Jeden Tag wird in Deutschland in einer Kinderklinik mindestens ein wehrloses Kind irreversibel genitalverstümmelt – auch in Tübingen im Universitätsklinikum (UKT) und in der Universitäts-Frauenklinik. Obendrein lädt diese Woche die Urologische Klinik des Universitätsklinikums nach Tübingen zum traditionellen herbstlichen Live Genitalverstümmeln, heuer das erste Mal in Komplizenschaft mit der "European Association of Urology (EAU)".
Bereits zum 5. Mal in zweijährlicher Folge stehen – nach zunächst vier mal "Symposium Rekonstruktive Urologie" – am diesjährigen "1st ESFFU-EFGURS Joint Meeting" menschenrechtswidrige kosmetische Genitaloperationen an wehrlosen Kleinkindern fest auf dem Programm.
Als unveränderte "besondere Attraktion" werden hochrangige Tübinger Genitalabschneider und weitere bekannte Seriengenitalverstümmler aus dem nahen In- und Ausland im Universitätsklinikum ohne medizinische Notwendigkeit oder Evidenz "live" an "unwerten" Kindergenitalien herumschnippeln.
Ethische oder menschenrechtliche Aspekte stehen dabei ausdrücklich nicht zur Debatte. Auch sonst herrscht Schweigen:
Weder die Gastgeberin Eberhard Karls Universität Tübingen, renommiert für ihr "Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)", noch sonstwer will in all den Jahren irgendetwas bemerkt haben.
Wir wollen bei diesen täglichen Genitalverstümmelungen vor unserer Haustüre nicht mehr länger tatenlos zuschauen!
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org wird am Donnerstag 6. 10. den ganzen Tag vor Ort in Tübingen über diese menschenrechtswidrigen Praktiken informieren.
Und während des Kongresses friedlich protestieren – gegen die GenitalabschneiderInnen sowie gegen die Untätigkeit von Politik und Justiz bei diesem fortdauernden Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
FRIEDLICHER PROTEST - Do 6.10.11, 07:30-18:00 h
während des "1st Joint Meeting of the EAU Section of Female and Functional Urology (ESFFU) and the EAU Section of Genito-Urinary Surgeons (ESGURS)", inkl. "Live Operationen"
Kupferbau Tübingen, Eberhard Karls Universität Tübingen,
Hölderlinstraße 5, 72074 Tübingen
ALLE WILLKOMMEN. Es ist OK, nur eine Stunde oderso lange wie möglich vorbeizuschauen. Die wichtigste Zeit ist während der ersten Stunde, über Mittag und während der letzten Stunde, wenn die Medizyner an uns vorbei hinein- und hinauslaufen müssen. Speziell froh sind wir um Hilfe beim Flugiblätterverteilen, Hilfe mit den Schildern und Transparenten, Tragen eines Kampagnen-T-Shirts.
KOSMETISCHE GENITALOPERATIONEN AN
KINDERN
Etwa jedes 1000. Kind wird mit "auffälligen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren (Zwitter, Hermaphroditen, "Intersexuelle", u.a.m. – die Medizyner sprechen heute hauptsächlich von "Störungen der Geschlechtsentwicklung / DSD" und "Hypospadie").
Diese gesunden Kinder werden heute noch zu 90% systematisch
"kosmetisch" zwangsoperiert, um aus ihnen "unauffällige" Jungen und Mädchen
zu machen – ohne ihre Einwilligung,
ohne medizinische Notwendigkeit und ohne, dass die angebliche "Wirksamkeit"
der verstümmelnden Operationen je klinisch geprüft worden wäre. Viele werden
obendrein kastriert und dadurch ihr Leben lang von gesundheitschädigenden
"Hormonersatztherapien" abhängig gemacht.
Die behandelnden Medizinern nehmen dabei jedes Mal in Kauf, dass das sexuelle Empfinden vermindert oder gänzlich zerstört wird.
>>> Genitalverstümmler und Zwangsoperateure in Baden-Württemberg
Seit den 1990ern klagen überlebende Betroffene diese Operationen öffentlich an als medizinische Verbrechen und "westliche Form der Genitalverstümmelung".
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org organisiert seit 4 Jahren
friedliche Proteste und Mahnwachen u.a. vor Kinderkliniken, Medizinerkongressen
und vor der UNO in Genf. Unsere mittelfristige Hauptforderung sind gesetzliche
Maßnahmen zur Beendigung der Zwangsoperationen, entsprechend dem aktuellen
Gesetzesentwurf im Bundestag gegen Genitalverstümmelungen an Mädchen und
Frauen.
Unkontrollierte Menschenversuche ohne medizinische
Notwendigkeit
Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "auffälligen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sind massive Menschenrechtsverletzungen. Sie sind medizinisch nicht notwendig, verstoßen gegen die Bundesverfassung (Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit) und verletzen die höchstpersönlichen Rechte der Kinder. Eltern haben deshalb kein Recht, im Namen ihrer Kinder in eine kosmetische Genitaloperation einzuwilligen.
Da die Wirksamkeit dieser Eingriffe nie klinisch getestet wurde (fehlende
Evidenz) und auch die in der Medizin sonst üblichen Nachkontrollen bisher stets
unterbleiben, handelt es sich um unkontrollierte Menschenversuche.
Ethisch, menschenrechtlich und juristisch unhaltbar
Seit Jahren bekräftigen Medizin- und BioethikerInnen: Nach medizinethischen Grundsätzen und Richtlinien sind kosmetische Genitaloperationen an Kindern klar unzuläßig. Jahrzehnte lange Klagen der Opfer über massive physische und psychische Schäden werden durch namhafte Studien bekräftigt.
Ebenso bestätigen JuristInnen, dass die nicht-eingewilligten Operationen gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen und auch strafrechtlich nicht haltbar sind.
Terre des Femmes und internationale FGM-ExpertInnen betonen die Parallelen zur Weiblichen Genitalverstümmelung.
2009 wurde in Köln erstmals ein Chirurg letztinstanzlich zu einer Schmerzensgeldzahlung von 100'000 Euro verurteilt. Ebenfalls 2009 rügte das UN-Komitee CEDAW die Bundesregierung wegen Verletzung ihrer Schutzpflicht gegenüber zwischengeschlechtlichen Kindern.
2010 bestätigte der Deutsche Ethikrat: "Der Umgang mit der Intersexualität berührt eine Reihe medizin-, rechts- und sozialethischer Fragen, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit."
Auch Ländersektionen von Amnesty International kommen zum Schluss:
"Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Ächtung einer medizinischen Praxis, intersexuellen Menschen entweder im frühen Kindesalter ohne Einwilligungsfähigkeit – oder Erwachsenen ohne Aufklärung über Folgen – auf operativ-medikamentösem Weg ein eindeutiges Geschlecht „zuzuweisen“. Dies wird als fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Würde und auf Nicht-Diskriminierung) gewertet, da solche Maßnahmen in den allermeisten Fällen aus medizinisch-gesundheitlicher Sicht keinerlei Begründung haben." (Amnesty Deutschland 2010)
"Wir erachten genitale Zwangsoperationen für ein schweres Verbrechen, das gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde verstösst. Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe an Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen, die ohne die Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Die Folgen von chirurgischen und medikamentösen Eingriffen werden von den Betroffenen oft als Verstümmelungen wahrgenommen." (Amnesty Schweiz 2010)
2011 beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat als Reaktion auf mehrere Rügen durch UN-Menschenrechtsausschüsse im Auftrag der Bundesregierung mit kosmetischen Genitaloperationen an "Intersexuellen" und bekräftigte in einer "ersten Einschätzung":
"Ein zentraler Punkt ist das Recht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit. Hier scheint es einen Konsensus darüber zu geben, dass irreversible medizinische Eingriffe zur Geschelchtszuweisung so lange wie möglich hinausgeschoben werden müssen."
Trotzdem halten die Mediziner wider besseres Wissen unbeirrt an diesen
menschenrechtswidrigen Praktiken fest – auch in Tübingen.
Verhängnisvoller Druck auf die Eltern zu irreversiblen OPs
Nach wie vor setzen Ärzte Eltern unter Druck zu einem möglichst raschen Entscheid - obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt, die Operationen irreversibel sind und es für die betroffenen Kinder um eine existenzielle Frage geht:
"Wir Eltern wurden von den Ärzten massiv unter Druck gesetzt, das Kind geschlechtsbestimmend operieren zu lassen, obwohl es vollkommen gesund war und keine Beschwerden hatte. Nicht zu operieren, wäre für das Kind ein gesellschaftliches Desaster, lautete die Begründung. Die Rede war zuerst von einem Mädchen. 'Aber wir machen auch einen Bub, wenn Sie das lieber wollen', bot uns die Ärztin an." (Eine Mutter über eine "Netzwerk DSD"-Endokrinologin)
Viele Eltern, die sich von den Ärzten überrumpeln ließen, bereuen dies
später und beklagen sich darüber, dass sie nicht umfassend informiert wurden,
und dass ihnen keine oder wenig Unterstützung für alternative Überlegungen
geboten wurden, insbesondere Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten zu Betroffenen
und Selbsthilfegruppen.
Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig
Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der Öffentlichkeit ihr Leid. Trotzdem operieren die Mediziner stur weiter - sicher im Wissen, dass sie wegen der Verjährungsfristen und der Traumatisierung der Opfer juristisch kaum belangt werden können.
Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft werden, sind die Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein Thema.
Was 99% dieser Kinder erleben mussten, ist verwandt mit sexuellem
Missbrauch, ist verwandt mit Folter, ist verwandt mit Mädchenbeschneidungen in
Afrika [...].
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von
kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie
"Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie
Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
presse_at_zwischengeschlecht.info
http://zwischengeschlecht.org
Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info
Heutige Vorschau + der Offene Brief an die VerstümmlerInnen ...
... und ihre lokalen UnterstützerInnen Eberhard Karls Universität Tübingen und Universitätsklinikum Tübingen
>>> "Live Genitalverstümmelungen" - Zwitter attackieren Kinderchirurgen