Die Prozessbeobachter AG des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit nahm an der Verhandlung gegen Chris teil.
Schon eine Stunde vor Prozessbeginn hatte vor dem Stuttgarter Amtsgericht eine Solidaritätskundgebung für den wegen angeblicher Fluchtgefahr nach wie vor in Untersuchungshaft sitzenden Antifaschisten Chris mit rund 100 Teilnehmern und Solidaitätserkläungen der ver.di-Jugend, der antifaschistischen Initiative Leonberg, der DKP und des Solikreises stattgefunden.
Zur Erinnerung: Chris wird
von der Anklage vorgeworfen, er habe sich angeblich während der
Auftaktkundgebung eines rassistischen, "islamkritischen Wochenendes" im vergangenen Jahr in Stuttgart sowie am Rande des Gründungsparteitags der offen rassistischen Partei "Die Freiheit" der
gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung, der Körperverletzung, des
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Sachbeschädigung
schuldig gemacht.
Als Chris in Handschellen in
den Gerichtssaal geführt wurde, begrüßten ihn die 65 Prozessteilnehmer
mit stehedem Beifall und Sprechchören wie "Freiheit für alle politische Gefangene!"
Nach der Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Biehl war es
besonders den präziesen Fragen und der Hartnäckigkeit des Verteidigers
zu verdanken, dass erhebliche Widersprüche der Zeugen der Anklage und
die Haltlosigkeit der gesamten Anklage deutlich wurden. So erwies sich
nach Einsicht des Polizeivideos der Vowurf als haltlos, Chris habe nach
der Besetzung der Bühne bei der Auftaktkundgebung des "islamkritischen Wochenendes" den
Belastungszeugen Polizeikommissar Martin und andere Polizisten
minutenlang getreten. Als Beweis für den "Widerstand gegen
Vollstreckungbeamte" wurde dann gewertet, dass Chris sich bäuchlings "nach links und rechts gewendet" habe, nachdem er Pfefferspray in die Augen bekommen hatte und von Polizisten "zu Boden gebracht" worden war. Dagegen hatte der Verteidiger den "Wissenschaftlichen Dienst" des Bundestags zitiert, der unter anderem davon spricht, dass Opfer von Pfefferspray unwillkürlich zucken.
Vollends unglaubwürdig war der Zeuge der Partei "Die Freiheit",
Stadelmaier, der zu Protokoll, der Angeklagte habe ihn angegriffen, sei
ca. 1.60 Meter groß gewesen, hätte dunkle Haare und einen dunklen Teint
gehabt, kurz, Chris sei in "südländischer Typ". Chris hat aber dunkelblonde Haare, helle Haut und blaue Augen...
Nachdem der Verteidiger neue
Beweisanträge vorgebracht hatte und ein Zeuge nicht erschienen war,
wurde die Fortsetzung des Prozesses von der Richterin Burkardt auf
16.09.2011, 10 Uhr
im Amtsgericht Stuttgart,
Hauffstraße 5
Saal 1
festgesetzt. Unter Beifall
der Prozessteilnehmer innerhalb und ausserhalb des Gerichtssaals wurde
Chris dann wieder in U-Haft gebracht. Nach Ansicht vieler Besucher
bleibt die U-Haft zur Einschüchterung und Kriminalisierung des
antifaschistischen Widerstands und von Chris weiter bestehen.
Chris ist
Solidarische Grüße aus Berlin !
Wir stehen hinter dir Genosse !