Repression als Herrschaftsinstrument im Klassenkampf

Was tun, wenn's brennt? Brennen lassen!

Unter dem Titel „Streifenwagen in Flammen“ berichtete die Badische Zeitung über einen in der Nacht auf den 08.06.2009 in der Wentzingerstraße in Freiburg abgefackelten Wagen der Bundespolizei. In einem BekennerInnenschreiben auf Indymedia linksunten wurde als Grund für den Brandanschlag staatliche Gewalt genannt. Weiter wurde angekündigt, auch in Zukunft auf die Repression reagieren zu wollen. Die Badische Zeitung vermutet Autonome hinter der Tat, die Polizei hat mittlerweile den Brandanschlag bestätigt und das Landeskriminalamt ermittelt. Daraufhin gab es eine Presseagenturmeldung und die BILD-Zeitung schrieb über den Anschlag. Offenbar sehen der oder die BrandstifterInnen keine andere Möglichkeit ihrem Anliegen in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen, als die Repression mit Feuer zu beantworten.

 

Auch für uns sind staatliche Gewalt und Repression Alltag. Auf Demonstrationen schlägt uns die Polizei mit ihren Knüppeln die Zähne aus, oft sind blutige Platzwunden und Gehirnerschütterungen die Folge unseres politischen Engagements. Der Polizeigewalt folgen meist zermürbende Strafverfahren und Verurteilungen zu hohen Geldstrafen. Nur spektakuläre Fälle und offensichtliche Polizeiskandale werden in der Öffentlichkeit wahrgenommen und nur selten gelingt es mit öffentlichem Druck eine Einstellung der Verfahren zu erreichen. Die Erfahrung zeigt, dass in den allermeisten Fällen vor Gericht Linke verurteilt und PolizistInnen freigesprochen werden.

 

Eine linke Aktivistin soll beispielsweise 90 Tagessätze für das Sprayen von Graffitis zahlen, die nicht von ihr stammen. Die PolizistInnen, die sie nach ihrer Festnahme am 03.06.2008 auf dem Freiburger Revier Süd misshandelten, haben hingegen keinerlei Strafverfolgung zu befürchten. Ein Freiburger Linker wurde in Stuttgart zu 90 Tagessätzen wegen Beleidigung von sieben Polizisten verurteilt, als diese am 06.12.2008 im Stuttgarter Hauptbahnhof grundlos einen Mann zusammenschlugen. Weder die prügelnden Polizisten noch ihr Einsatzleiter werden der Erfahrung nach eine Strafe bekommen, obwohl er seine männlichen Untergebenen zu den Misshandlungen aufforderte und den Polizistinnen befahl: „Und ihr schaut weg!“

 

Aktuell laufen Verfahren wegen Hausfriedensbruch gegen 45 Personen, welche die Polizei am 19.05.2009 aus dem besetzten Haus „Freie Antonia“ in der Kirchstraße 16 räumte. Verantwortlich für die Repression ist der Freiburger Schöngeist Volkmar Braunbehrens, Jahrgang 1941, der als Eigentümer des Hauses Strafantrag stellte. Dem Musik-, Kunst- und Literaturgeschichtler und Mitbegründer der Humanistischen Union ist sein Rückgriff auf die Staatsgewalt peinlich, dabei steht sein klassenbewusstes Verhalten im Einklang mit der wichtigsten Funktion staatlicher Repression: Dem Schutz des Eigentums der Bourgeoisie vor der Enteignung durch die Bedürftigen.

 

Wir erleben eine asymmetrische Repression, denn Gesetze und Polizeigewalt werden entsprechend des Rückhalts der jeweiligen Aktion in der Bevölkerung angewandt. Entsolidarisierung führt deshalb oft unmittelbar zu mehr Repression. Obwohl zum Beispiel bei Aktionen gegen Nazigewalt viel Toleranz gezeigt wird, werden jegliche Aktionen gegen die Staatsgewalt gnadenlos verfolgt. Während in Freiburg aufgrund der langen Tradition der Kämpfe für Versammlungsfreiheit unangemeldete Demonstrationen von einer breiten Öffentlichkeit unterstützt und deshalb vom Staat toleriert werden, ziehen antikapitalistische Aktionen wie die Missachtung des Rechts auf Eigentum durch Besetzungen fast immer harte Repression nach sich.

 

Unser Kampf gegen die Repression ist aber nicht nur von Niederlagen gekennzeichnet. Beispielsweise konnte im Vorfeld des NATO-Gipfels in Strasbourg über den selten erfolgreichen Klageweg die Aufhebung vieler willkürlicher Ausreiseverbote erreicht werden. Zwar konnten im Nachklang der KTS-Demonstration am 13.12.2008 gegen das Versammlungsgesetz die Einstellung der Verfahren gegen die mittlerweile zurückgetretenen Vorstände des KTS-Trägervereins noch nicht durchgesetzt werden. Doch das Ermittlungsverfahren gegen den für die Kommunikation mit der Polizei vor und während der Demonstration Delegierten musste von Staatsanwältin Jahnke aufgrund des von uns erzeugten politischen Drucks eingestellt werden. Am Rande sei erwähnt, dass laut Einstellungsverfügung weder das Fotografieren des in zivil gekleideten Kriminaloberkommissars Kurz von der politischen Polizei Freiburg noch das „inaktive Verbleiben in einer gewalttätigen Menge“ strafbar sind.

 

Ziel der Repression ist Einschüchterung und Unterdrückung durch Abschreckung und Strafe, sowie die Spaltung des Widerstands durch individuelle Angriffe, die zu Vereinzelung führen sollen. Um uns gemeinsam wehren zu können, müssen wir Rote Hilfe schaffen, denn Repression geht uns alle an. Die Antwort auf ihre Gewalt und Repression war, ist und bleibt unsere Solidarität!

 

Was tun, wenn’s brennt? Brennen lassen!

 

Autonome Antifa Freiburg

Communiqué vom 15.06.2009