Der Rastatter Rechtsanwalt Klaus Harsch soll die CDU verlassen. Der CDU-Kreisverband hat ihn schriftlich zum freiwilligen Austritt aufgefordert. Die möglichen Verbindungen des Anwalts in die rechtsextreme Szene schadeten dem Ansehen der Partei, schreibt die CDU-Kreisvorsitzende in Rastatt, Sylvia Felder.
Unabhängig von der Bitte um einen freiwilligen Rückzug prüft die CDU derzeit, ob es Gründe für ein Parteiausschlussverfahren gegen den Rechtsanwalt gibt. Harsch hatte mit den Anwälten Steffen Hammer und Alexander Heinig eine Kanzlei in Stuttgart betrieben, die in der rechtsextremen Szene tätig waren.
Von seiner umstrittenen Mitarbeiterin Nicole Schneiders, Verteidigerin des früheren NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben, hat sich Harsch inzwischen getrennt. Das teilte Harsch am Donnerstag mit. Wenige Tage zuvor hatte er sich bereits von beiden Anwälten getrennt und die Stuttgarter Zweigstellte seiner Kanzlei geschlossen.
Harsch distanzierte sich von beiden Anwälten
In einer Presseerklärung hatte Harsch am Montag erklärt: Die in den Medien aufgearbeitete Vergangenheit seiner Kollegen sei ihm so nicht bekannt gewesen. Er distanziere sich ausdrücklich. Gegenüber dem SWR war Harsch allerdings nicht zu einer Stellungnahme bereit. Von den beiden Anwälten war bekannt geworden, dass sie als Sänger von Rechtsrockbands aufgetreten waren. Die Musik einer dieser Bands war auf einem Bekennervideo der rechten Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gefunden worden.
Die Verwicklung der Rastatter Kanzlei in diese Zusammenhänge, auch die Tatsache, dass seine Mitarbeiterin Nicole Schneiders früher selbst private Kontakte innerhalb der NPD zu ihrem Mandanten Ralf Wohlleben gepflegt hat, bezeichnete Harsch als Medienkampagne. Wohlleben sitzt als mutmaßlicher NSU-Unterstützer in U-Haft.