'Spiegel Online' will keine Einigung mit klagendem Burschenschaftler

Erstveröffentlicht: 
14.09.2011

Braunschweig (dapd-nrd). Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit eines Links in einem Artikel auf 'Spiegel Online' hat der Vertreter des Internetportals am Mittwoch eine Einigung mit dem klagenden Burschenschaftler abgelehnt. Dessen Vorschlag, eine strittige Verlinkung in einem Artikel über die Interna von Burschenschaften zu ändern, berühre die journalistische Freiheit, sagte der Anwalt des Onlineportals am Mittwoch vor dem Landgericht Braunschweig.


Derartige Fragen sollten generell nicht durch einen Vergleich entschieden werden. Das Medium wünsche sich stattdessen ein schriftliches Urteil, nach dem man sich auch in Zukunft richten könne. Das Gericht will nun im Oktober ein Urteil verkünden.


Hintergrund des Rechtsstreits ist die Klage eines Karlsruher Burschenschaftlers. Dieser will die Unterlassung einer Verlinkung in einem Artikel auf der Nachrichtenseite erwirken, in dem es um interne Angelegenheiten der Burschenschaften geht. Der Link ermöglicht es unter anderem, die E-Mail-Korrespondenz des Mannes mit Mitgliedern anderer Burschenschaften, die auf einer anderen Internetseite veröffentlicht wurden, einzusehen.


Der Vertreter des Burschenschaftlers begründete in dem Verfahren die Klage mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte seines Mandaten. Die Publikation der E-Mails auf der verlinkten Seite sei ohne seine Zustimmung auf rechtswidrige Weise erfolgt. Zudem sei sein Mandant auf der Seite klar identifizierbar. Der Anwalt sah daher einen Eingriff in die Privatsphäre des Klägers gegeben. Es sei ein E-Mail-Wechsel unter engen Duzfreunden gewesen, der sogar ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet gewesen sei.


'Spiegel Online' sah die Persönlichkeitsrechte des Burschenschaftlers dagegen nicht verletzt. Die Mails selbst hätten keinen privaten Inhalt gehabt, sondern thematisierten Angelegenheiten der Burschenschaften. Zudem habe die Nachrichtenseite lediglich den Link als Quellennachweis in einem Artikel angeführt und die Mails nicht selbst veröffentlicht, sagte der Vertreter der Nachrichtenseite während der Verhandlung. Der Kläger selbst werde in dem Artikel gar nicht erwähnt.


Da der Anwalt von 'Spiegel Online' den Vorschlag des Klägeranwalts ablehnte, auf Quellen ohne die umstrittenen Mails zu verlinken, muss das Gericht nun eine Entscheidung fällen. Das Urteil soll am 5. Oktober verkündet werden.


Schon in einem vorangegangenen Verfahren im August hatte das Gericht einen Antrag desselben Burschenschaftlers abgelehnt. Damals war es nicht um eine Verlinkung, sondern um die Veröffentlichung von Auszügen der E-Mails in der 'Tageszeitung' (taz) gegangen.


dapd

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Die Mail aus dem beanstandeten Link:

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