[OG] Teilerfolg beim Prozess gegen Antifaschisten vor dem Amtsgericht Offenburg wg. angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Gegen Nazis

Leider nicht der gebotene Freispruch, aber Teilerfolg beim Prozess gegen Antifaschisten vor dem Amtsgericht Offenburg wegen angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.


Rückblick
Am 5.10.2011 gab es eine spontane Protestversammlung anlässlich der Attacke des Neonazis Florian Stech, der mit seinem Auto absichtlich einen bei ver.di organisierten Antifaschisten angefahren, und dabei schwer verletzt hat.


Die Demonstration erfuhr durch ein enges „Spalier“ der Polizei von Anfang an massive Einschüchterungsversuche.


Als kurz vor Ende zwei Böller und ein Bengalo gezündet wurden, nahm die Polizei dies zum Anlass ca. 120 daran unbeteiligte AntifaschistInnen rechtswidrig einzukesseln und ihre Personalien und Fotos festzustellen.


Die Einkesselungstaktik hat System im Beschnitt der Versammlungsfreiheit


Wie auch bei antifaschistischen Versammlungen am 1. Mai 2009 in Ulm, 2011 in Heilbronn oder 2012 in Göppingen und am 23.2.2013 in Pforzheim nimmt die Polizei geringfügige Verstöße Einzelner zum Anlass, Hunderte von AntifaschistInnen rechtswidrig einzukesseln, und dann erkennungsdienstlich zu erfassen und in die entsprechenden polizeilichen Dateien aufzunehmen. Während neonazistischen Mörderbanden wie die NSU jahrelang unbehelligt ihre Morde verüben konnten, zum Teil unter den Augen von Verfassungsschutzspitzeln, werden AntifaschistInnen regelmäßig in unerträglicherweise unter "Generalverdacht" gestellt.


Am Rande des Prozesses
Skandalöserweise postierte die Polizeiführung ohne Wissen des Gerichts drei bewaffnete Polizisten im Gerichtssaal - wohl um den ver.di-Beobachter des Prozesses in "Schach" zu halten? Angeblich hätte es polizeiliche "Erkenntnisse" gegeben, dass AntifaschistInnen die Verhandlung stören wollten. Offensichtlich ist es für die Polizeiführung auch im von Grünen und SPD regierten Baden-Württemberg bereits eine "beabsichtigte Störung" einer Gerichtsverhandlung gegen Antifaschisten, wenn im Internet zur Beobachtung und Teilnahme an einem Prozess gegen Antifaschisten aufgerufen wird, die mit bewaffneten Polizisten im Gerichtssaal verhindert werden muss? Auf den Protest der Strafverteidigerin wies die Richterin die Polizisten an, ihre Waffen beim Wachdienst abzugeben, wenn sie weiter an der Verhandlung teilnehmen wollten.


Der Prozess
Beim Strafprozess am 11.03.2013 ging es darum, ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig war, und ob der Angeklagte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch angebliches Einhängen beim Nachbarn geleistet haben soll.
Zur umfassenden Aufklärung hätte es noch weiterer Verhandlungstage bedurft. Nachdem die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens im Vorfeld noch kategorisch abgelehnt hatte, und wie oft gegen AntifaschistInnen einen gesteigertes Verfolgungsinteresse an den Tag legte, kam es zwar nicht zu dem gebotenen Freispruch, aber zu einem Teilerfolg:
Einstellung des Verfahrens gem. § 153a STPO gegen eine Geldauflage in Höhe von 400 € an ein Kinderhospiz.


Kein Fußbreit den Faschisten!

Keine Kriminalisierung von AntifaschistInnen!
Gegen jegliche Form von Rassismus!

Gleiche Rechte für Alle!

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Warum wurden die lokalen Aktivist_innen in keinster Weise von dem Ermittlungsverfahren und dem Gerichtstermin informiert? Da wäre doch einiges an Öffentlichkeitsarbeit möglich gewesen...schade.

 

Oder ist die Scham ob des Repressions-Desasters bei den Orgas vom 5.8.11 noch zu groß?

das erinnert leider sehr an die Aktion selbst damals. Auch damals gab es keine Absprachen mit den lokalen Antifas im Vorfeld der Spontandemo. Wohin das führte, ist bekannt...

Sehr seltsames Verständnis von Antifa-Arbeit habt ihr da, wer auch immer ihr seid....