Extremismusklausel an der Ruhr-Uni kippen!

Nach vielen Querelen wurde am 27. März 2012 vom Studierendenparlament der Ruhr-Uni Bochum ein neuer AStA gewählt. Die Minderheitenkoalition, bestehend aus der Liste der Naturwissenschaftler und Ingenieure (NAWI), der JuSo-Hochschulgruppe, der Internationalen Liste (IL) und der Liste der Geistes- und Gesellschaftwissenschaftler (GEWI), will einiges anders machen und sieht sich selbst als „studierendennah, links, säkular, progressiv emanzipativ und pluralistisch“.

 

Was die Koalitionslisten konkret darunter verstehen, bekommen die studentischen und sonstigen Initiativen nun zu spüren. In einer neuen Förderungs-„Richtlinie“ fordert der neue AStA:

„Initiativen, welche durch die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum gefördert werden, müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen, und bestätigen, dass sie diese in keinster Weise ablehnt [sic!], oder Tendenzen der Abschaffung dieser verfolgt.“[1]

 

Dies erinnert stark an die sogenannte „Extremismusklausel“, die 2011 von Kristina Schröder (CDU) eingeführt wurde und seither unter starker Kritik steht. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte in einem Gutachten fest: „Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht“. Das „Verlangen eines Bekenntnisses als Nebenbestimmung für eine Zuwendung“ halten die RechtsgutachterInnen daher für „verfassungsrechtlich fragwürdig“.

 

Doch nicht nur rechtlich ist die Klausel angreifbar. Vielmehr wird durch sie Engagement – insbesondere antifaschistisches – unter Generalverdacht gestellt. Und sie erfüllt eine Spaltungsfunktion: Es soll zwischen gutem und schlechtem Engagement, zwischen „bürgerlich-demokratischer Mitte“ und „Extremisten“ unterschieden werden.

 

Doch wer definiert überhaupt, was „Extremismus“ ist uns was nicht? Wer bestimmt, welche Einstellungen im Rahmen der bürgerlichen Demokratie erlaubt sind und welche „verfassungsfeindlich“?

 

Die „Extremismus“-Doktrin wurde 1973 vom Verfassungsschutz eingeführt und setzte sich schnell in den übrigen Behörden durch. Schon hier wird die Problematik deutlich: Ausgerechnet die Behörde, die nach 1945 zahlreiche Gestapo-Angehörige weiterbeschäftigte, erhebt die wissenschaftlich umstrittene „Extremismus“-Theorie in den Stand einer Staatsdoktrin. Auch der damalige Verfassungsschutzpräsident Günther Nollau war 1942 in die NSDAP eingetreten. Sein Vorgänger, der ehemalige SA-Mann Hubert Schrübbers, musste 1972 zurücktreten, nachdem bekannt wurde, dass er als NS-Staatsanwalt ab 1939 in politischen Prozessen drakonische Strafen für Bagatelldelikte gefordert hatte und daran später „nichts Unsittliches entdecken“ konnte.

 

Und auch heute ist die Behörde auf dem rechten Auge blind – so schrieb die Behörde doch trotz der über Jahre hinweg in ganz Deutschland mordenden und bombenlegenden Nazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in ihrem am 01.07.2011 erschienenenVerfassungsschutzbericht 2010: „Auch 2010 waren in Deutschland keine rechtsterroristischen Strukturen feststellbar.“

 

Die Extremismusdoktrin selbst betreibt eine Gleichsetzung von Rechts und Links und fasst damit völlig unterschiedliche Weltanschauungen zusammen. Insbesondere in Zeiten der Krise soll so die Forderung nach einem gerechteren Wirtschaftssystem delegitimiert und die politische Opposition ausgeschaltet werden.

 

Das reicht von schlichtem Antikommunismus bis zur Relativierung der faschistischen Hitlerdiktatur und des Holocausts („Roter Holocaust“). Menschenverachtende Ideologien wie Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus werden zu Phänomenen des „Extremistischen Rands“ umdefiniert – Der Erfolg von Rassisten wie Sarrazin in der „Mitte“ der Gesellschaft beweist, dass dies nicht der Realität entspricht. Und rechte Gewalt, die seit 1990 über 180 Menschenleben kostete, wird durch das Extremismus-Gerede gleichgesetzt mit linksmotivierten Straftaten, mit Sachbeschädigung und Blockaden gegen Nazi-Aufmärsche – durch „linke Gewalt“ starb im selben Zeitraum niemand.

 

Die NAWI scheint keine Probleme mit der Extremismusdoktrin zu haben. In ihrer Satzung übernimmt sie unkritisch den Begriff:

„Die Mitgliedschaft […] ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in einer links- bzw. rechtradikalen oder links- bzw. rechtsextremistischen Vereinigung oder Partei sowie, in vom Verfassungsschutz als bedenklich eingestuften Organisationen.“[2]

 

Unverständlich ist, das auch die Bochumer JuSo-Hochschulgruppe die neue „Richtlinie“ unterstützt, obwohl der Juso-Bundesverband in einer gemeinsamen Erklärung mit der Grünen Jugend und der Linksjugend ['solid'] schreibt:

„Wir stellen uns gegen den Versuch, mit einfachem Schablonendenken Debatten um linke Forderungen zu kriminalisieren. Wir fordern die Fraktionen im Deutschen Bundestag und in den Landtagen dazu auf, aktiv und gemeinsam gegen die verbreitete Extremismustheorie anzugehen und die Extremismusklausel wieder abzuschaffen.“

 

Ein AStA, der studentischen Initiativen eine „Extremismusklausel“ aufzwingt, ist vieles – aber mit Sicherheit weder „links“ noch „progressiv emanzipativ“.
Weg mit der Gleichsetzung von Rechts und Links! Keine Spaltung von studentischem Engagement! Weg mit der Extremismusklausel!

 

 

Fußnoten

  1. Richtlinie über die Förderung von studentischen und sonstigen Initiativen und Projekten durch die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum, § 2 Grundsätze für die Förderung
  2. Satzung der NAWI in der Fassung vom 30. Oktober 2009, § 3 Abs. 6

Quelle: http://www.sdaj-bochum.de/2012/03/extremismusklausel-an-der-ruhr-uni-kippen/

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Wahlbetrug vollzogen: Mitte-Rechts-AStA mit knapper Mehrheit gewählt!

 

Einen ausführlichen Hintergrundbericht zur RUB AStA-Wahl am vergangenen Dienstag gibt es beim Protestplenum. Dabei muss erwähnt werden, das der neue AStA ohne die WählerInnentäuschung (Link: Bo-Alternativ) der "Internationalen Liste" nicht zustande gekommen wäre. Über die antisemitischen Äußerungen dessen (mittlerweile ausgetretenen) Vorsitzenden auf Facebook hatten die Ruhrbarone ausführlich berichtet (siehe auch Gemeinsame Stellungnahme von Linker Liste, der Grünen Hochschulgruppe und Schöner Wohnen in Bochum).