[HH] Polizeirecht für die Schanze

Erstveröffentlicht: 
06.06.2013

 Repression in Hamburg

Polizeirecht für die Schanze


Die Polizei erklärt das gesamte Schanzenviertel zum Gefahrengebiet. Hintergrund ist die Drogenszene im Flora-Park. 

von Kai von Appen

 

 HAMBURG taz | Seit 1. Juni ist das Schanzenviertel Gefahrengebiet. Die polizeiliche Maßnahme ist Bestandteil der „Rückeroberung des öffentlichen Raums“, an der seit einigen Monaten ein Runder Tisch unter Moderation des Geschäftsführers der Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg), Martin Brinkmann, bastelt.

 

Das Gebiet wird begrenzt von der Stresemannstraße (zwischen Sternbrücke und Neuem Pferdemarkt), der Schanzen- und Lagerstraße, Schröderstiftstraße, Kleinem Schäferkamp und Altonaer Straße. Täglich von 13 Uhr bis vier Uhr früh dürfen Polizeibeamte verdachtsunabhängig Personen kontrollieren. Dabei können auch Taschen kontrolliert, Platzverweise erteilt oder gar Ingewahrsamnahmen angeordnet werden.

 

Ziel der „Rückeroberung“ ist es, den Drogenhandel aus dem Flora-Park zu vertreiben. Dort werden seit zwei Jahren wieder vor allem Cannabis-Produkte angeboten. Darauf reagierte die Polizei mit verstärkten Personenkontrollen. Was zuletzt dazu geführt hat, dass sich die Konsumenten und Dealer nun wieder auf das ganze umliegende Viertel und zurück in den Schanzenpark verteilt haben. „Bislang haben wir uns auf gezielte Kontrollen beschränkt“, sagt Polizeisprecher Mirko Streiber. „Die Maßnahmen reichen nicht mehr aus und haben sich als nicht effektiv erwiesen.“

 

„Eine Stagnation des Drogenhandels durch vermehrte und regelmäßige Kontrollen kann gelingen“, hatte der ehemalige Leiter des zuständigen Kommissariats Lerchenstraße, Stefan Schneider, im Herbst 2012 dem Runden Tisch gesagt – „aber eine Auflösung des Handels ist allein durch polizeiliche Maßnahmen nicht zu erreichen.“ Denn es gebe in der Region keine klassische Konsumszene – der Stoff werde nur gekauft.

 

 Das Bezirksamt schweigt

 

Dass sie nun das gesamte Viertel inklusive des Schanzenparks zum Gefahrengebiet erklärt, wollte die Polizei eigentlich nicht bekannt machen – mit der Absicht einen gewissen Überraschungseffekt zu erzielen und möglichst viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufdecken zu können. Das Bezirksamt Altona schweigt zur der neuerlichen Entwicklung. „Wir haben nicht die Befugnis, dazu etwas zu erklären“, sagt Sprecher Nils Fischer. „Das ist Sache der Innenbehörde und der Polizei.“

 

Ursprünglich hatte die Stadt 60.000 Euro für die „Rückeroberung“ des Flora Parks bereitgestellt. Gelingen sollte sie – neben polizeilicher Repression – vor allem durch die Belebung der Grünanlage, beispielsweise durch Sport- oder Kulturveranstaltungen – ohne dass, so Steg-Geschäftsführer Brinkmann sich der Drogenhandel „in umliegende Parks“ verlagere. Eben das aber ist offensichtlich eingetreten.

 

„Es ist eine rein repressive Maßnahme“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Christiane Schneider, den Griff zum Mittel Gefahrengebiet. Dieses ändere „nichts“ am Problem und werde „nur den Druck auf die Drogenkonsumenten verstärken“.

 

Das Verwaltungsgericht hat im November 2012 erhebliche Zweifel daran geäußert, ob das Instrument Gefahrengebiet mit seinen weitreichenden Befugnissen für die Polizei überhaupt zulässig ist. In dem damaligen Verfahren ging es unter anderem darum, dass der Klägerin ein Aufenthaltsverbot erteilt worden war – für ihr eigenes Wohnviertel: die Schanze.

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Klar, Gefahrengebiet ist scheiße aber denkt auch mal an die Vollkoffer, die da nur ihre Geschäfte machen, sich im schlimmsten Fall einen neuen Standort suchen und auf die Probleme die sie verursachen scheißen.