RZ-Prozess wird am 9. April fortgesetzt / Einer Zeugin droht Beugehaft

+++

Am Dienstag, den 9. April, 9.00 Uhr wird der Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger – der so genannte „RZ-Prozess“ – vor dem Landgericht Frankfurt fortgesetzt. An diesem ersten Prozesstag nach einer Pause ist als Zeugin Sybille S. vorgeladen worden, die bereits die Aussage verweigert hatte. Sybille S. war 1980 Mitangeklagte von Hermann Feiling, der 1978 durch einen Sprengsatz lebensgefährlich verletzt wurde. Mit der erneuten Vorladung von Sybille S. und der angedrohten beugehaft kündigt das Gericht an, an dem Plan festzuhalten, die durch folterähnliche Umstände zustande gekommenen Aussagen in den Prozess einzuführen. Wer Folteraussagen verwendet, foltert mit! Keine Beugehaft für Sybille S. Kommt zum Prozess!


Am Dienstag, den 9. April, 9.00 Uhr wird der Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger – der so genannte „RZ-Prozess“ – vor dem Landgericht Frankfurt fortgesetzt. Bereits seit September des vergangenen Jahres dauert dieser Prozess an, in dem den beiden Angeklagten vorgeworfen wird, in den 1970er Jahren an mehreren Anschlägen der “Revolutionären Zellen” (RZ) beteiligt gewesen zu sein. Außerdem wird der Komplex des Überfalls auf die Konferenz der erdölproduzierenden Staaten (OPEC) 1975 in Wien verhandelt.

An diesem ersten Prozesstag nach einer Pause ist als Zeugin Sybille S. vorgeladen worden. Sybille S. war 1980 Mitangeklagte von Hermann Feiling, der 1978 durch einen Sprengsatz lebensgefährlich verletzt wurde. Die Sicherheitsbehörden nutzten seine komatöse Situation nach dem Unfall aus, isolierten ihn monatelang und verwerteten die ihm abgerungenen Informationen als Aussagen. Sobald er konnte hat Herrmann Feiling diese so genannten Aussagen widerrufen und über die Umstände berichtet, wie die Polizei zu ihnen gekommen ist.

Das Solidaritätskomitee hat in den vergangenen Prozesstagen mehrfach im und beim Gericht gegen die Verwertung dieser Folterprotokolle protestiert. Zuletzt hat sich der Republikanische Anwaltsverein (RAV) öffentlich gegen die Verwendung dieser Aussagen im Prozess geäußert: „RAV ist besorgt, dass Erkenntnisse aus unmenschlicher Behandlung in einem Frankfurter Staatsschutzverfahren verwertet werden sollen“ (Siehe: www.verdammtlangquer.org –  http://is.gd/VXhkf6)

Sybille S. war bereits beim Prozess als Zeugin geladen worden. Auch wegen der Behandlung von Herrmann Feiling verweigert sie die Aussage. Eine Geldbusse als Ordnungsstrafe wurde bereits gegen die verhängt und ihr wurde angedroht, dass sie in Beugehaft genommen wird, sollte sie an ihrer Aussageverweigerung festhalten.

Mit der erneuten Vorladung von Sybille S. kündigt das Gericht an, an dem Plan festzuhalten, die durch folterähnliche Umstände zustande gekommenen Aussagen in den Prozess einzuführen.

Wer Folteraussagen verwendet, foltert mit!
Keine Beugehaft für Sybille S.

Kommt zum Prozess:
Dienstag, 9. April, 9:00 Uhr Konrad-Adenauer-Allee/Seilerstr.

Für den Fall, dass das Gericht die Drohung gegen Sybille S. wahr macht und Beugehaft verhängt, wird zu spontanen Protest am gleichen Tag aufgerufen:

18:00 Uhr, Bornheim-Mitte, Frankfurt

Solidaritätskomitee Frankfurt
www.verdammtlangquer.org
solikom (aett) linksnavigator.de

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Die Besetzung der 22. großen Strafkammer des Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Vorsitzende: Vors. Richterin am Landgericht Bärbel Stock
Beisitzer: Richter Dr. Richard Helwig, Richterin am Landgericht Iris Möhrle
Ergänzungsrichter: Richter am Landgericht Markus Boehe
Schöffen: Herr Reinhard Schütz, Herr Holger Heinz
Ergänzungsschöffen: Herr Daniel Obilisteanu, Frau Rosemaie Heil