RECHTLICHE RANGELEIEN
Das Glasverbot im Festverbot zum 1. Mai ist gekippt: Das Verwaltungsgericht hat diesen Passus in der städtischen Allgemeinverfügung gekippt. Er sei zu "unbestimmt", heißt es im Beschluss.
Die Stadtverwaltung hat das traditionelle Fest zum 1. Mai im Sedanquartier und "Im Grün" verboten. Zuletzt hatten sich Anwohner massiv über das Saufgelage mit Gegröle bis in die frühen Morgenstunden beschwert. Ein Runder Tisch fand zwar einen Kompromiss zwischen Bewohnern rund um die Wilhelmstraße und dem partywilligen Volk. Doch niemand war bereit, als Ansprechpartner dieses Fest bei der Stadtverwaltung zu beantragen – eine Regelung, die für alle Feste gilt.
Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung untersagte das städtische Amt für öffentliche Ordnung vom 30. April bis 2. Mai die Straßenparty. Darin enthalten war ein Verbot, Glas mit sich zu führen. Gegen dieses Verbot wurde Widerspruch eingelegt – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht hält diesen Passus für sehr wahrscheinlich rechtswidrig und hat deshalb eine aufschiebende Wirkung für den eingelegten Widerspruch bejaht. Das geht aus einem Beschluss hervor, den das Gericht am Freitagabend bekanntgab.
Die Verwaltungsrichter führen als Begründung die "fehlende Bestimmtheit" an. Das Glasverbot sei weder zeitlich noch örtlich genau definiert. Ein Verwaltungsakt aber müsse klare Regeln enthalten.
Eine Rathaussprecherin sagte am Dienstagabend gegenüber der BZ, die Polizei müsse nun in der Nacht auf den 1. Mai sowie am Mittwoch im Einzelfall abwägen, ob sie das Mitführen von Flaschen oder Gläser untersagt.
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des Verwaltungsgerichts wurde Dienstagabend und nicht Freitagabend bekanntgegeben.