M 31, Blockupy und die strafrechtlichen Folgen während und nach den Krisenprotesten 2012

Rote Hilfe, Ortsgruppe Frankfurt am Main

RH – Update Krisenproteste 08.03.2013 - Bericht zum Stand der Repression vor, während und nach den Krisenprotesten, Beitrag von der Roten Hilfe Ortsgruppe Frankfurt am Main

Alle hier genannten Fakten sind immer unter Vorbehalt zu betrachten, da wir über vieles nur das sagen können, was uns auch von Betroffenen, Anwält*innen und Antirepressionsgruppen aus anderen Städten mitgeteilt wurde. Der Text gibt Informationsstand, Einschätzungen und Positionen der Roten Hilfe OG Frankfurt wieder.

 

M31

Am 31. März 2012 kam es in der Frankfurter Innenstadt zu einer großen militanten Demo. Im Verlauf der Auseinandersetzungen griffen die Bullen die Demo wiederholt an und kesselten einen größeren Teil ein, so dass der Demonstrationszug in zwei gespalten wurde. Es gab an diesem Tag insgesamt über 470 Festnahmen. Die uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatvorwürfe, welche Betroffenen gemacht wurden oder von denen wir erfahren haben, waren:
Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand, diverse Verstöße gegen die Versammlungsgesetze, Bildung bewaffneter Gruppen, sowie versuchten Totschlag.

 

Erste Einschätzungen:
Es wurde eine Sonderkommission der Polizei (SoKo 313) gebildet, welche ihre Arbeit aufgenommen hat. Bisher wissen wir von keinem (abgeschlossenen) Gerichtsverfahren, lediglich einem Strafbefehl wegen Beleidigung, zu dem uns die Verschiebung eines Gerichtsprozesses bekannt ist. Wir wissen sicher von dutzenden eingestellten Verfahren. Da sich viele jedoch nicht gemeldet haben, können wir hierzu nur Vermutungen anstellen. Deshalb möchten wir an dieser Stelle nochmal dazu aufrufen uns über Ermittlungs-verfahren und -einstellungen zu informieren. Da uns jedoch bewusst ist, dass hier eine komplette Übersicht und deren Aktualisierung nicht leistbar ist, können wir auch weiterhin nur von »über 100 laufenden Ermittlungsverfahren« sprechen, die noch laufen (Quelle: FR). Auffällig ist, dass uns von einer großen Zahl an Einstellungen gegenüber Frauen und weiblich sozialisierten Menschen berichtet würde, was wiederum Rückschlüsse auf Ermittlungshintergründe zulässt. Im Gesamten scheint es sich für eine sehr große Zahl der Betroffenen heraus zu kristallisieren, dass es keine weiteren negativen juristischen Folgen der M31-Demo geben wird. Gleichzeitig wissen wir, dass die eingerichtete Sonderkom­ mission weiter ermittelt und, nachdem sie zunächst viel Energie in den »versuchten Tötungsvorwurf« steckte, nun versucht den hunderten anderen Ermittlungsverfahren reale Tatverdächtige zuzuordnen. Es gibt hier bereits erste Vorladungen und Ermittlungen zu geringeren Tatvorwürfen und es ist damit zu rechnen, dass diese weiter fortgeführt werden.

 

Sonderfall Tötungsvorwurf:
Bereits kurz nach der Demo wurde medial von einem schwer verletzten Verbindungsbeamten gesprochen. Die Bullen erklärten wegen Totschlags zu ermitteln, was die Hetze weiter befeuerte. Bereits wenige Tage nach der Demo bekamen zunächst der Anmelder, sowie der Fahrer und Moderator des Lautsprecherwagens polizeiliche Zeugenvorladung wegen »eines Tötungsdelikts«. Als diese ignoriert wurden kam es z.T. innerhalb weniger Tage zu einer erneuten staatsanwaltschaftlichen Zeugenvorladung. Gleichzeitig wurden 2 weitere Personen aus Frankfurt bezüglich des selben Komplexes vorgeladen. Auch diese leisteten dem keine Folge. Zu den staatsanwaltschaftlichen Vorladungen gingen alle Betroffenen in Absprache mit uns und in Begleitung eines Rechtsanwalts hin. Andernfalls wäre mit einer Vorführung zu rechnen gewesen. Bei dieser Vernehmung verweigerten alle, wie abgesprochen von Anfang an konsequent die Aussage.
Im weiteren Verlauf kam es im RheinMain Gebiet zu zunächst 2 weiteren Vorladungen. Eine Person aus Wiesbaden folgte ihr leider und machte bei der politischen Polizei Aussagen. Die 2te Person wurde relativ spektakulär in der Frankfurter Innenstadt festgenommen und ihr eröffnet, dass sie nun Zeuge in einem Verfahren wegen Totschlag sei. Der Betroffene leistete jedoch keiner der weiteren polizeilichen Vorladungen Folge und hat seither auch keine staatsanwaltschaftliche Vorladung erhalten.
Eine weitere Person wurde auf einer Demonstration in einem anderen Bundesland festgenommen und als Zeuge in diesem Verfahren benannt, wobei es wohl zu Aussagen kam (die Person hatte den vermeintlich verletzten Bullen medizinisch erst-versorgt und wohl nur dazu Angaben gemacht), sowie eine weitere Vorladung, von der wir leider keine weiteren Kenntnisse haben. So wissen wir von 9 Zeug*innenvorladungen, welche sich mehr oder weniger direkt bei uns gemeldet oder von denen wir anderweitig Kenntnis bekommen haben.
Während der staatsanwaltschaftlichen Vorladungen wurde der Vorwurf dann auf gefährliche Körperverletzung herunter gestuft. Dies deckt sich auch mit den vorliegenden Berichten. Für die 5 staatsanwaltschaftlich vorgeladenen Frankfurter*innen wurden wegen Aussageverweigerung Ordnungsgelder in Höhe von 200-250 € verhängt. Die Widersprüche durch die Anwälte dagegen wurden abgelehnt, so dass jetzt bereits bei 4 Personen die Rote Hilfe auf Antrag 100% der entstandene Kosten übernommen hat. Insgesamt konnte durch ein koordiniertes Vorgehen, frühe Absprache und die offene Diskussion über Ängste, Folgen und Konsequenzen bei einem größeren Teil der Betroffenen die Folgen für Personen und politische Zusammenhänge minimiert werden. Natürlich ist es schwer die unterschiedlichen Lebenslagen und Situationen sowie politische Einschätzungen und Konsequenzen unter einen Hut zu bringen. Doch wir konnten, zumindest denen, die den Kontakt mit uns gesucht haben, viele der entstandenen Ängste nehmen oder sie in ihren Entscheidungen bestärken und unterstützen.

 

Nachspiel: Hausdurchsuchungen bei Photojournalist*innen:
Über 10 Monate nach M31 hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft in einer bundesweit koordinierten Aktion durch die Polizei am frühen Morgen des 6.2.2013 in vier Städten , Wohnungen von 8 Photojournalist*innen durchsucht. Ziel sei es gewesen verwertbares Bildmaterial für ihre Ermittlungen zu erhalten. Der im Rahmen der Pressefreiheit geschützte Raum von Redaktionen und Privatwohnungen wurde von der SoKo 313 nicht anerkannt, sie beschlagnahmten Festplatten, Laptops und Speichermedien. Daraufhin kam es zu empörten Reaktionen, da die betroffenen Journalist*innen überwiegend für Tageszeitungen und andere Medien Bilder veröffentlichen, woraufhin die Staatsanwaltschaft eine Nicht-Verwertung und Rückgabe teilweise in die Wege geleitet hat. Allerdings ist die Bullenpropaganda vom schwer attackierten Verbindungsbeamten wieder von vielen Zeitungen unhinterfragt übernommen worden. Das durch das Vorgehen ausgehebelte demokratische Grundfreiheitsrecht der Pressefreiheit zeigt allerdings auch, dass die Polizei scheinbar keine Beweise oder Hinweise auf mögliche Täter*innen hat. Im Durchsuchungsbeschluss spricht die Staatsanwaltschaft allerdings von 8-12 vermeintlichen Täter*innen. Wir müssen natürlich damit rechnen das die Polizei auch auf der Suche nach weiteren Beweismittel für andere Ermittlungsverfahren ist.

 

Nach der Festnahme ist vor dem präventiven Aufenthaltsverbot:
Die 470 bei M31 Festgenommen bekamen eine Woche vor den Blockupy Aktionstagen Aufenthaltsverbote für den Frankfurter Stadtbereich. Dagegen wurde vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Von dieser Möglichkeit machten auf Anraten der Rechtshilfegruppen ca. 25 Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet innerhalb kürzester Zeit Gebrauch. Die Verbotsverfügung wurden wegen formal-rechtlicher Fehler für diejenigen, die klagten ausgesetzt. Die Frankfurter Polizei zog daraufhin verbal alle in diesem Zusammenhang gegen M31 Protestierenden verhängten Verfügungen zurück. Auffällig war das ein nicht unerheblicher Teil der Klagenden aus dem Fußballbereich kamen. In Teilen der politischen Zusammenhängen setzte zunächst ein gewisser Einschüchterungseffekt ein, welcher erst gebrochen werden musste.

 

BLOCKUPY 2012

Drei Tage vor den Blockupy-Aktionstagen im Mai wurde der Einspruch gegen die Verbote aller Blockupy-Veranstaltungen von Mittwoch bis Freitag vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) abgelehnt. Somit waren bis auf die Demonstration am Samstag alle 17 angekündigten Veranstaltungen verboten worden, darunter die Kranzniederlegung für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus sowie eine weitere Kundgebung für Versammlungsfreiheit, die das Grundrechtekomitee als Reaktion auf die Verbote angemeldet hatte. Blockupy begann dann auch einen Tag früher als geplant, nicht zuletzt, weil die Staatsmacht dafür sorgte. Am Mittwochmorgen kam es zur (zeitweisen) Räumung des Occupy-Camps an der jetzigen EZB am Willy-Brandt-Platz. Uns sind zwei Ermittlungsverfahren gegen Aktivisten bekannt, wovon eines bereits vor Gericht verhandelt wurde. Bei letzterem Fall wurde der Betroffene wegen Körperverletzung angeklagt, weil er einen Beamten mit Essen bespuckt haben soll, was bei diesem zu Ekel geführt habe. Er wurde zu 45 Tagessätzen wegen Beleidigung verurteilt. Im anderen Fall wurde ein Aktivist angezeigt, weil er die Bullen mit Farbe beschmissen habe, wahrscheinlich lautet der Vorwurf hier auch Körperverletzung.
Während dem – trotz Verbot – am Abend stattfindenden spontanen Rave in Bockenheim kam es zu einem Angriff auf die Demo durch eine aggressive Gruppe Männer. Als die Polizei einschritt, indem sie aggressiv gegen die nicht eskalierenden Demonstrierenden vorging, kam es wegen Angriff auf einen Polizisten zu einer kurzzeitigen Festnahme. Im weiteren Verlauf des Abends zeichnete sich dann die Polizeistrategie der Folgetage bereits ab: Viele Einkesselungen und Hunderte von Aufenthaltsverboten für die gesamte Frankfurter Innenstadt.

 

Die Willkür polizeilicher Ausschlussmaßnahmen:
Obwohl die Maßnahme der Aufenthaltsverbote erst einen Tag zuvor von der Polizei vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen wurden und ein Wiederaufleben dieser Praxis durch Anwält*innen und EA absehbar war, verweigerte sich das zuständige Verwaltungsgericht für den Feiertag (Donnerstag) einen Notdienst einzurichten, so dass erst am Freitagnachmittag über die neu ausgestellten Aufenthaltsverbote entschieden wurde. Sieben Menschen klagten dagegen und konnten, ähnlich zur Entscheidung der Aufenthaltsverbote aus M31, ein Zurückziehen derselben durch die Polizei erreichen. Somit bestanden faktisch keine Aufenthaltsverbote für die Demonstration am Samstag, jedoch hält die Frankfurter Polizei diese weiterhin für gerechtfertigt und wird sie wohl wieder »austeilen«, wenn es ihr beliebt.
Die ausschließenden Maßnahmen fanden aber nicht nur in Frankfurt Anwendung. Mehrere Busse mit Aktivist_innen wurde bereits vor der Stadt gestoppt und über Stunden festgesetzt. So hatten 2 Busse aus Hamburg mehr als 7 Stunden unfreiwilligen Aufenthalt und durften wegen einem kleinen Sprung in der Scheibe mit nur noch einem Bus nach Frankfurt fahren. Zudem war es auch den Insass*innen dann nur erlaubt sich außerhalb der »verbotenen Zone« aufzuhalten. Noch willkürlicher erging es Menschen aus einem der drei Berliner Busse. Über Stunden wurde dieser in Eschborn festgehalten. Alle Insass*innen wurden abgefilmt, langwierigen Personenkontrollen unterworfen und nachdem sie eine Demonstration anmeldeten, mit dem Vorwand sie wollten sich in Richtung der S-Bahn nach Frankfurt bewegen, präventiv in Gießen un Wiesbaden weggesperrt und mit Aufenthaltsverboten belegt.
Häufig kam es auch zu rechtswidrigen längeren Festnahmen von Jugendlichen. Hier stehen der EA und Rote Hilfe im Kontakt mit einem Jugendlichen gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, der aber auch überlegt rechtliche Schritte gegen die Dauer seiner Ingewahrsamnahme und die Behandlung vor Ort (u.a. nackt ausziehen) einzuleiten.

 

…und dennoch wurde blockiert und demonstriert:
Wider aller Aufenthalts- und Demoverbote, zogen Hunderte durch die abgesperrte Innenstadt, blockierten, besetzten Plätze wie den Römer und Paulsplatz und ließen sich nicht abschrecken. Wir wissen von Personen und Aktionsgruppen die mehrmals, bis zu 3 Mal, festgenommen wurden, ständig Aufenthaltsverbote kassierten und dennoch in der Innenstadt weiter demonstrierten.
So endete Blockupy in der Willkür Frankfurter Polizeistrategie. Das belegen auch die Versuche bei der friedlichen Demo am Samstag Beweise für einen möglichen gewalttätigen Verlauf durch auf der Straße liegende Steine und Lappalien, wie dem Abfeuern vereinzelter Böller, herbei zu phantasieren.

 

Bilanz und Aussicht:
Bei den Blockupy Aktionstagen zählte der EA über 1400 Freiheitsentziehungen durch Ingewahrsamnahmen und Aufenthaltsverbote, ganz abgesehen von zig weiteren Platzverweisen. Was folgt nun daraus?
Einmal geht es am 31. Mai und 1. Juni in Frankfurt sowie darüber hinaus weiter mit Protesten gegen die EU »Krisenpolitik« und Verarmungspolitik in Südeuropa. Gegen die Repressionen werden wir dann auch wieder unmittelbar und im Anschluss geschlossen vorgehen und uns die Straßen und Plätze nicht nehmen lassen. Im Nachhinein von Blockupy 2012 haben und werden wir aber auch auf der juristischen Ebene gegen die Verbote und Freiheitsentziehungen vorgehen. (s. auch Aufruf von Blockupy und RH Frankfurt)

 

Stand der Klagen gegen den M31-Kessel und die Verbotsorgie bei Blockupy:
Mehrere Einzelpersonen, vor allem in Berlin stehen – vertreten durch solidarische Anwält*innen – vor der Einreichung von Klagen gegen die teilweise über 7 Stunden andauernde Freiheitsentziehung durch die Kessel bei M31. Hier wird durch die Gerichte eine Klageannahme blockiert, da die Zuständigkeit seit Monaten nicht geklärt werden kann.
Zu Blockupy haben die Veranstalter*innen angekündigt gegen zwei der 17 Versammlungs­verbote während der Aktionstage exemplarisch zu klagen. Dies betrifft den verbotenen Rave am Mittwoch sowie eine verbotene Kundgebung am Freitag der Aktionstage. Ob es hier aber noch zu einer Klageeinreichung kommt ist fragwürdig. Erfolgsaussichten wären zwar gegeben, wie auch die bereits gewonnene Klage des Grundrechtekomitees vor dem Verwaltungsgericht zeigt, jedoch besteht bei vielen Klageversuchen auch die Gefahr, dass sich ein Gericht nicht mit dem Verbot als solches befasst, sondern Klagen mit den mittlerweile einschlägigen Entscheidungen höherer Instanzen, dass Zelte keine versammlungsrechtlich gewährten Gegenstände seien, ablehnt.
Gegen die Festsetzung der drei Berliner Busse und die Ingewahrsamnahmen von Insass*innen eines Busses gibt es mehrere Klagebemühungen und bereits einen ersten Erfolg. So wurde der zweite Bus, wie die anderen bereits am 17.05.2012 gegen halb 9 auf der A5 gestoppt und anschließend nach Eschborn »eskortiert«. Nachdem die »polizeilichen Maßnahmen« beendet waren, bewegten sich nachmittags scheinbar mehrere Kleingruppen Richtung S-Bahn. Daraufhin kesselten die Bullen alle Anwesenden und nahmen sie bis in die Nacht in Gießen und Wiesbaden in Gewahrsam. Von den 20 Aktivist*innen der »Reisegesellschaft«, die in Gießen einsaßen, hat nun eine Person erfolgreich geklagt und Recht bekommen. Damit ist zumindest die Ingewahrsamnahme in Gießen als rechtswidrig erklärt worden, da das mögliche Begehen einer Ordnungswidrigkeit (Teilnahme an einer verbotenen Versammlung) nicht ausreichend war. Mittlerweile ist der Schadensersatz gerichtlich auf 500 Euro festgesetzt worden. Acht Personen haben diesen bereits eingefordert, so dass die Frankfurter Polizei hier bisher 4.000 Euro weniger in der Kaffeekasse hat. „Daran müssen wir uns in Zukunft orientieren.“ gab ein Polizeisprecher der Presse gegenüber bekannt (FR, 05.02.2013).
Für weitere „Orientierungspunkte“ gegen präventive Repression haben mehrere Insass*innen aus dem dritten Bus, die in einer Autobahnabfahrt der Autobahnmeisterei über 7 Stunden festgesetzt wurden und wegen überschrittenen Fahrtzeiten des Busfahrers zu Fuß Richtung Frankfurt weiter laufen mussten, Klage vor dem Amtsgericht eingereicht. Vertreten werden sie vom selben Anwalt, der bereits den Schadensersatz für die Ingewahrsamnahmen durchklagte.

 

Komplex Aufenthaltsverbote und Bußgelder:
Viele haben mitgeholfen Hunderte von Anwaltsvollmachten ausfüllen zu lassen, um gegen die Aufenthaltsverbote zu klagen. Die mehrere Tage andauernden Innenstadtverbote wurden von der Polizei nun zurückgenommen und gerichtlich bisher nicht als rechtswidrig erklärt. Ein Anwalt bereitet weiterhin Klagen dagegen vor, wobei sich das Frankfurter Verwaltungsgericht formal von einem Prozess verschonen will, indem es der Prozesskostenhilfe für die Klagenden nicht stattgab. Um die Kosten eines Verfahrens nicht selbst zu tragen wird über die Kostenübernahme nun vor dem OVG Kassel entschieden. Unabhängig davon soll geklagt werden, allerdings könnte die Resonanz seitens der potentiellen Kläger*innen weitaus höher sein, so ist der Kontakt zwischen vielen und dem Anwalt in vielen Fällen wieder abgebrochen. Neben einer ausstehenden grundsätzlichen Entscheidung und möglichen Schadensersatzzahlungen durch die Frankfurter Polizei, hat der Staatsapparat in den letzten Wochen jedoch Bußgeldbescheide bundesweit gegen mehrere hundert Aktivist*innen verschickt. Die ersten Bescheide kamen bereits im Oktober, ein Großteil folgte kurz vor bzw. nach Weihnachten 2012. Das Ordnungsgeld beläuft sich zwischen 123,50 und 235 Euro, es ist von 221 Betroffenen im Januar 2013 die Rede. Wir raten allen Betroffenen gegen den Bescheid Einspruch einzulegen und warten weiterhin auf die ersten gerichtlichen Verhandlungen (melden!), um gemeinsam mit solidarischen Anwält*innen die Betroffenen zu unterstützen. Eine Anleitung wie vorzugehen ist bei Erhalt eines Bußgeldbescheides findet sich hier.

Zudem wollen wir Allen, die betroffen waren von Aufenthaltsverboten oder von M31 Einstellungen ihrer Verfahren erhalten haben auf die Möglichkeit der Datenauskunft und Möglichkeiten einer Datenlöschung hinweisen. Da davon ausgegangen werden kann, dass die Polizei, die von ihr erfassten Daten weiterhin gespeichert hat und bereits in der Vergangenheit dieser auch weiterhin versucht nutzbar zu machen. Wie solche Auskunftsersuchen funktionieren könnt ihr u.a. auf http://www.datenschmutz.de nachlesen und dort Vorlagen downloaden.

 

 

Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Zuhörer*innen und Unterstützer*innen unserer Veranstaltung “Europäische Krisenproteste – Frankfurter Notstandsübungen” im September 2012 bedanken. Im Folgenden eine Zusammenfassung mit Links zu den ausführlichen Veranstaltungsteilen:

Zurück zur Veranstaltungsübersicht
Weiter zu Teil 2: Die Medien und Blockupy

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Hey, wo soll man sich wegen den eingestellten Ermittlungsverfahren melden?

zum beispiel unter frankfurt.rote-hilfe.de oder ffm at rote hilfe.de