Am 18. November 2013 beginnt vor dem Freiburger Landgericht der
Revisionsprozess gegen den Neonazi und ehemaligen NPD-Kandidaten Florian
Stech. Dieser war am 1. Oktober 2011 in Riegel bei Emmendingen gezielt
mit seinem Auto in eine Gruppe von AntifaschistInnen gefahren und hatte
einen von ihnen schwer verletzt, andere konnten dem Angriff nur durch
schnelle Reaktion entgehen. Florian Stech war am 1. Oktober 2011
Schleuser für eine Naziparty im Kreis Emmendingen (Bahlingen). Bei
dieser Party sollte Geld für einen Neonaziaufmarsch im badischen
Offenburg gesammelt werden.
In einem ersten Verfahren wegen versuchtem Totschlags war Florian
Stech im Sommer 2012 schon einmal vor dem Freiburger Landgericht
angeklagt und wurde mit einer fadenscheinigen Begründung freigesprochen.
Und das obwohl der ehemalige NPD-Kandidat Stech bereits im Vorfeld der
Attacke in sozialen Netzwerken gewaltsame Übergriffen auf
AntifaschistInnen angekündigt hatte. Im gleichen Atemzug schwadronierte
der Neonazi damals im Internet über die Möglichkeit, diese Attacken im
Nachgang als Notwehr zu deklarieren. Letztlich also der Vorgang, der am
1. Oktober vor zwei Jahren praktisch wu
Nichtsdestotrotz wurde der Neonazi am letzten Prozesstag
freigesprochen. Schon in der laufenden Verhandlung versuchten
Verteidigung und Gericht immer wieder einen politischen Kontext des
Verfahrens auszublenden und die menschenverachtende Tatmotivation von
Florian Stech zu negieren. Die von Sachverständigen geäußerten
Möglichkeiten, vor einem heranrasenden Auto auszuweichen, wurden vom
Gericht als Tatsachen übernommen. Die Flucht und spätere Rückkehr von
Stech an den Tatort wurden der Argumentation der Verteidigung folgend
als Indiz für eine Notwehrsituation gewertet.
Die RichterInnen des Bundesgerichtshof (BGH) lehnten die
Schlussfolgerungen des Landgerichts und das konsequente Ausblenden von
Beweismaterial, wie beispielsweise die der Tat vorangegangen
Facebook-Einträgen Stechs ab. Auch die Argumentation Stech hätte in
Panik, Angst und Schrecken gehandelt überzeugte den BGH nicht, sodass
das Urteil Ende April 2013 aufgehoben wurde.
Die Attacke von Florian Stech ist jedoch kein Einzelfall. Immer
wieder kommt es zu Übergriffen, körperlichen Attacken und Morden durch
Neonazis. Über 200 Menschen, die seit 1990 durch Neonazis umgebracht
wurden, sprechen eine klare Sprache. Allein 10 dieser Morde gehen auf
das Konto einer bewaffneten faschistischen Gruppierung, dem
selbsternannten “Nationalsozialistischen Untergrund” (NSU). Immer
deutlicher wird in diesem Kontext die Verstrickung staatlicher Organe
mit der Neonaziszene in der BRD. Auch in vielen Medien wird mittlerweile
über die offene Zusammenarbeit von Neonazis und Verfassungsschutz und
anderen Institutionen spekuliert.
Diese Erkenntnis und die durch den Freispruch Stechs manifestierte
Verharmlosung rechter Gewalt durch die erste große Strafkammer des
Freiburger Landgerichts macht es schwierig, allzugroße Erwartungen in
den staatlichen Kampf gegen Rechts zu setzten. Gerade deswegen rufen wir
dazu auf, den kommenden Prozess gegen Florian Stech kritisch zu
begleiten. Das alleine reicht jedoch nicht aus. Im Kampf gegen Rechts
gilt es eigene Perspektiven zu finden und gemeinsam mit Anderen gegen
die menschenverachtende Hetze und die Übergriffe der Faschisten aktiv zu
werden. Kommt zu den Kundgebungen vor dem Freiburger Amtsgericht und
zeigt euch solidarisch mit den betroffenen AntifaschistInnen.
Gemeinsam gegen die Verharmlosung faschistischer Gewalt!
Für einen aktiven Antifaschismus!
Kundgebung am Tag vor Prozessbeginn:
17. November | 16:00 Uhr | Bertoldsbrunnen
Prozesstermine:
Montag, 18.11. - 09:00 Uhr
Donnerstag, 21.11. - 09:00 Uhr
Dienstag, 26.11. - 09:00 Uhr
Mittwoch, 27.11. - 09:00 Uhr
Dienstag, 03.12. - 09:00 Uhr
Donnerstag, 05.12. - 09:00 Uhr
Dienstag, 10.12. - 09:00 Uhr
Mittwoch, 11.12. - 09:00 Uhr
Mittwoch, 18.12. - 09:00 Uhr
Donnerstag, 19.12. - 09:00 Uhr
Bisherige UnterstützerInnen:
Ak Stechprozess
Anarchistische Gruppe Freiburg
Antifaschistische Aktion Lörrach
Antifaschistische Aktion (Aufbau)
Stuttgart
Antifaschistisches Aktionsbündnis
Stuttgart & Region
Antifaschistische Jugend Rems-Murr
Antifaschistische Linke Freiburg
Antifa Ortenau
Die Linke.SDS Freiburg
Fraktion Unabhängige Listen Freiburg
Offenes Antifa Treffen Freiburg &
Region
VVN-BdA Freiburg
Zur Unterstützung und für Flyerkopiervorlagen eMail an ak.stechprozess@gmx.de
gibt es irgendwo
auch einen vollständigen text?
here it is
...es hat nur ein "[...]rde." gefehlt.
Aller Vollständikeit halber nochmal im Ganzen:
Gemeinsam gegen die Verharmlosung faschistischer Gewalt!
Am 18. November 2013 beginnt vor dem Freiburger Landgericht der Revisionsprozess gegen den Neonazi und ehemaligen NPD-Kandidaten Florian Stech. Dieser war am 1. Oktober 2011 in Riegel bei Emmendingen gezielt mit seinem Auto in eine Gruppe von AntifaschistInnen gefahren und hatte einen von ihnen schwer verletzt, andere konnten dem Angriff nur durch schnelle Reaktion entgehen. Florian Stech war am 1. Oktober 2011 Schleuser für eine Naziparty im Kreis Emmendingen (Bahlingen). Bei dieser Party sollte Geld für einen Neonaziaufmarsch im badischen Offenburg gesammelt werden.
In einem ersten Verfahren wegen versuchtem Totschlags war Florian Stech im Sommer 2012 schon einmal vor dem Freiburger Landgericht angeklagt und wurde mit einer fadenscheinigen Begründung freigesprochen. Und das obwohl der ehemalige NPD-Kandidat Stech bereits im Vorfeld der Attacke in sozialen Netzwerken gewaltsame Übergriffen auf AntifaschistInnen angekündigt hatte. Im gleichen Atemzug schwadronierte der Neonazi damals im Internet über die Möglichkeit, diese Attacken im Nachgang als Notwehr zu deklarieren. Letztlich also der Vorgang, der am 1. Oktober vor zwei Jahren praktisch wurde.