Heidenheim: Von Neonazis angegriffen, abgewehrt und dafür angeklagt

NoNazis-Katze

Am Mittwoch den 11. Januar 2011 stand in Heidenheim ein Linker wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht. Er hatte sich lediglich gegen angreifende Neonazis mit einem Pfefferspray verteidigt. Schlussendlich erkannten das auch der Richter und der Staatsanwalt an und stellten den Prozess ein.

 

Beim Herbrechtinger Stadtfest am 16. Juli 2011 war der Angeklagte von mehreren Neonazis aus dem Fan-Bereich von Dynamo Dresden – selbst der Staatsanwalt sprach von „Dresdner Faschos“ – angegriffen worden, hatte diese mit einem Pfefferspray abgewehrt. Dabei waren auch mehrere angeblich unpolitische Bekannte der Dresdner aus dem Umfeld der Heidenheimer „Hellenstein-Ultras“ betroffen.

Der vor Gericht geäußerte Vorwurf lautete, der Angeklagte hätte sein Pfefferspray „exzessiv eingesetzt“ und somit eine „gefährliche Körperverletzung“ begangen. In Wahrheit hatte der Angeklagte durch den Angriff einen Nasenbeinbruch erlitten.
Der Angeklagte äußerte sich erstaunt darüber, sich vor Gericht in der Rolle des Angeklagten wiederzufinden: „Ich bin schon baff, hier als Angeklagter zu sitzen, denn ich sehe mich in dieser Angelegenheit als Opfer“. Der Anwalt des Angeklagten sah im Handeln seines Mandanten eher einen Notwehrexzess oder Putativnotwehr. Als der Anwalt dann beim Staatsanwalt nachfragte, ob es denn inzwischen auch eine Anklage gegen die Angreifer gäbe, antwortete dieser: „Kann ich nicht sagen.“ Offenbar wurden gegen die Neonazis keine Ermittlungen angestrengt. Der Staatsanwalt bügelte ab, das sei „nicht von Relevanz heute“.
Ein Pfefferspray trage er, so der Angeklagte, seit dem neonazistischen Dreifachmord an drei Spätaussiedler-Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren in der Nacht vom 19. auf 20. Dezember 2003 in Heidenheim immer bei sich.

Als erster Zeuge trat der Polizeibeamte Harald S. auf. Er erzählte von der Fahndung nach dem Pfefferspray-Sprüher auf dem Stadtfest, den man dann bei der DRK-Anlaufstelle gefunden habe.

Der zweite Zeuge war Patrick S. (23), ein mutmaßlich Geschädigter. Er erzählte: „Die Dresdner standen auch da“. Dann habe es „Gestänkere“ gegeben und er habe einen Schlag gehört. Er habe dann gesehen wie „die Dresdner auf ihn eingeschlagen haben“. Dann kam er auf die Idee dem Opfer das Pfefferspray entwinden zu wollen, was von diesem wohl als Angriff wahrgenommen wurde. Er sei ja auch „von hinten“ gekommen. Er habe wohl gedacht, er würde jetzt „auch auf ihn los“. Kommentar vom Staatsanwalt: „In der Situation ist das zumindest mal nachvollziehbar“. Auf Nachfragen des Anwalts zu den „Hellenstein-Ultras“, deren Umfeld sich Patrick S. zurechnete, gab dieser zu: „Ham Rechte bei uns in der Gruppe“, er aber gab an „Ich bin zentral“ und „Mir isses egal was sie machen, solange sie es nicht vor uns machen“. 

Der dritte Zeuge gab auch an, er habe eine „Rangelei“ wahrgenommen und dass der Angegriffene „etwas abbekommen hat“. Er gab an, es wären „drei oder vier“ Angreifer gewesen. Er sei vom Pfefferspray getroffen worden, als die Sache „noch am Laufen“ gewesen sei. Er sei aber „nicht gezielt“ getroffen wurden. Er gestand auch ein, dass die Heidenheimer vor dem Angriff mit den Dresdnern geredet hätten, die sie aus dem Stadion kannten.

Zu diesem Zeitpunkt war die Staatsanwaltschaft nicht mehr der Ansicht es liege eine gefährliche Körperverletzung vor, höchstens eine fahrlässige. Der Staatsanwalt bat daher den Richter um die Einstellung des Verfahrens
Unter Zustimmung aller Beteiligten stellte das Gericht schließlich das Verfahren ein. Der Angeklagte muss zwar nicht die gesamten Prozesskosten tragen, muss aber weiterhin seinen eigenen Rechtsbeistand finanzieren. An die örtlichen, linken Strukturen weitergeleitete Spenden sind daher sehr willkommen.

Fazit: Von Nazis angegriffen werden, sie abwehren kann in Heidenheim offenbar zu einer Anklage und zu finanziellen Belastungen führen. Die Angreifer hingegen wurden nicht weiter behelligt.


Unter Zurhilfnahme des Artikels „Notwehr: 26-jähriger Pfeffersprayer wurde freigesprochen“ („Heidenheimer Zeitung“, 11.01.2012, http://www.swp.de/heidenheim/lokales/kreisheidenheim/Gericht-Urteil-Neon...). 

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Nicht nur Heidenheim, in Weilheim gabs einen ähnlichen Fall. Dort wurden 2 Antifas letzendlich sogar verurteilt nachdem sie sich mit Pfefferspray gegen einen Messer-Nazi verteidigten.