Wie berichtet hat das Ordnungsamt der Stadt Freiburg mit Ihre total unverhältnismässigen und damit offenkundig rechtswidrigen Allgemeinverfügung, für drei Tage (30.4.-2.5) jegliches Singen, auf Stühlen sitzen, Glastransport , Jonglage. Feuerschluckerei oder Federballspiel kurzum jegliche fröhliche feierartige Betätigung im Viertel verboten. Diese rechtswidrige Verfügung droht nicht nur massenhafte Beschlagnahmen an, sondern fordert den Polizeivollzugsdienst zu Körperverletzungen in der Form von Anwendung „unmittelbarer Zwangs“ auf.
Um das erkennbar rechtswidrige Verbot mit Gewaltmitteln besser durchzusetzen, hat das Ordnungsamt der Stadt Freiburg auch alle Kneipenwirte im Viertel angesprochen,. In einem A-4 Revers-Schreiben verlangen sie die „freiwillige“ Preisgabe ihres Rechtes auf Aussenbewirtung, dass Ihnen nach den "Regeln" in Freiburg an Feiertagen und Vorfeiertagen bis 0 Uhr (!) zusteht. Zugleich sollen Sie auch noch verhindern, dass ihre Gäste Getränke oder Speisen in den öffentlichen Raum mitnehmen! Falls Sie nicht so "freiwillig" auf Ihre Rechte verzichten, soll das ganze als Verbotsbescheid ergehen.
Wie doch der Polizeistaat im Amokmodus durch Salomons Green City marschiert!
Zurückgenommen??
Mir sagte gerade ein ziviler Freund und Helfer auf der Adlerstraße, dass die Allgemeinverfügung angeblich zurückgenommen wäre??? Bzw. per einstweiliger Verfügung zurückepfiffen wurde. Kann das sein? Bei der BZ steht nix, aber das wundert mich nicht...
BZ
Laut BZ dürfe die Polizei vor Ort nach ermessen entscheiden, wem sie es gestattet und wem nicht. Im Klartext heisst es, es wird darauf ankommen ob die Polizei provozieren und Stress machen will oder ob sich bei ihnen die Erkenntnis durchsetzt, dass auch sie selbst davon profitieren wenn sie das Fest eben in Ruhe lassen.
So auf auf ins Grün!