Fünf Minuten Musik sind kein Grund zur Klage

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Auch der dritte Versuch, Demo-DJs in Freiburg nach einer Bildungsstreik-Demonstration mit Gerichtsverfahren einzuschüchtern, endet mit einer Einstellung des Verfahrens. Am Dienstag den 28.06.2011 wurde nach kurzer Verhandlung das Bußgeldverfahren gegen den DJ der letzten Freiburger Bildungsstreikdemo am 17.11.2010 eingestellt. Nach Auflösung der friedlichen und bunten Jubel-Demo um etwa 16 Uhr dauerte es, laut Polizei, ganze fünf Minuten (!) bis die Musik ausgestellt war – Grund genug ein Verfahren wegen vorsätzlicher und erheblicher Belästigung Dritter zu konstruieren.

 

„Das inzwischen dritte eingestellte Verfahren dieser Art zeigt leider nur einen Ausschnitt der in Freiburg üblichen Strategie. Die oben erwähnte Jubel-Demo wurde gar nicht erst in die Innenstadt gelassen, auch dem Fahrer des Lautsprecherwagens wurde mit einer Anzeige gedroht“, erklärt Sven Fred vom Referat für Politik- und Meinungsfreiheit (PM Referat). „Auf anderen Demos in Freiburg wurden die Band-Instrumente der Sambaformation ’Samibasta!’ beschlagnahmt gefolgt von einer Anzeige wegen Körperverletzung (durch die Musik).“


Durch die Strategie des Freiburger Ordnungsamtes und der Polizei, Demonstrationen in Freiburg zunehmend einzuschränken und zu kriminalisieren, sieht das PM Referat die Versammlungsfreiheit in Freiburg massiv gefährdet.

Das PM Referat befürchtet ein weiteres Kapitel dieser repressiven Strategie bei der Nachttanzdemo für Freiräume am 15.07.2011 in der Freiburger Innenstadt beobachten und erleben zu müssen. „Wir fordern das Ordnungsamt und die Polizei dazu auf, von ihrer repressiven Linie abzukehren und in Freiburg wieder das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit zu garantieren“, sagt Simone Bromma, ebenfalls vom PM Referat. „Dieses Grundrecht muss nicht angemeldet werden und gilt dementsprechend auch für Demonstrationen die „nur“ angekündigt sind.“

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