Prozess Nachbereitung des Gaspistolenprozesses in Stuttgart

Die durch den Brandanschlag völlig zerstörte Gartenlaube. 
Foto: Denzinger / Die-Beobachter

Am letzten Freitag, dem 01.02.2013, fand im Stuttgarter Landgericht der letzte Verhandlungstag, sowie die damit verbundene Urteilsverkündung im Revissionsprozessens gegen den Faschisten Sebastian Elsner statt. Nahezu alle Sitzplätze des Gerichtssaals waren belegt. Darunter, wenn man von der Polizei absieht, fast ausschließlich AnitfaschistInnen. Lediglich eine Person war zur Unterstützung des Angeklagten erschienen. Dieser wurde vom Gericht wegen dem Tatbestand der schweren Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren 6 Monaten und 2 Wochen Verurteilt, rund 3 Monate Haft mehr, als der Richterspruch in erster Instanz ergab.

 

Am 11. März 2011 schoss der einschlägig bekannte Neonazi Sebastian Elsner, welcher mit den Faschisten Domenik Fischer und Aaron Niesner in der Leonberger Altstadt unterwegs war, einem damals 17 Jährigen Antifaschisten gezielt und aus kurzer Distanz mit einer Gaspistole ins Gesicht.
Der junge Antifa, dessen Auge durch den Angriff schwer verletzt wurde, musste noch in der selben Nacht zwei mal Not-operiert werden. Seine vollständige Sehkraft konnte er bis Heute nicht wiedererlangen und auch die Prognose für die Zukunft verspricht keine merkliche Verbesserung.
Die Verfahren gegen die beiden Mittäter Dominik Fischer, der schon bei einem Mordversuch auf MigrantInnen in Winterbach auf der Anklagebank saß, und Aaron Nießner wurden schon vor dem anlaufen des Prozesses eingestellt.

Presse und Polizei versuchten von Anfang an den Übergriff zu entpolitisieren. So war nie von einer politischen Tat, sondern stets einer „Auseinandersetzung zweier Betrunkener Jugendlicher“ die rede. Erst das entschiedene eingreifen antifaschistischer Gruppierungen und die somit entstehende Öffentlichkeit brachten den lange verschwiegenen rechten Hintergrund des Angreifers ans Tageslicht.

Im laufe des zweiten Prozesstages zerbrach das fragile Konstrukt der Notwehr, welches von Elsner und dessen Anwalt Steffen Hammer, auch ein einschlägig bekannter Neo Nazi, und ehemaliger Sänger der Rechts Rock Band "Noie Werte",
als letzte Chance sich aus der miserablen Lage zu retten errichtet wurde immer mehr in sich zusammen. Die Aussagen der am ersten Prozesstag angehörten rechten Begleiter des Angeklagten konnten mithilfe eines neutralen Sachverständigen sowie dem behandelnden Arzt klar widerlegt werden. Dies und die Tatsache eines falschen Alibis senkte die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen stark.
Auch die stärke der Verletzung sowie die Gefährlichkeit der Waffe verdeutlichten sich im Laufe des Verfahrens immer weiter. So bestätigte die aussage des Waffenexperten: „Die Wirkung einer Gaspistole kann zu schweren Verletzungen bis hin zur Tötung einer Person führen“ die Gefährlichkeit der Tatwaffe von welcher der Angeklagte natürlich trotz seiner früheren Beschäftigung bei der Bundeswehr nichts gewusst haben wollte.

Als Staatsanwalt trat Bernhard Häußler auf, welcher bereits wegen seiner durchgesetzten Einstellung des Verfahrens gegen Acht Mitglieder der 16. SS-Panzergrenadierdivision welche im italienischen Sant’ Anna di Stazzema 1944 mehrere hundert Zivilisten ermordeten für Empörung sorgte.
Dieser Argumentierte in seinem Plädoier immer wieder mithilfe der Extremismustheorie, betonte dass der Vorfall hätte genauso gut ungekehrt stattfinden können und forderte schließlich eine Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten wie seine Vorgängerin in erster Instanz.

Nachdem Sebastian Elsner in erster Instanz zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt wurde, fiel die Strafe in Revisionsprozess zwar höher aus, dass dies aber nur ein heißer tropfen auf dem Stein ist und Mensch sich auf die juristische Ebene alleine keinesfalls verlassen sollte, zeigt dieses immer noch viel zu milde Urteil. Eine aktive Prozessbeobachtung ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil des antifaschistischen Engagements. Dieser Fall zeigt einmal mehr wie wichtig es ist, den antifaschistischen Selbstschutz zu organisieren!

 

Antifaschismus bleibt legitim !

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ein viel zu mildes urteil? was waere denn ein "gerechtes" urteil gewesen? 10 jahre? 100 jahre?

 

es ist einfach nur schwachsinn gebetsartig immer zu wiederholen man duerfe sich beim antifaschismus nicht auf den staat verlassen, genau das tut ihr aber.

 

euer buergerliches gerechtigkeitsdenken kotzt mich an.

Was ich an der Geschichte seltsam finde... In manchen Artikeln wird geschrieben, dass der junge Antifaschist blind ist, manchmal ist seine Sehkraft stark eingeschränkt und manchmal nicht ganz wiederhergestellt. Was ist den nun? Außerdem widersprechen sich auch die Angaben zum Schuss: Hier und da wird geschrieben, dass die Pistole maximal 10 Centimeter entfernt war, manchmal 30 Centimeter und andere Angaben werden auch noch gemacht...
Ich bitte doch sehr um eine einheitliche Berichtserstattung.

Und außerdem: Ich würde an eurer Stelle den Text fehlerfrei schreiben, bevor ihr ihn ins Netz stellt.

Wo hast du gelesen, dass er blind sein soll? Es gab Formulierungen wie "nur durch viel Glück ist er heute nicht blind", aber diese Aussage...? Tatsache ist - und da sind alle Berichte gleich - ,dass er eine bleibende Sehbehinderung hat. Evt. konnte ja ein Teil der Sehkraft durch eine Nachbehandlung wieder hergestellt werden.  Genau so könnte es auch sein, dass der Betroffene sich daran gewöhnen konnte oder im ungünstigen fall erst langfristig Schäden davon tragen wird.

Die Distanz von Waffe zu Auge wird in sämmtlichen Artikeln angegeben mit "wenige Zentimeter / kurze Distanz". Die Aussage eines Gutachters der Cops lautete "aus höchstens 20-30 cm Entfernung [wurde] geschossen, mit Tendenz zu ersterem Abstand" und wurde ab dem Verfahren in der ersten Instanz hin und wieder verwendet.

Was hat denn die Gartenlaube mit dem Prozess zu tun, außer dass es auch ein Nazi-Anschlag war?