24 Bürger klagen gegen eine Verfügung der Stadt, die das Straßenfest im vergangenen Jahr rund um die Wilhelmstraße untersagte.
Wird es das Straßenfest im Quartier Im Grün am 1. Mai wieder geben? Nachdem es in der Vergangenheit ausgeufert war, wendeten sich Anwohner im vergangenen Jahr hilfesuchend an die Stadt. Offizielle Anträge von Veranstaltern lagen für das "wilde" Straßenfest" nicht vor, folglich gab’s für das Amt für öffentliche Ordnung nichts zu genehmigen. Kurzerhand verhängte es zum Schutz der Anwohner und der Zugänglichkeit des Straßenraums eine Allgemeinverfügung für fünf Tage für das Gebiet. Dagegen haben 24 Personen vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Laute Musik bis in die Morgenstunden, Müll auf der Straße und nach Urin stinkende Hauseingänge – Zustände wie diese veranlassten das Bürgerforum Sedanquartier im April 2012 zu einem von zahlreichen Anwohnern unterzeichneten Beschwerdebrief an die Stadtverwaltung. Daraufhin verhängte diese eine Allgemeinverfügung für den Zeitraum vom 28. April bis 2. Mai 2012. Derzufolge war es in der Wilhelm-, Belfort-, Adler- und Gretherstraße sowie Im Grün untersagt, Musik zu machen oder abzuspielen, alkoholische Getränke auf der Straße auszuschenken oder dort Tische, Stände oder Bühne aufzustellen. Ausgenommen von der Verfügung waren die etablierten Feste in der Spechtpassage und auf dem Grether-Gelände. 24 Personen – 16 Besucher und acht direkt am Fest Beteiligte – reichten Klage beim Verwaltungsgericht ein, weil sie die Verfügung für rechtswidrig halten. Die beklagte Stadt ihrerseits beantragte, die Klage abzuweisen. Gestern fand die mündliche Verhandlung statt.
Es handle sich bei dem Straßenfest um eine spontane Sache, die aus der Bevölkerung heraus in ihrem "Vorgarten" entstehe, sagte einer der Kläger. Er berichtete von einem Runden Tisch, der sich gegründet habe. Dessen Tenor sei: Man will das Fest haben. Selbst als Veranstalter auftreten will der Runde Tisch aber nicht. "Mit Anträgen würde das Fest seinen Charakter verlieren", fand ein anderer Kläger. Ob dieses Jahr am 1. Mai etwas geplant ist, blieb offen. "Wir haben keine konkreten Hinweise", sagte Ordnungsamtsleiter Walter Rubsamen.
Die fehlenden Anträge waren auch für Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, der Knackpunkt: Gäbe es einen oder mehrere Veranstalter, die im Rathaus Anträge für die Nutzung des öffentlichen Raumes stellten, stünden die Chancen sicher nicht schlecht; Anträge seien "die Mindestvoraussetzung eines Straßenfestes". Den Schutz der Versammlungsfreiheit könnten die Kläger für eine Festveranstaltung, die nicht der öffentlichen Meinung diene, auch nicht für sich in Anspruch nehmen.
Richter Sennekamp schlägt vor, Anträge fürs Fest zu stellen
Clemens Pustejovsky, Anwalt der Kläger, betonte, dass das Fest eine Spontanveranstaltung wie Silvester sei. Er versuchte, es als Treffen unter Nachbarn darzustellen, die sich mit Campingmöbeln und Bierkästen nach draußen setzen. "Im Ergebnis ist es schwer nachvollziehbar, wenn ich mich mit Nachbarn vor meine Wohnung setze und mit denen ein Fest feiere und dafür einen Antrag brauche." Diese Darstellung fand Richter Sennekamp "verniedlichend". Auch sein Kollege Peter Knorr meinte zu Pustejovsky: "Anwohner und Polizei zeichnen ein anderes Bild. Hätte das Fest den Charakter, den Sie beschreiben, gäbe es es vielleicht noch." Pustejovsky empfand die Verfügung auch als generelles Verbot, die Straße zu benutzen. Dies sei keineswegs der Fall, entgegnete Sennekamp – "aber Sie dürfen auch an Silvester nicht einfach eine Bühne aufbauen."
Für zu weitgehend hielt der Anwalt die Verfügung. Was spreche tagsüber gegen ein Fest? "Warum stellen Sie dann keinen Antrag bis 22 Uhr?", schlug Sennekamp vor. "Wer ins Sedanviertel zieht, darf nicht erwarten, dass er jede Nacht ruhig schläft", warf Pustejovsky noch ein. Es sei, sagte Sennekamp, nicht vorgesehen, dass das Straßengesetz des Landes im Sedanviertel nicht gelte. Sein Appell: "Versuchen Sie es doch mal mit einem Antrag." Das Urteil steht noch aus.
Rückblick auf den Prozess
gibts auch bei Radio Dreyeckland...