RAF Prozess: Mohnhaupt und Folkerts schweigen

Erstveröffentlicht: 
24.03.2011

Stuttgart - Die ehemalige RAF-Anführerin Brigitte Mohnhaupt hat sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht über den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback geäußert. Es war der erste größere Auftritt der 61-jährigen Ex-Terroristin seit ihrer Haftentlassung im Jahr 2007.

 

Trotz der eindringlichen Appells des Vorsitzenden Richters, zur Aufklärung des Mordes im Jahr 1977 beizutragen, berief sich Mohnhaupt am Donnerstag auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern. „Das ist für mich nicht der Ort, um darüber zu reden“, sagte sie.

 

Richter: "Sie haben kein Gewissen"

 

Mohnhaupt galt als Chefin der „zweiten Generation“ der RAF. Sie wurde unter anderem wegen des Mordes an Buback sowie der Entführung und Ermordung von Hanns-Martin Schleyer verurteilt und saß 24 Jahre lang in Haft. Seit ihrer Entlassung lebt sie zurückgezogen und unter anderem Namen. Vor Gericht trug sie eine dunkle Perücke. Zahlreiche Helfer schirmten sie beim Verlassen des Gebäudes vor Fotografen ab.

 

Im Gegensatz zu anderen Zeugen aus der RAF ließ sich die verunsichert wirkende Mohnhaupt allerdings auf kurze Äußerungen ein. Auf die Frage, ob sie etwas zu ihren eigenen Verurteilungen oder zu den Opfern sagen wolle, erwiderte sie: „Ich sehe das hier nicht als Plattform.“ Als der Vorsitzende Richter Hermann Wieland von einer „vergebenen Chance“ sprach, meinte sie: „Wenn Sie das so sehen. Da sind wir unterschiedlicher Meinung.“ Wieland warf ihr daraufhin vor, sie habe „kein Gewissen“.

 

Auch Folkerts schweigt vor Gericht


Zuvor war am Vormittag das ehemalige RAF-Mitglied Knut Folkerts vernommen worden. Auch er berief sich auf das Recht, die Aussage zu verweigern. Folkerts galt lange Zeit als derjenige, der von einem Motorrad aus die Schüsse auf Buback abgab. Es gibt allerdings Zeugenaussagen, wonach er am Tag des Attentats in den Niederlanden gewesen sein soll.

 

Unterdessen hat das Bundesinnenministerium die Freigabe gesperrter Unterlagen des Verfassungsschutzes zum Mord an Buback abgelehnt. Die den damaligen Quellen zugesicherte Vertraulichkeit habe Vorrang, heißt es in der Erklärung, die der Vorsitzende Richter in der Verhandlung am Dienstag vorlas.

 

Bei Vernehmungen in den 80er Jahren hatte eine Quelle den Ex-Terroristen Stefan Wisniewski als Schützen des Buback-Mordes genannt. Bei der Quelle handelt es sich nach Medienberichten und Informationen der Nachrichtenagentur dpa um Verena Becker selbst. Dies wurde jedoch nie offiziell bestätigt.

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Es gehört schon die dreiste Selbstzufriedenheit eines Herrenmenschen dazu, vorgeladenen Zeugen einen Vortrag über "Moral" und "Menschlichkeit" zu halten, wenn man einem Berufsstand angehört, der wie kein anderer, vor allem im letzten Jahrhundert, Schuld auf sich geladen hat, dafür nie zur Verantwortung gezogen wurde und keinerlei Einsicht oder gar Reue zeigte. Richter Wieland gehört einer Justiz an, die mit jedem Regime bruchlos kompatibel war und es sicher auch in Zukunft seien wird. Wenn aus ihren Reihen "Moral und Einsicht" von Zeugen oder Angeklagten gefordert wird  schwankt man zwischen Lach- und Kotzanfall.

 

Die deutsche Justiz war schon immer der treue Hund ihres Herren. Egal welcher Mantel ihr umgehängt wurde, der des Kaisers, der der Nationalsozialisten, der der Demokratie, sie trug ihn bereitwillig. Der Feind den es zu bekämpfen galt war in allen Zeiten der gleiche, die Linke und die Wahrheit. Die Wahrheit wurde selbst dann nicht gerne gehört, wenn sie von den eigenen Komplizen ausgesprochen wurde, wenn auch unabsichtlich. Als Hans Filbinger im Versuch der Selbstrechtfertigung den Satz sagte."was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein" und damit die Realität der Rechtsprechung in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte  auf den Punkt brachte, löste das die empörte Bigotterie jener aus, den berühmten Sturm im Wasserglas, die sich in ihrer demokratischen Mimikri gestört fühlten.