Asse-II: Versprechen von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung einlösen!

Die gegenwärtigen Zustände und Entwicklungen bezüglich der Asse erfüllen uns mit Sorge, insbesondere die Beschränkung der Notfallmaßnahmen auf die Betonverfüllung, die Intransparenz bei der Vergabe der Gutachten für die Schließungsoptionen, die unzureichende Diskussion der Kriterien und schließlich der immer noch in der Asse lagernde Sprengstoff.


“Wir erwarten vom BfS als neuem Betreiber der Asse nicht nur eine relative Verbesserung zum vorherigen skandalösen Praxis des Vertuschens und Lügens über die Situation in der Asse. Wir erwarten, dass die Versprechen größtmöglicher Transparenz und einer wirksamen Einbeziehung der Menschen vor Ort eingelöst werden“, formuliert Udo Sorgatz den Anspruch der Bürgerinitiativen an das Bundesamt für Strahlenschutz.



1. Verlegung von Rohren für Betonverfüllung


Das BfS will beantragen, Rohre legen zu dürfen, um die Kammern 4, 8 und 10 auf 750 m sowie die MAW-Kammer auf 511m mit Beton zu verfüllen, sollte der Laufgenzutritt in den Salzstock von derzeit 12 m³/Tag sich schlagartig erhöhen. Dies wird als Notfallmaßnahme bezeichnet, die für den strahlenschutzrechtlich ordnungsgemäßen Betrieb der Asse bis zur Stilllegung erforderlich sei. Andreas Riekeberg dazu: „Es ist unverständlich, warum das BfS hier bei Notfallmaßnahmen bislang ausschließlich in Richtung einer Betonverfüllung denkt. Diese führt selbst nach BfS-Angaben nicht dazu, dass die Grenzwerte der Strahlenbelastung eingehalten werden können.“


Bei diesen MAW-bezogenen Notfallmaßnahmen bei Laugeneinbruch geht es um die relativ kurzfristige Sicherheit im Zeitraum von einigen Jahrzehnten bis zu wenigen Jahrhunderten. Für diesen Zeitraum ist das Radionuklid-Inventar der MAW-Kammer sehr bedeutsam. Eine sofortige, sorgfältige Bergung der Abfälle würde einen erheblichen Sicherheitsgewinn durch die Vermeidung von Kontaminationen in einer eventuell volllaufenden Asse versprechen. Wir fordern daher eine umgehende Ausarbeitung und Beantragung von Maßnahmen, die eine Rückholung der MAW-Abfälle und dann auch der LAW-Abfälle als Notfallmaßnahme vorbereiten. Die derzeit dazu vorliegende Studie des TÜV Nord ist unzureichend.



2. Intransparenz des BfS bezüglich der Gutachten zu denSchließungsoptionen


Gegenwärtig werden von externen Gutachtern die Gutachten zu den drei ausgewählten Schließungsoptionen erstellt. Die Erteilung von Aufträgen für diese Gutachten durch das BfS geschah höchst intransparent – das stellt die Seriosität und die Akzeptanz dieser Gutachten schon in der gegenwärtigen Phase in Frage. Wie geschah die Auswahl der Gutachter? Wer erstellte die sog. Leistungsverzeichnisse, also die Aufgabenkataloge, anhand derer die Gutachten erstellt werden?


Dr. Frank Hoffmann: „Wir fordern als ersten Schritt die sofortige Veröffentlichung der Leistungsverzeichnisse! Außerdem sollten jetzt schon zwei weitere Gutachten für jede Option ausgeschrieben und dann in Auftrag gegeben werden. Sollte sich nämlich die Untauglichkeit der erstellten Gutachten herausstellen, geht viel Zeit verloren, auf die Erstellung von Zweit- und Drittgutachten zu warten, um diese dann vergleichen zu

können.“



3. Öffentliche Diskussion der Kriterien für die Schließungsoptionen


Für die Entscheidung über die Optionen zur Schließung der Asse sind Kriterien notwendig.Das BfS hat einen Entwurf dazu veröffentlicht. Bedenklich stimmt uns dabei insbesondere die Relativierung der erforderlichen Langzeitsicherheit. Die Kriterien sind in öffentlichen Veranstaltungen ergebnisoffen zu diskutieren, und das BfS hat als Instanz, die sich die letztendlich Entscheidung über die zu treffende Wahl unter den Schließungsoptionen vorbehält, die Verpflichtung, öffentliche Diskussion zu organisieren. Diese Diskussion darf jedoch nicht den Charakter der Akzeptanzbeschaffung für eine Vorfestlegung des Betreibers oder anderer Behörden haben, sondern muss unter breitestmöglicher Kommunikation aller Fakten und Denkansätze geführt werden.


4. Sprengstoff nahe einer Einlagerungskammer


In den letzten Tagen kamen Informationen über den in der Asse, in der Nähe von Einlagerungskammern, gelagerten Sprengstoff auch in die Medien. Wir haben schon im letzten Jahr bei Veranstaltungen öffentlich auf das Sprengstoffproblem hingewiesen und fordern seit geraumer Zeit die Entfernung dieses Sprengstoffs aus dem Bergwerk. Bei Sprengmitteln und Sprengarbeiten im Bergwerk der Asse besteht immer die Gefahr, eine Ereigniskette auszulösen, die den Laugenzutritt schlagartig erhöht. Dies darf keinesfalls geschehen.


So sind alle eventuellen künftigen Sprengarbeiten in der Asse als hoheitliche Aufgabe anzusehen, die nur unter schärfsten Sicherheitsbestimmungen auch bezüglich des sprengenden Personals vorgenommen werden dürfen. Alle mit Sprengarbeiten betrauten Mitarbeiter der Asse GmbH sind Sicherheitsüberprüfungen zu unterziehen, eine Fremdvergabe von Sprengarbeiten an private Unternehmer steht für uns außerhalb jeder Diskussion.



Rückfragen

Asse-II-Koordinationskreis 

Kontakt: Andreas Riekeberg, Mobil  0170 1125764,   a.riekeberg@asse2.de

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Mit freundlichen Grüssen

pressedienst@ag-schacht-konrad.de

 

 

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Der SPD-Fraktionschef im niedersächsischen Landtag, Wolfgang Jüttner, hat Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) vorgeworfen, Gorleben-Akten zurückzuhalten. Dabei gehe es um Kabinettsakten aus den 70er Jahren, als sich die Landesregierung auf Gorleben als möglichen Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll festlegte, berichtet die in Hannover erscheinende «Neue Presse».

http://www.pr-inside.com:80/de/j-uuml-ttner-wulff-h-auml-lt-gorleben-akten-zur-uu-r1381641.htm