweit und es gab Gerichtsurteile, die das öffentliche Interesse an den kriminellen Machenschaften der Industrie über deren Recht auf Geheimhaltung stellt; die politischen Tendenzen sind aber erkennbar.

 

Die Tierausbeutungsindustrie ist auch in Deutschland bzw. der EU ein wichtiger bzw. wirkungsmächtiger politischer Pfeiler. Wie sollte es auch anders sein; Staat und Tierausbeutungsindustrie gehen auch hierzulande Hand in Hand. Ein aktueller Bericht der Europol geht im Kapitel zum sogenannten Tierrechtsextremismus explizit auf den Undercover-Journalismus der Tierbefreiungsszene ein.[17] Die Tierbefreiungsbewegung wird auch in der EU zunehmend in die Terrorecke gerückt um staatlicherseits so besser gegen sie vorgehen zu können; bzw. dieser sozialen Bewegung ihre gesellschaftliche Legitimation einfacher entziehen zu können. An der Tierbefreiungsbewegung werden damit politische Repressalien ausprobiert die, sofern sie funktionieren und eine soziale Bewegung lahmlegen, bald auch andere sozialen Bewegungen treffen können. Sollten sich Tendenzen wie die in den USA zurzeit praktizierten auch in der EU durchsetzen ist der Tod der Presse- und Meinungsfreiheit besiegelt; vom politischen Engagement in sozialen Bewegungen ganz zu schweigen.

Presse- und Meinungsfreiheit sind nicht vom Himmel gefallen, sie sind nicht gottgegeben und auch nicht von den Herrschenden geschenkt. Sie wurden politisch erkämpft. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Repression durch ihre Vereinzelungsstrategie emanzipatorische Bewegungen voneinander isoliert. Wir dürfen uns aber auch selbst nicht voneinander isolieren, weil wir davon ausgehen, dass bestimmte Themen politisch nichts miteinander zu tun hätten. Der politische Kampf der Tierbefreiungsbewegung ist eng mit den Kämpfen gegen Rassismus, Nationalismus, Sexismus und anderen Arten von Herrschaft und Ausgrenzung verknüpft; und umgekehrt. Der Gewalt von Staat und (Tierausbeutungs-)Industrie können wir nur mit gemeinsamem Widerstand begegnen; und Solidarität ist dabei unsere größte Waffe!

Totalliberation!

(http://totalliberation.blogsport.de/)

 

 

 

Weitere Infos:

http://totalliberation.blogsport.de/repressionschronik/

http://totalliberation.blogsport.de/repressionschronik/pressezensur/

http://www.greenisthenewred.com/blog/fbi-undercover-investigators-animal...

http://www.greenisthenewred.com/blog/florida-photography-undercover-inve...



[6] Vgl.:http://totalliberation.blogsport.de/repressionschronik/pressezensur/pressezensur-der-fall-friedrich-muelln/eine-chronik-der-journalistischen-arbeit-von-friedrich-muelln/

[13] Vgl.: http://​squirrelactiv.​blogsport.​de/​2013/​09/​26/​maulkorb-vom-anwalt-des-circus-krone/​

[15] Vgl.:http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bio-gefluegelwirtschaft-oeko-puten-leben-so-schlecht-wie-konventionelle-a-919963.html

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auch das video der kampange "grüne woche demaskieren" ist, über dem umweg der uhrheberrechtsverletzung, zum verschwinden gebracht wurden. (durch anwalt).

mittlerweile gibts das aber wieder. recht interessant anzuschauen, wie männer mit bier und bäuchen in einer "oktoberwiesenstimmung" "ihr könnt nach hause gehen" skandieren.

der sicherheitsdienst welcher sich nicht zu schade ist artistische einlagen durchzuführen um das transparent zu entreißen, ist von "gegenbauer". deren infrastrukturelle ableger finden sich, so munkelt mensch, ja desöfteren...

dankeschön für die übersichtliche zusammenfassung bezüglich repression der tb-bewegung! nur zur ergänzung: in österreich wurden die 13 aktivist_innen nur zum teil freigesprochen. der vom staatsanwalt handler eingereichte berufung gegen das urteil wurde vom oberlandesgericht in einigen punkten stattgegeben. der vorwurf der kriminellen organisation ist für alle 13 vom tisch, jedoch müssen sich 5 der aktivist_innen wegen nötigung und anderer delikte - wahrscheinlich ab april diesen jahres - wieder am landesgericht wr. neustadt "verantworten": http://antirep2008.org/?p=4108

 

die nötigungs anklage ist aber nicht minder gefährlich als der damalige einsatz des §278a (kriminelle organisation). nach auffassung des oberlandesgericht stellen denn die konfrontativen kampagnen bzw. deren ankündigungen bereits eine nötigung dar, weil die mittel (dauerdemonstrationen) und der zweck (ausstieg aus pelzverkauf) sittenwidrig sein. gibt aber auch schon von juristischer seite starke kritik an diesem urteil und der auslegung des nötigungsparagrafen: sie z.B.: hier: http://www.martinballuch.com/?p=2831