Statement zum Erlass der Allgemeinverfügung um das GÜZ durch das Ordnungsamt Salzwedel

Piktogramm GÜZ

Das Ordnungsamt Salzwedel hat erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Dadurch werden alle “Versammlungen unter freiem Himmel im Zeitraum vom 20.07.2013 – 30.07.2013 im Umkreis des Truppenübungsplatzes Altmark verboten”. Die Grenze dieser Zone befindet sich westlich an der Bundesstraße B71, östlich an der B189, im Süden bis zur Kreisstraße K1162 also die Straßen befinden sich alle innerhalb der Zone (einschließlich der Straßen) und im Norden endet die Verfügungszone an der ICE-Strecke.

 

2012 wurde gegen die damalige Verfügung geklagt und dann doch eine Kundgebung am Aktionstag innerhalb der “Verbotszone” erlaubt. Schon letztes Jahr lautet das Motto „Das GÜZ umzingeln“. Auch 2013 greifen wir diese Parole auf: Es wird verschiedene Kundgebungen um das GÜZ herum, geben – ob mit oder ohne Allgemeinverfügung! In diesem Jahr ist von Beginn an eine Kundgebung in Letzlingen am Samstag, den 27.07.2913 (LINK: de.indymedia.org/2013/07/346780.shtml ) von der Verfügung ausgenommen, sie „darf“ also stattfinden. Eine Mahnwache am Aktionstag bei dem Ort Hütten (an der Bundes Verbindungs straße, die quer durch das GÜZ verläuft) ist hingegen verboten worden. Dagegen wird nun geklagt werden. Ebenso wird auch gegen die Allgemeinverfügung insgesamt gerichtlich vorgegangen.


Eine dritte angemeldete Kundgebung am Aktionstag wird auf dem Marktplatz in Haldensleben von 8-18 Uhr stattfinden. Zudem wird es wahrscheinlich noch weitere Kundgebungen ums GÜZ herum am Aktionstag geben.


Die Wahrscheinlichkeit einen Platzverweis innerhalb der Allgemeinverfügungszone auf dem Weg zum GÜZ zu kassieren, zumindest, kann dadurch steigen. Und dies soll auch der Zweck einer solchen Verfügung sein: Das Abfangen von Aktivist_innen schon vor dem Truppenübungsplatz. Auch sollen somit mögliche Kundgebungen (z.B. während des Aktionstages) unterbunden werden, die „potentiellen Störern unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit“ die Möglichkeit geben könnten, sich „dem Truppenübungsplatzes [zu] nähern.“


Sprich: Die „Ordnungshüter“ sehen diese Maßnahme als wichtige Möglichkeit, den Protest vom GÜZ fern zu halten. Denn das Gelände ist riesig und nur schwer kontrollierbar.

 

Die Erfahrungen des letzten Jahres haben jedoch auch gezeigt, dass trotz massiver Kontrollen und zahlreicher Platzverweise, viele Menschen auf und um das GÜZ herum unterwegs waren. Die Kundgebungen waren hierbei sinnvolle und wichtige Anlaufpunkte Wir sind und blieben unkontrollierbar!


Für detaillierte Infos und zur Begründung der Verbotszone, ist die Allgemeinverfügung kommen in Kürze.


Die Begründung der Verfügung ist nicht nur aus juristischer Sicht äußerst interessant, sie lässt auch tief blicken. Der Leiter der Versammlungsbehörde, der Thiele, übrigens ein Oberstleutnant der Reserve, zitiert, um eine antimilitaristische Aktion aufzuführen, über die in fast allen Berliner Tageszeitungen berichtet wurde, ausgerechnet aus der „Jungen Freitheit“. Und dies ist nur eines von vielen wahnwitzigen Beispielen, auf denen die Begründung beruht.

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ist der text schlecht geschrieben, teilweise ergeben ganze sätze vom satzbau so gar keinen sinn... lasst euch bitte mehr zeit beim schreiben... niemand hetzt euch *schokolade für die promo gruppe*