Aktionen gegen Brigadegeneral Klein - Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen linke Aktivisten
Die "Antikapitalistische Aktion Bonn" (AKAB) verteilte bei ihrer Demo Flugblätter und bezeichnet den Brigadegeneral Georg Klein als "Mörder". Diese Aktionen beschäftigen nun die Bonner Staatsanwaltschaft.
Kürzlich wurde der für das Nato-Bombardement mit mehr als hundert Toten bei Kundus in Afghanistan verantwortliche Bundeswehrkommandeur Georg Klein vom Oberst zum Brigadegeneral befördert. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn waren zuvor eingestellt worden. Doch damit ist der Fall für viele noch nicht zu den Akten gelegt, wie sich am Sonntag in Tannenbusch zeigte.
Und für manche Passanten war es eine gespenstische Szenerie: Mit Dosen bewarfen Menschen unter frenetischem Beifall ein Konterfei von Georg Klein. Das Dosenwerfen habe bei einem Flohmarkt stattgefunden, schilderte ein Leser dem GA. "Aufgrund der aufgeheizten Stimmung erinnerte das Ganze an eine Steinigung."
Polizeisprecher Frank Piontek bestätigte auf Anfrage, dass es einen Infostand mit Dosenwerfen gegeben habe. "Der Stand wurde aber kurze Zeit später auf Betreiben des Flohmarktbetreibers geschlossen, woraufhin vier bis fünf Personen des linken Spektrums eine Demonstration in der Nähe anmeldeten und abhielten", so Piontek. "Die Polizei hat den Sachverhalt zur rechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft übergeben."
Die prüft Behördensprecher Fred Apostel zufolge auch die mögliche strafrechtliche Relevanz eines Flugblattes, das die Gruppe "Antikapitalistische Aktion Bonn" (AKAB) bei ihrer Demo verteilte und auf dem Brigadegeneral Klein als "Mörder" bezeichnet wird, der den Tod von 150 "unschuldigen Männern, Frauen und Kindern" zu verantworten habe.
Überdies beschäftigt die Ermittler eine andere Aktion, die die AKAB auf ihrer Internetseite schildert: "Unsere Genossin, die junge Antimilitaristin Anne hatte am 5. Juni Plakate geklebt, auf denen der Urheber des Kundus-Massakers, Bundeswehrgeneral Klein, zutreffend als Mörder bezeichnet und eine Belohnung auf Infos zu seinem Wohnort ausgesetzt wird."
Sie sei festgenommen und die ganze Nacht illegal verhört worden. Auch sei ihre Wohnung illegal durchsucht worden. Wie Apostel bestätigte, wird gegen die Frau wegen Sachbeschädigung ermittelt. Und auch die Vorwürfe gegen die Polizisten wegen unrechtmäßigen Verhaltens würden auf Antrag der Polizeipräsidentin geprüft.
Nach GA-Informationen stand die Polizeiaktion gegen die Aktivistin im Zusammenhang mit einer Farbattacke vom 17. April am Bonner Landgericht, dessen Portal in der Nacht zuvor mit roter Farbe und Sprüchen gegen Georg Klein beschmiert worden war: An jenem Tag war dort über die Klage von Kundus-Opfern gegen den Bund verhandelt worden.
Der oder die Täter sind noch immer nicht gefasst. Der Versuch des GA, gestern mit Klein zu reden, schlug fehl: Ein Bundeswehrsprecher teilte mit, der Brigadegeneral sei derzeit nicht erreichbar.
Kundus-Opfer klagen vor Landgericht
Vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts fordern Kundus-Opfer zurzeit Schadensersatz vom Bund. In dem Zivilprozess um das von dem früheren Oberst Georg Klein angeordnete Nato-Bombardement bes. chloss das Gericht am 17. April eine Beweisaufnahme, um den Hergang des Angriffs aufzuklären, bei dem am 4. September 2009 mehr als 100 Menschen getötet wurden.
In der Verhandlung hatte das Gericht erklärt, ein individueller Anspruch der Kläger komme durchaus in Betracht. Die Kammer hat den Bund aufgefordert, ihr das damals von US-Kampfjets angefertigte Videomaterial und die Tonbandaufnahmen der Gespräche zwischen den Piloten und dem Fliegerleitoffizier vorzulegen. Das ist bisher noch nicht geschehen. Laut Gerichtssprecher hat der Bund um Fristverlängerung gebeten. Diese läuft im Juli ab.