Trommler müssen zahlen

Erstveröffentlicht: 
08.02.2011

Gericht: korrektes Vorgehen von Polizei und Rathaus beim Gipfel.

 

Die linksalternativen Sambatrommler müssen die Verwaltungsgebühr abdrücken, wenn sie ihre beschlagnahmten Instrumente zurückhaben wollen. Das hat das Freiburger Verwaltungsgericht entschieden. Eine junge Frau hatte gefordert, dass die Stadtverwaltung ihre Trommel und zwei Sticks "vorläufig ohne Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 50 Euro" herausgibt. Doch die drei Richter lehnten ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Er sei unzulässig und habe auch keine Aussicht auf Erfolg.

 

Es geht um einen Vorfall beim deutsch-französischen Ministertreffen am 10. Dezember in Freiburg. 50 Gipfelgegner machten ihrem Unmut lautstark Luft. Zu laut, wie die Polizei fand. Die 13 Mitglieder der "Sambastas" trommelten mit 103 Dezibel – das ist mehr als in der Disco erlaubt. Auf Anordnung des Rathauses beschlagnahmten die Polizisten 15 Trommeln und Sticks. Und sie zeigten die Trommler an wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch Musik. Die Instrumente liegen seitdem beim städtischen Amt für öffentliche Ordnung und können dort jederzeit abgeholt werden. Vorausgesetzt, die Eigentümer legen dafür jeweils 50 Euro auf den Tisch. Dagegen haben die "Sambastas" und ihre Mitstreiter demonstriert – und eine Polittrommlerin zog vors Verwaltungsgericht.

 

Doch die Zuversicht ihrer Rechtsanwältin Katja Barth, die Instrumente bald und ohne Sicherheitsleistung zurück zu bekommen, hat sich nicht bestätigt. Denn das Verwaltungsgericht hat an dem Vorgehen von Polizei und Rathaus nichts auszusetzen. Die Ordnungshüter dürfen demnach Dinge beschlagnahmen, um Störungen zu unterbinden. "Diese Voraussetzungen waren gegeben", urteilt das Gericht. Die Versammlungsfreiheit oder die Kunstfreiheit seien davon nicht berührt. Auch seien die "tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt", wonach der Eigentümer die Kosten für die Aufbewahrung begleichen muss. Und die seien sogar noch deutlich höher als die verlangte Sicherheitsleistung.

Rechtsanwältin Katja Barth, der seit Donnerstag der Beschluss des Gerichts vorliegt, war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Walter Rubsamen, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, fühlt sich bestätigt: "Wie handhaben den Fall wie bisher: Wer die Gebühr entrichtet, darf die Trommel mitnehmen." Gegen den Beschluss kann die "Sambasta" Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.  

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In dem Artikel „Trommler müssen zahlen“ von Uwe Mauch vom 08.02.2010 schreiben Sie:

„Gericht: korrektes Vorgehen von Polizei und Rathaus beim Gipfel.“

und weiter unten

„Denn das Verwaltungsgericht hat an dem Vorgehen von Polizei und Rathaus nichts auszusetzen“

Diese Aussagen sind falsch. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat keine Aussage zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens von Polizei und Stadt getroffen. Vielmehr wurde von uns bislang nur ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. In einem solchen Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung darf das Gericht nur eine vorläufige Einschätzung geben. Die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und des Polizeieinsatzes selbst wird noch zu klären sein.

„Und sie zeigten die Trommler an wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch Musik."

Bislang sind keine Anzeigen wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch Musik eingegangen.


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