RH – Update Krisenproteste 08.03.2013 - Bericht zum Stand der Repression vor, während und nach den Krisenprotesten, Beitrag von der Roten Hilfe Ortsgruppe Frankfurt am Main
Alle hier genannten Fakten sind immer unter Vorbehalt zu betrachten, da wir über vieles nur das sagen können, was uns auch von Betroffenen, Anwält*innen und Antirepressionsgruppen aus anderen Städten mitgeteilt wurde. Der Text gibt Informationsstand, Einschätzungen und Positionen der Roten Hilfe OG Frankfurt wieder.
M31
Am 31. März 2012 kam es in der Frankfurter Innenstadt zu einer
großen militanten Demo. Im Verlauf der Auseinandersetzungen griffen die
Bullen die Demo wiederholt an und kesselten einen größeren Teil ein, so
dass der Demonstrationszug in zwei gespalten wurde. Es gab an diesem Tag
insgesamt über 470 Festnahmen. Die uns zu diesem Zeitpunkt bekannten
Tatvorwürfe, welche Betroffenen gemacht wurden oder von denen wir
erfahren haben, waren:
Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Körperverletzung, Beleidigung,
Widerstand, diverse Verstöße gegen die Versammlungsgesetze, Bildung
bewaffneter Gruppen, sowie versuchten Totschlag.
Erste Einschätzungen:
Es wurde eine Sonderkommission der Polizei (SoKo 313) gebildet, welche
ihre Arbeit aufgenommen hat. Bisher wissen wir von keinem
(abgeschlossenen) Gerichtsverfahren, lediglich einem Strafbefehl wegen
Beleidigung, zu dem uns die Verschiebung eines Gerichtsprozesses bekannt
ist. Wir wissen sicher von dutzenden eingestellten Verfahren. Da sich
viele jedoch nicht gemeldet haben, können wir hierzu nur Vermutungen
anstellen. Deshalb möchten wir an dieser Stelle nochmal dazu aufrufen
uns über Ermittlungs-verfahren und -einstellungen zu informieren. Da uns
jedoch bewusst ist, dass hier eine komplette Übersicht und deren
Aktualisierung nicht leistbar ist, können wir auch weiterhin nur von
»über 100 laufenden Ermittlungsverfahren« sprechen, die noch laufen
(Quelle: FR). Auffällig ist, dass uns von einer großen Zahl an
Einstellungen gegenüber Frauen und weiblich sozialisierten Menschen
berichtet würde, was wiederum Rückschlüsse auf Ermittlungshintergründe
zulässt. Im Gesamten scheint es sich für eine sehr große Zahl der
Betroffenen heraus zu kristallisieren, dass es keine weiteren negativen
juristischen Folgen der M31-Demo geben wird. Gleichzeitig wissen wir,
dass die eingerichtete Sonderkom mission weiter ermittelt und, nachdem
sie zunächst viel Energie in den »versuchten Tötungsvorwurf« steckte,
nun versucht den hunderten anderen Ermittlungsverfahren reale
Tatverdächtige zuzuordnen. Es gibt hier bereits erste Vorladungen und
Ermittlungen zu geringeren Tatvorwürfen und es ist damit zu rechnen,
dass diese weiter fortgeführt werden.
Sonderfall Tötungsvorwurf:
Bereits kurz nach der Demo wurde medial von einem schwer verletzten
Verbindungsbeamten gesprochen. Die Bullen erklärten wegen Totschlags zu
ermitteln, was die Hetze weiter befeuerte. Bereits wenige Tage nach der
Demo bekamen zunächst der Anmelder, sowie der Fahrer und Moderator des
Lautsprecherwagens polizeiliche Zeugenvorladung wegen »eines
Tötungsdelikts«. Als diese ignoriert wurden kam es z.T. innerhalb
weniger Tage zu einer erneuten staatsanwaltschaftlichen Zeugenvorladung.
Gleichzeitig wurden 2 weitere Personen aus Frankfurt bezüglich des
selben Komplexes vorgeladen. Auch diese leisteten dem keine Folge. Zu
den staatsanwaltschaftlichen Vorladungen gingen alle Betroffenen in
Absprache mit uns und in Begleitung eines Rechtsanwalts hin. Andernfalls
wäre mit einer Vorführung zu rechnen gewesen. Bei dieser Vernehmung
verweigerten alle, wie abgesprochen von Anfang an konsequent die
Aussage.
Im weiteren Verlauf kam es im RheinMain Gebiet zu zunächst 2 weiteren
Vorladungen. Eine Person aus Wiesbaden folgte ihr leider und machte bei
der politischen Polizei Aussagen. Die 2te Person wurde relativ
spektakulär in der Frankfurter Innenstadt festgenommen und ihr eröffnet,
dass sie nun Zeuge in einem Verfahren wegen Totschlag sei. Der
Betroffene leistete jedoch keiner der weiteren polizeilichen Vorladungen
Folge und hat seither auch keine staatsanwaltschaftliche Vorladung
erhalten.
Eine weitere Person wurde auf einer Demonstration in einem anderen
Bundesland festgenommen und als Zeuge in diesem Verfahren benannt, wobei
es wohl zu Aussagen kam (die Person hatte den vermeintlich verletzten
Bullen medizinisch erst-versorgt und wohl nur dazu Angaben gemacht),
sowie eine weitere Vorladung, von der wir leider keine weiteren
Kenntnisse haben. So wissen wir von 9 Zeug*innenvorladungen, welche sich
mehr oder weniger direkt bei uns gemeldet oder von denen wir
anderweitig Kenntnis bekommen haben.
Während der staatsanwaltschaftlichen Vorladungen wurde der Vorwurf dann
auf gefährliche Körperverletzung herunter gestuft. Dies deckt sich auch
mit den vorliegenden Berichten. Für die 5 staatsanwaltschaftlich
vorgeladenen Frankfurter*innen wurden wegen Aussageverweigerung
Ordnungsgelder in Höhe von 200-250 € verhängt. Die Widersprüche durch
die Anwälte dagegen wurden abgelehnt, so dass jetzt bereits bei 4
Personen die Rote Hilfe auf Antrag 100% der entstandene Kosten
übernommen hat. Insgesamt konnte durch ein koordiniertes Vorgehen, frühe
Absprache und die offene Diskussion über Ängste, Folgen und
Konsequenzen bei einem größeren Teil der Betroffenen die Folgen für
Personen und politische Zusammenhänge minimiert werden. Natürlich ist es
schwer die unterschiedlichen Lebenslagen und Situationen sowie
politische Einschätzungen und Konsequenzen unter einen Hut zu bringen.
Doch wir konnten, zumindest denen, die den Kontakt mit uns gesucht
haben, viele der entstandenen Ängste nehmen oder sie in ihren
Entscheidungen bestärken und unterstützen.
Nachspiel: Hausdurchsuchungen bei Photojournalist*innen:
Über 10 Monate nach M31 hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft in einer
bundesweit koordinierten Aktion durch die Polizei am frühen Morgen des
6.2.2013 in vier Städten , Wohnungen von 8 Photojournalist*innen
durchsucht. Ziel sei es gewesen verwertbares Bildmaterial für ihre
Ermittlungen zu erhalten. Der im Rahmen der Pressefreiheit geschützte
Raum von Redaktionen und Privatwohnungen wurde von der SoKo 313 nicht
anerkannt, sie beschlagnahmten Festplatten, Laptops und Speichermedien.
Daraufhin kam es zu empörten Reaktionen, da die betroffenen
Journalist*innen überwiegend für Tageszeitungen und andere Medien Bilder
veröffentlichen, woraufhin die Staatsanwaltschaft eine Nicht-Verwertung
und Rückgabe teilweise in die Wege geleitet hat. Allerdings ist die
Bullenpropaganda vom schwer attackierten Verbindungsbeamten wieder von
vielen Zeitungen unhinterfragt übernommen worden. Das durch das Vorgehen
ausgehebelte demokratische Grundfreiheitsrecht der Pressefreiheit zeigt
allerdings auch, dass die Polizei scheinbar keine Beweise oder Hinweise
auf mögliche Täter*innen hat. Im Durchsuchungsbeschluss spricht die
Staatsanwaltschaft allerdings von 8-12 vermeintlichen Täter*innen. Wir
müssen natürlich damit rechnen das die Polizei auch auf der Suche nach
weiteren Beweismittel für andere Ermittlungsverfahren ist.
Nach der Festnahme ist vor dem präventiven Aufenthaltsverbot:
Die 470 bei M31 Festgenommen bekamen eine Woche vor den Blockupy
Aktionstagen Aufenthaltsverbote für den Frankfurter Stadtbereich.
Dagegen wurde vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Von dieser Möglichkeit
machten auf Anraten der Rechtshilfegruppen ca. 25 Betroffene aus dem
gesamten Bundesgebiet innerhalb kürzester Zeit Gebrauch. Die
Verbotsverfügung wurden wegen formal-rechtlicher Fehler für diejenigen,
die klagten ausgesetzt. Die Frankfurter Polizei zog daraufhin verbal
alle in diesem Zusammenhang gegen M31 Protestierenden verhängten
Verfügungen zurück. Auffällig war das ein nicht unerheblicher Teil der
Klagenden aus dem Fußballbereich kamen. In Teilen der politischen
Zusammenhängen setzte zunächst ein gewisser Einschüchterungseffekt ein,
welcher erst gebrochen werden musste.
BLOCKUPY 2012
Drei Tage vor den Blockupy-Aktionstagen im Mai wurde der Einspruch
gegen die Verbote aller Blockupy-Veranstaltungen von Mittwoch bis
Freitag vom Bundesverwaltungsgericht (BVG)
abgelehnt. Somit waren bis auf die Demonstration am Samstag alle 17
angekündigten Veranstaltungen verboten worden, darunter die
Kranzniederlegung für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus
sowie eine weitere Kundgebung für Versammlungsfreiheit, die das
Grundrechtekomitee als Reaktion auf die Verbote angemeldet hatte.
Blockupy begann dann auch einen Tag früher als geplant, nicht zuletzt,
weil die Staatsmacht dafür sorgte. Am Mittwochmorgen kam es zur
(zeitweisen) Räumung des Occupy-Camps an der jetzigen EZB
am Willy-Brandt-Platz. Uns sind zwei Ermittlungsverfahren gegen
Aktivisten bekannt, wovon eines bereits vor Gericht verhandelt wurde.
Bei letzterem Fall wurde der Betroffene wegen Körperverletzung
angeklagt, weil er einen Beamten mit Essen bespuckt haben soll, was bei
diesem zu Ekel geführt habe. Er wurde zu 45 Tagessätzen wegen
Beleidigung verurteilt. Im anderen Fall wurde ein Aktivist angezeigt,
weil er die Bullen mit Farbe beschmissen habe, wahrscheinlich lautet der
Vorwurf hier auch Körperverletzung.
Während dem – trotz Verbot – am Abend stattfindenden spontanen Rave in
Bockenheim kam es zu einem Angriff auf die Demo durch eine aggressive
Gruppe Männer. Als die Polizei einschritt, indem sie aggressiv gegen die
nicht eskalierenden Demonstrierenden vorging, kam es wegen Angriff auf
einen Polizisten zu einer kurzzeitigen Festnahme. Im weiteren Verlauf
des Abends zeichnete sich dann die Polizeistrategie der Folgetage
bereits ab: Viele Einkesselungen und Hunderte von Aufenthaltsverboten
für die gesamte Frankfurter Innenstadt.
Die Willkür polizeilicher Ausschlussmaßnahmen:
Obwohl die Maßnahme der Aufenthaltsverbote erst einen Tag zuvor von der
Polizei vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen wurden und ein
Wiederaufleben dieser Praxis durch Anwält*innen und EA absehbar war,
verweigerte sich das zuständige Verwaltungsgericht für den Feiertag
(Donnerstag) einen Notdienst einzurichten, so dass erst am
Freitagnachmittag über die neu ausgestellten Aufenthaltsverbote
entschieden wurde. Sieben Menschen klagten dagegen und konnten, ähnlich
zur Entscheidung der Aufenthaltsverbote aus M31, ein Zurückziehen
derselben durch die Polizei erreichen. Somit bestanden faktisch keine
Aufenthaltsverbote für die Demonstration am Samstag, jedoch hält die
Frankfurter Polizei diese weiterhin für gerechtfertigt und wird sie wohl
wieder »austeilen«, wenn es ihr beliebt.
Die ausschließenden Maßnahmen fanden aber nicht nur in Frankfurt
Anwendung. Mehrere Busse mit Aktivist_innen wurde bereits vor der Stadt
gestoppt und über Stunden festgesetzt. So hatten 2 Busse aus Hamburg
mehr als 7 Stunden unfreiwilligen Aufenthalt und durften wegen einem
kleinen Sprung in der Scheibe mit nur noch einem Bus nach Frankfurt
fahren. Zudem war es auch den Insass*innen dann nur erlaubt sich
außerhalb der »verbotenen Zone« aufzuhalten. Noch willkürlicher erging
es Menschen aus einem der drei Berliner Busse. Über Stunden wurde dieser
in Eschborn festgehalten. Alle Insass*innen wurden abgefilmt,
langwierigen Personenkontrollen unterworfen und nachdem sie eine
Demonstration anmeldeten, mit dem Vorwand sie wollten sich in Richtung
der S-Bahn nach Frankfurt bewegen, präventiv in Gießen un Wiesbaden
weggesperrt und mit Aufenthaltsverboten belegt.
Häufig kam es auch zu rechtswidrigen längeren Festnahmen von
Jugendlichen. Hier stehen der EA und Rote Hilfe im Kontakt mit einem
Jugendlichen gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, der aber auch
überlegt rechtliche Schritte gegen die Dauer seiner Ingewahrsamnahme und
die Behandlung vor Ort (u.a. nackt ausziehen) einzuleiten.
…und dennoch wurde blockiert und demonstriert:
Wider aller Aufenthalts- und Demoverbote, zogen Hunderte durch die
abgesperrte Innenstadt, blockierten, besetzten Plätze wie den Römer und
Paulsplatz und ließen sich nicht abschrecken. Wir wissen von Personen
und Aktionsgruppen die mehrmals, bis zu 3 Mal, festgenommen wurden,
ständig Aufenthaltsverbote kassierten und dennoch in der Innenstadt
weiter demonstrierten.
So endete Blockupy in der Willkür Frankfurter Polizeistrategie. Das
belegen auch die Versuche bei der friedlichen Demo am Samstag Beweise
für einen möglichen gewalttätigen Verlauf durch auf der Straße liegende
Steine und Lappalien, wie dem Abfeuern vereinzelter Böller, herbei zu
phantasieren.
Bilanz und Aussicht:
Bei den Blockupy Aktionstagen zählte der EA über 1400
Freiheitsentziehungen durch Ingewahrsamnahmen und Aufenthaltsverbote,
ganz abgesehen von zig weiteren Platzverweisen. Was folgt nun daraus?
Einmal geht es am 31. Mai und 1. Juni in Frankfurt sowie darüber hinaus
weiter mit Protesten gegen die EU »Krisenpolitik« und Verarmungspolitik
in Südeuropa. Gegen die Repressionen werden wir dann auch wieder
unmittelbar und im Anschluss geschlossen vorgehen und uns die Straßen
und Plätze nicht nehmen lassen. Im Nachhinein von Blockupy 2012 haben
und werden wir aber auch auf der juristischen Ebene gegen die Verbote
und Freiheitsentziehungen vorgehen. (s. auch Aufruf von Blockupy und RH Frankfurt)
Stand der Klagen gegen den M31-Kessel und die Verbotsorgie bei Blockupy:
Mehrere Einzelpersonen, vor allem in Berlin stehen – vertreten durch
solidarische Anwält*innen – vor der Einreichung von Klagen gegen die
teilweise über 7 Stunden andauernde Freiheitsentziehung durch die Kessel
bei M31. Hier wird durch die Gerichte eine Klageannahme blockiert, da
die Zuständigkeit seit Monaten nicht geklärt werden kann.
Zu Blockupy haben die Veranstalter*innen angekündigt gegen zwei der 17
Versammlungsverbote während der Aktionstage exemplarisch zu klagen.
Dies betrifft den verbotenen Rave am Mittwoch sowie eine verbotene
Kundgebung am Freitag der Aktionstage. Ob es hier aber noch zu einer
Klageeinreichung kommt ist fragwürdig. Erfolgsaussichten wären zwar
gegeben, wie auch die bereits gewonnene Klage des Grundrechtekomitees
vor dem Verwaltungsgericht zeigt, jedoch besteht bei vielen
Klageversuchen auch die Gefahr, dass sich ein Gericht nicht mit dem
Verbot als solches befasst, sondern Klagen mit den mittlerweile
einschlägigen Entscheidungen höherer Instanzen, dass Zelte keine
versammlungsrechtlich gewährten Gegenstände seien, ablehnt.
Gegen die Festsetzung der drei Berliner Busse und die Ingewahrsamnahmen
von Insass*innen eines Busses gibt es mehrere Klagebemühungen und
bereits einen ersten Erfolg. So wurde der zweite Bus, wie die anderen
bereits am 17.05.2012 gegen halb 9 auf der A5 gestoppt und anschließend
nach Eschborn »eskortiert«. Nachdem die »polizeilichen Maßnahmen«
beendet waren, bewegten sich nachmittags scheinbar mehrere Kleingruppen
Richtung S-Bahn. Daraufhin kesselten die Bullen alle Anwesenden und
nahmen sie bis in die Nacht in Gießen und Wiesbaden in Gewahrsam. Von
den 20 Aktivist*innen der »Reisegesellschaft«, die in Gießen einsaßen,
hat nun eine Person erfolgreich geklagt und Recht bekommen. Damit ist
zumindest die Ingewahrsamnahme in Gießen als rechtswidrig erklärt
worden, da das mögliche Begehen einer Ordnungswidrigkeit (Teilnahme an
einer verbotenen Versammlung) nicht ausreichend war. Mittlerweile ist
der Schadensersatz gerichtlich auf 500 Euro festgesetzt worden. Acht
Personen haben diesen bereits eingefordert, so dass die Frankfurter
Polizei hier bisher 4.000 Euro weniger in der Kaffeekasse hat. „Daran
müssen wir uns in Zukunft orientieren.“ gab ein Polizeisprecher der
Presse gegenüber bekannt (FR, 05.02.2013).
Für weitere „Orientierungspunkte“ gegen präventive Repression haben
mehrere Insass*innen aus dem dritten Bus, die in einer Autobahnabfahrt
der Autobahnmeisterei über 7 Stunden festgesetzt wurden und wegen
überschrittenen Fahrtzeiten des Busfahrers zu Fuß Richtung Frankfurt
weiter laufen mussten, Klage vor dem Amtsgericht eingereicht. Vertreten
werden sie vom selben Anwalt, der bereits den Schadensersatz für die
Ingewahrsamnahmen durchklagte.
Komplex Aufenthaltsverbote und Bußgelder:
Viele haben mitgeholfen Hunderte von Anwaltsvollmachten ausfüllen zu
lassen, um gegen die Aufenthaltsverbote zu klagen. Die mehrere Tage
andauernden Innenstadtverbote wurden von der Polizei nun zurückgenommen
und gerichtlich bisher nicht als rechtswidrig erklärt. Ein Anwalt
bereitet weiterhin Klagen dagegen vor, wobei sich das Frankfurter
Verwaltungsgericht formal von einem Prozess verschonen will, indem es
der Prozesskostenhilfe für die Klagenden nicht stattgab. Um die Kosten
eines Verfahrens nicht selbst zu tragen wird über die Kostenübernahme
nun vor dem OVG Kassel entschieden. Unabhängig
davon soll geklagt werden, allerdings könnte die Resonanz seitens der
potentiellen Kläger*innen weitaus höher sein, so ist der Kontakt
zwischen vielen und dem Anwalt in vielen Fällen wieder abgebrochen.
Neben einer ausstehenden grundsätzlichen Entscheidung und möglichen
Schadensersatzzahlungen durch die Frankfurter Polizei, hat der
Staatsapparat in den letzten Wochen jedoch Bußgeldbescheide bundesweit
gegen mehrere hundert Aktivist*innen verschickt. Die ersten Bescheide
kamen bereits im Oktober, ein Großteil folgte kurz vor bzw. nach
Weihnachten 2012. Das Ordnungsgeld beläuft sich zwischen 123,50 und 235
Euro, es ist von 221 Betroffenen im Januar 2013 die Rede. Wir raten
allen Betroffenen gegen den Bescheid Einspruch einzulegen und warten
weiterhin auf die ersten gerichtlichen Verhandlungen (melden!), um
gemeinsam mit solidarischen Anwält*innen die Betroffenen zu
unterstützen. Eine Anleitung wie vorzugehen ist bei Erhalt eines
Bußgeldbescheides findet sich hier.
Zudem wollen wir Allen, die betroffen waren von Aufenthaltsverboten oder von M31 Einstellungen ihrer Verfahren erhalten haben auf die Möglichkeit der Datenauskunft und Möglichkeiten einer Datenlöschung hinweisen. Da davon ausgegangen werden kann, dass die Polizei, die von ihr erfassten Daten weiterhin gespeichert hat und bereits in der Vergangenheit dieser auch weiterhin versucht nutzbar zu machen. Wie solche Auskunftsersuchen funktionieren könnt ihr u.a. auf http://www.datenschmutz.de nachlesen und dort Vorlagen downloaden.
Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Zuhörer*innen und Unterstützer*innen unserer Veranstaltung “Europäische Krisenproteste – Frankfurter Notstandsübungen” im September 2012 bedanken. Im Folgenden eine Zusammenfassung mit Links zu den ausführlichen Veranstaltungsteilen:
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