Kein Kavaliersdelikt

Erstveröffentlicht: 
12.08.2010

Warum Definitionsmacht frauenverachtend und anti-feministisch ist.

In zahllosen Veröffentlichungen der vergangenen Jahre wird der Mythos verbreitet, Definitionsmacht sei der letzte Schutzraum vor dem Sexismus-Sturm, der ohne sie sofort das linke und alternative Milieu verwüsten würde: »Aber was wäre die Alternative zur Definitionsmacht? Dass Szene-Frauen der Szene-Männergewalt ebenso ausgesetzt sind, wie es auch sonst in den Geschlechterverhältnissen der Gesellschaft Norm ist«.

(1) Gleichzeitig scheint, den gleichen Veröffentlichungen zufolge, die Definitionsmacht wenig bis gar nichts zu bewirken, weil »die Szene« sowieso patriarchal sei: »Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe passieren in ›unserer‹ Szene wahrscheinlich jede Nacht«. (2) Daher ständen diejenigen, die die Definitionsmacht verteidigen, permanent mit dem Rücken zur Wand: »Die Definitionsmacht ist nicht durchsetzbar, weil nicht breit akzeptiert«. (3) Dennoch wird davon ausgegangen, dass es zur Definitionsmacht keine Alternative gebe: »Allerdings ist sie für uns der einzig vorstellbare Umgang mit sexualisierten Übergriffen«. (4) Trotz des offensichtlichen Widerspruchs, dass der Definitionsmacht-Ansatz gleichermaßen als das einzige Konzept der Stunde verkauft und als vollkommen ohnmächtig gegenüber den Zwängen der Geschlechterverhältnisse und gegenüber sexueller Gewalt dargestellt wird, frönen die meisten, die ihn verfechten, einer beachtlichen Selbstbeweihräucherung. Bei näherer Betrachtung freilich entpuppt sich die Definitionsmacht selbst als frauenverachtend und anti-feministisch.

Relativierung des Vergewaltigungsbegriffs

Das Konzept der Definitionsmacht wurde zwar entwickelt als Gegenentwurf zur Diskriminierung der von sexueller Gewalt betroffenen Menschen (mehrheitlich Frauen) durch die bürgerliche Rechtssprechung, in der sexuelle Übergriffe als Kavaliersdelikte verharmlost, Anklagen wegen Verjährungsfristen und mangelnder Beweise fallen gelassen wurden und Verteidiger regelmäßig eine Mitschuld des Opfers nachzuweisen suchten. Es trägt aber selbst zur Relativierung von sexueller Gewalt und Vergewaltigung bei. Nicht nur, dass beide Begriffe in aktuellen Veröffentlichungen zunehmend hinter diffuseren – und im Zweifelsfall euphemistischen – Bezeichnungen wie »Grenzverletzung« (5) oder »Übergriff« verschwinden, auch werden die Begriffe Gewalt und Vergewaltigung zunehmend entleert. Grund dafür ist ein irriger Zirkelschluss: Weil Vergewaltigung sich als Tatbestand nicht objektiv beweisen lasse (was in vielen Fällen noch nicht einmal stimmt), sei auch der Begriff selbst nicht bestimmbar: »Eine Vergewaltigung sowie sexualisierte Gewalt ist aber nicht objektiv beweisbar. Wann die physischen oder psychischen Grenzen einer Person verletzt wurden, ist eine subjektive Erfahrung, die sich (häufig) einer objektiven Beurteilung entzieht. Deshalb soll die Definitionsmacht über das Geschehene bei der betroffenen Person liegen, sie allein kann sagen, wann ihre Grenzen überschritten wurden und wie sie diesen Übergriff nennen will«, schreiben beispielsweise die »fucking feminists« in ihrer Flugschrift »Über Definitionsmacht«. (6) Da jeder begriffliche Verweis auf einen empirischen Tat­hergang letztlich die bürgerliche Gerichtssituation reproduziere, soll gleich auf jede nachvollziehbare Begrifflichkeit verzichtet werden, um den Begriff für subjektive Zuschreibungen aller Art zu öffnen. (7) Damit verschwimmt er aber so weit, dass er zu gar nichts mehr taugt: Einerseits heißt es, man bevorzuge gegenüber dem Begriff »sexuelle Gewalt« den Begriff »sexualisierte Gewalt«, da »das« schließlich »nichts mit Sexualität zu tun« (8) habe, andererseits aber sei es auch ein Mythos, dass Vergewaltigung etwas mit Gewalt zu tun habe. (9) Nun könnte man denken, zumindest letztgenannte Aussage sei wirklich nicht konsensfähig, zumal etwa »Desperados Berlin« ausdrücklich schreiben: »Gewalt meint hier den Einsatz von Zwangsmitteln zur Brechung eines fremden Willens. Vergewaltigung stellt also ein Gewaltverhältnis dar, in welchem sexuelle Handlungen gegen den Willen der Betroffenen vollzogen werden.« Doch die Vorstellung, dass Gewalt etwas mit Zwang zu tun hat, erhalten sie leider nicht aufrecht, wenn sie hinzufügen: »Allgemein gesprochen, beginnt sexualisierte Gewalt oder erzwungene Sexualität, beginnt die Verletzung der eigenen Grenzen schon in dem Augenblick, wo Menschen sich überrumpelt, übergangen oder irgendwie komisch fühlen und nicht erst dann, wenn gedroht oder geschlagen oder sonst mit körperlichem Einsatz vorgegangen wird«. (10) Bei dem Versuch, sowohl einen Begriff gewaltfreier Gewalt zu schaffen – wobei mit dem Gewaltbegriff einerseits rohe, brachiale Brutalität, andererseits die subtilsten Machtverhältnisse benannt sein sollen – als auch die Sexualität abzutrennen von der Gewalt, kommt also Folgendes heraus: Sexuelle Gewalt soll weder grundsätzlich etwas mit Sexualität noch mit Gewalt (nicht einmal mit Zwang im Sinne von Drohungen) zu tun haben. Es ist offensichtlich, dass diese Behauptung eine unverschämte Ignoranz gegenüber Vergewaltigten impliziert. Macht doch gerade der erzwungene Zugang zum Intimsten, also die Verschränkung von Zwang, Gewalt und Sexualität, sexuelle Gewalt so viel schrecklicher als andere Formen der Körperverletzung. Als Aussage eines konservativen Politikers gälte eine solche Behauptung zu Recht als Skandal, unter dem Banner vermeintlich feministischer Identität firmiert sie aber als innovativ.

Die Bestimmung des Begriffs sexueller Gewalt, die dem Definitionsmacht-Konzept zugrunde liegt, macht überdies jede Klärung und konkrete Hilfe unmöglich. Ein Begriff, der in seiner je subjektiven Definition aufgehen soll (als wäre so etwas überhaupt denkbar – man könnte sich unter solchen Bedingungen gar nicht mehr verständigen), muss notwendig zur leeren Hülse werden: Einerseits soll jede und jeder etwas anderes darunter verstehen dürfen, andererseits lebt der Begriff »Vergewaltigung« davon, dass er permanent an das erinnert, was landläufig und im Strafgesetzbuch darunter verstanden wird. Das Wegstreichen sowohl des Bezugs zur Sexualität wie auch zur Gewalt eliminiert daher zugleich den beunruhigenden Inhalt des Begriffs selbst. Fraglich, was dann überhaupt noch ein Problem darstellt: Sollte die Betroffene das, was ihr geschehen ist, einfach nach Gutdünken umdefinieren können? Dadurch werden unangenehme Handlungen wie Anmachen oder Antatschen – die nun auch als Gewalt gelten – nicht etwa ernster genommen oder gar wirkungsvoll bekämpft, sondern der Gewaltbegriff verliert derart an Substanz, dass seine Diffusion sogar einem unernsten Umgang mit dem Thema und mit den Betroffenen Vorschub leistet. Ein in der Szene sehr beliebtes Handbuch redet einerseits von Vergewaltigung, empfiehlt aber andererseits, man solle der Betroffenen zunächst einmal einen Kakao machen (11), fasst eine Entschuldigung des Täters als mögliche Konfliktlösung auf (12) und rät der Betroffenen von einem Gang zur Polizei ab, weil dabei Szeneinterna ausspioniert werden könnten. (13) Einige Publikationen schreiben das Wort Täter sogar ständig in Anführungszeichen. Daran wird vollends deutlich, dass die Gewalttaten und diejenigen, die sie erlitten haben, überhaupt nicht ernstgenommen werden: Kakao, Entschuldigung und Verzicht auf Einschaltung der Staatsgewalt mögen bei kleinen Rücksichtslosigkeiten oder verbalen Ausfällen angemessen sein, keinesfalls bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Der Mangel an Differenzierung schlägt so auf die Betroffenen zurück.
 

 

Einübung in autoritäres Denken

Diese Begriffsverwirrung betrifft nun auch das Konzept »Definitionsmacht« selbst. Einerseits soll man sich ständig zu ihm bekennen, sonst stelle man sich ins Abseits: »Deswegen kann die Veranstaltung nicht dazu dienen, Leute über das Konzept der Defintionsmacht aufzuklären, schon gar nicht, wenn von vornherein klar ist, dass es keine solidarische Haltung gegenüber dem Konzept gibt«. (14) Es geht also gar nicht um Solidarität mit Menschen, sondern um – was immer das sein soll – Solidarität mit einem Konzept. Formuliert man andererseits eine Kritik an der Definitionsmacht, die auf die immer wieder empfohlenen Publikationen Bezug nimmt, schlägt einem die Antwort entgegen, seither habe sich viel verändert, so wie dort formuliert, praktiziere man das ja nicht mehr, das sei entweder eine »Fehlanwendung« des Prinzips oder gar selber »Missbrauch«. (15) Wenn man behauptet, dass das subjektive Gefühl der einzig objektive Tatbestand sei, ist es freilich vollkommener Humbug, in konkreten Fällen von einem »Missbrauch« der Definitionsmacht überhaupt zu reden, denn dann ist ein solcher »Missbrauch« überhaupt nicht möglich, sondern nur ein konsequenter, dem subjektiven Gefühl entsprechender Gebrauch. So wird jeder konkrete Fall in der Diskussion als Ausnahme von der Regel dargestellt, einer Regel, die es nicht gibt.

Einerseits wollen die DefintionsrechtlerInnen ihr Konzept flächendeckend in der Linken umgesetzt sehen, andererseits können sie sich nicht einmal auf ein einheitliches Papier einigen und weichen, auf die vorhandenen Texte angesprochen, ständig aus. Auf der 2009 in Bremen abgehaltenen Veranstaltung »Ticket und Tabu« beharrte ein Diskutant sogar vehement darauf, dass es ihn einen »Scheißdreck« interessiere, was irgendwo geschrieben stehe, schließlich könne sich jeder sein eigenes Definitionsmacht-Konzept herbeidefinieren. Die Definitionsmacht über die Definitionsmacht aber schützt nicht nur vor Kritik. Vor allem eröffnet sie die Möglichkeit, eine starre Vorgehensweise, die auf einem schwammigen Konzept beruht, auf jede beliebige Situation anzuwenden, damit »nicht bei jedem bekannt gewordenen ›Fall‹ das Rad wieder von Neuem erfunden werden« muss (16). Wir haben es also tatsächlich mit einem Ticket zu tun, das bei jeder Gelegenheit unanfechtbar und unhinterfragbar aus dem Hut gezaubert werden kann. Sein blinder Nachvollzug (in allen Veröffentlichungen wiederholen sich mechanisch dieselben Gemeinplätze), die schnelle Orientierung durch Ad-hoc-Urteile und das Absehen von jeder Besonderheit ersetzen Reflexion und artikulierte Erfahrung und münden in autoritärem Denken (17). Alle Kritik daran wird wiederum automatisch der Täterseite zugeschlagen: Stets wird unterstellt, dass Menschen, die Definitionsmacht kritisieren, nie von sexueller Gewalt betroffen waren und ohnehin männlich sein müssten.

So unklar sein politischer Zweck ist – ob es nun um die Banalität geht, dass Frauen selbst bestimmen sollen, mit wem sie reden, um die »Umverteilung« von »Definitionshoheiten« (18), um den outrierten Anspruch, »das Überleben zum Leben zu machen« (19), oder um die Forderung »Täter raus aus allen linken Zusammenhängen!« (20) –, allemal rückt an die Stelle politischer Praxis oder Theoriebildung eine Gemeinschaft von sich betroffen Fühlenden, die gegen das herrschende Geschlechterverhältnis ebenso wenig ausrichtet, wie sie in der Lage ist, individuelle Gewalterfahrungen zu thematisieren. Zugleich wird unter der Hand der staatliche Sicherheitsdiskurs reproduziert: Alle sind potentiell Opfer oder Täter, man darf niemandem mehr trauen, es soll ein automatischer Schutz vor jeglichem Verletzungsrisiko implementiert werden, der beständige (Selbst-)Kontrolle voraussetzt.
 

 

Selbstdemontage der Definitionsmacht

Nicht nur diese Begriffsverwirrung trägt dazu bei, dass das Definitionsmacht-Konzept sein eigenes Scheitern organisiert: Scheitern bei den eigenen Zielen, indem Betroffene stets Gefahr laufen, von der Eigendynamik des standardisierten Verfahrens überrollt zu werden, weil keiner weiß, worum es geht und wie darauf einzugehen wäre, aber zugleich eine nähere Beschäftigung mit der individuellen Situation aufgrund der Erklärungsallmacht des Konzepts unnötig erscheint; aber auch Scheitern bei der Agitation, indem schon im Sprechen darüber das eigene Konzept ständig dementiert wird. Vor allem das vermeintliche Hauptziel der Stärkung der Handlunsfähigkeit der Betroffenen kann nicht erreicht werden. So wird etwa gefordert, dass der »übergriffige« Mann nicht nur bereit sein müsse, zu akzeptieren, dass die Frau ihn nicht mehr sehen möchte, sondern er soll überdies ein Bekenntnis ablegen und »sich tiefgreifend mit seiner Tat auseinandersetzen«. (21) Hier gehen zwei Ebenen durcheinander: Einerseits geht es um den für die Betroffene bestmöglichen Umgang mit dem Einzelfall, andererseits um den präventiven Kampf gegen die Allianz von Patriarchat und männlichem Chauvinismus. Wie sehr sich diese Ebenen beißen und wie sehr dadurch pragmatische Interventionen erschwert werden, führte beispielsweise die Auseinandersetzung in einem besetzten Haus in Weimar vor Augen. Nachdem gegen einen der Bewohner der Vorwurf »sexueller Übergriffe« (22) erhoben worden war, erklärte sich dieser in einem Gespräch mit der UnterstützerInnengruppe der betroffenen Frauen bereit, »ohne Aufsehen (…) auszuziehen«. Weil er aber nicht das geforderte Schuldbekenntnis darüber abgab, was er den Frauen »angetan hat und wie wichtig deshalb sein Rückzug für die Betroffenen ist«, und weil er »kurz darauf mit Freunden« über seine Sicht der Dinge sprach, fühlte sich die UnterstützerInnengruppe genötigt, den Fall im Hausplenum öffentlich zu machen. Dieses endete, nachdem jeder Vorschlag einer VermittlerInnengruppe aus Vertrauenspersonen beider Seiten unter Berufung auf die Definitionsmacht zurückgewiesen wurde, mit dem Votum der Mehrheit, dass der Mann bleiben solle.

Die UnterstützerInnen beklagten, die Debatte sei von dem Umfeld des betreffenden Mannes zielgerichtet eskaliert worden. Aber gerade im Streit mit reflexionsunwilligen Stulleautonomen müsste klar sein, was Priorität genießen soll: der pragmatische Erfolg im Sinne der Betroffenen oder die Heiligkeit des Prinzips. Wer für eine pragmatische Lösung eintritt, dafür, dass die Betroffene den Täter nicht mehr sehen muss, hätte bessere Erfolgschancen, wenn von diesem verlangt würde, die Konsequenzen zu akzeptieren. Um aber eine Auseinandersetzung des Täters mit seinen Handlungen durchzusetzen, wäre es pragmatischer, ihn mit der konkreten Tat zu konfrontieren, statt abstrakt zu fordern, dass er sich in einer Reihe mit Vergewaltigern und Sexualmördern einzuordnen und als blanke Verkörperung »des Patriarchats« zu verstehen habe. In beiderlei Sinn taugt das Konzept der Definitionsmacht nicht als Handlungsmodell.

Vom »Täterumfeld« wiederum wird vorbehaltloser Glaube an die von der Betroffenen vorgenommene »Definition« gefordert. Dabei liegt es in der Sache der Definitionsmacht, dass niemand außer den Beteiligten eine Ahnung davon haben soll, ob es nun eher um eine anzügliche Bemerkung, um einen Kuss nach dem Satz »Vielleicht später« (23) oder um eine Vergewaltigung geht, denn auch ein »Vielleicht später« ist dem Verständnis antisexistischer »Nein heißt Nein«-Plakate zufolge synonym mit »Nein« (und wer das nicht als ein Nein respektiere, sei ein Vergewaltiger). Dieser vorbehaltlose Glaube ist freilich nur schlecht durchsetzbar, denn das Verbot, zu zweifeln und nachzufragen, macht eine Reflexion des Zweifels unmöglich und gebiert neuen Zweifel, ebenso wie Gerüchteküchen, in denen hinter vorgehaltener Hand getuschelt wird, was denn wirklich geschehen sei. Auch sind die Forderungen zum Umgang mit dem Täter unmöglich umzusetzen: Einerseits sollen sich seine Bekannten vor einer Absprache mit der UnterstützerInnengruppe am besten gar nicht zu ihm verhalten, schon gar nicht ihn darauf ansprechen, andererseits sei ein Verhalten, »als sei nichts geschehen«, gleichbedeutend mit »aktivem Täterschutz«. (24)

Zudem erlaubt das Konzept so gut wie keine pragmatische Hilfe zur Verhinderung von Trampeligkeiten und Übergriffen, im Gegenteil, man kann sich eigentlich gar nicht nach ihm richten. Die Aufzählung der »Nein heißt Nein«-Plakate, was als »Nein« zu akzeptieren sei, umfasst auch Stille oder die berühmten drei Pünktchen, die der Phantasie keine Grenzen setzen. In einer Solidaritätserklärung der »antisexist contact and awareness group« heißt es: »Schweigen, Wegdrehen, ›Ich weiß nicht‹, ›Ich bin müde‹ heißt Nein, und wer ein Nein nicht akzeptiert, ist ein Vergewaltiger!« (25) Wie soll es sich in die Praxis umsetzen lassen, selbst Stille grundsätzlich und beziehungslos als endgültige Ablehnung zu begreifen? Müssen Frauen nun unentwegt beim Sex plappern, um ihrer Zustimmung Ausdruck zu verleihen? Soll man niemals beim Wort nehmen, was Frauen sagen, weil »Vielleicht später« nie einfach nur »Vielleicht später« bedeuten darf? Ist die Löffelchenstellung ab sofort tabu, weil die Frau sich dabei wegdreht? Heißt »Ein Blick wird dann anzüglich, wenn er als solches (sic) empfunden wird« (26), dass man sich eigentlich gar nicht mehr anschauen darf? Zugleich wird deutlich gemacht, dass man sich auch auf ein »Ja« kein bisschen verlassen kann: »Auch wenn jemand vielleicht ›Ja‹ gesagt hat, dann aber ›Nein‹ empfunden« habe, gelte dies als Nein (27). Allein die Aussage, wer ein Nein nicht akzeptiere, sei ein Vergewaltiger, ist so abstrakt, dass sich für das konkrete Verhalten die Frage stellt: Was bedeutet das überhaupt, ein Nein zu akzeptieren, und wie lässt sich das beim Flirten oder im Bett umsetzen? Dass man lieber eine andere Berührung versucht? Oder sofort die Hände von der Person lässt und auf dem schnellsten Weg nach Hause geht? Dass man sich der Person nie wieder annähert? Oder dass man zwei Wochen wartet? Oder eine halbe Stunde? So sinnvoll es ist, rücksichtsloses sexuelles Verhalten zu kritisieren, so wenig helfen derart abstrakte Forderungen, ihm angemessen zu begegnen.

 

Du bist wie alle und ganz allein

Wenn nun aber alles Mögliche unter Begriffe wie »Grenzüberschreitung« subsumiert wird und das Besondere gerade nicht zum Thema gemacht werden darf, gehen alle Differenzen unter. Gerade die Abwehr von Differenz aber weist Ähnlichkeiten zur klassischen patriarchalen Ideologie auf, die insbesondere von Gewalt gezeichnete Frauen als das Fremde und Andere missachtet. Innerhalb von feministischen Theorien wurde längst moniert, dass das Absehen von Differenzen in den Lebenssituationen von Frauen, der frühe Ansatz der abstrakten Gleichsetzung aller Frauen – ob Lesben, Arbeitslose, von Rassismus Betroffene, Behinderte oder weiße Mittelschichtsintellektuelle, alle seien gleichermaßen Opfer des »Patriarchats« – den spezifischen Schwierigkeiten nicht gerecht werde. Das gleiche gilt, wenn man beispielsweise eine Frau, die jahrelang von ihrem Freund selbstverständlich und rücksichtslos wie ein Gegenstand behandelt wird, eine Transsexuelle, der jemand auf einer Party an den Po gegrabscht hat, eine Frau, die sich betrunken auf einen Typen eingelassen hat und im Nachhinein feststellen musste, dass er eine Nervensäge ist, und eine Frau, die von einem Bekannten unter Drohungen zum Oralsex gezwungen wurde, allesamt einfach gleichsetzt.

Das subjektive Gefühl als Maßstab dafür zu nehmen, wie die Betroffene das Geschehene zu »definieren« hat, und diese »Definition« wiederum zum unantastbaren Kern aller weiteren Maßnahmen zu erheben, bringt neben einer essentialisierenden Auffassung von Gefühlen drei Probleme mit sich: Erstens werden Frauen damit in schlechter alter patriarchaler Manier auf ihre vermeintlich privilegierte Fähigkeit zur Emotionalität festgeschrieben – als Wesen, die sich nicht vernünftig äußern, sondern nur von Gefühlen überwältigt werden können, unfähig zur Reflexion. Zweitens lassen sich so Delikte wie Vergewaltigung in der Ehe oder Genitalverstümmelung in vielen Fällen nicht fassen, da die Betroffenen selber diese nicht selten subjektiv als normal oder moralisch richtig wahrnehmen und das ihnen Geschehene verleugnen oder gar verteidigen. Auch die allzu bekannten Schuld- und Schamgefühle von Opfern sexueller Gewalt bringen mitunter beklommenes Schweigen hervor. Das Insistieren darauf, dass das eigene Gefühl das sei, worauf es ankomme, ist in diesen Fällen verhängnisvoll. Gerade in Verbindung mit der in Definitionsmachttexten ständig unterstrichenen Behauptung, dass Nachfragen (28) und sogar ganz allgemein konkretes Sprechen über sexuelle Gewalt schädlich und gefährlich sei, weil es Trigger enthalte, Flashbacks auslöse und re­traumatisiere (29), ja weil der Wunsch nachzufragen selber schon sexistisch sei (30), verhindert das Konzept eine Reflexion von sexueller Gewalt ebenso wie praktische Hilfe.

Das dritte Problem ist der Druck, der auf die Betroffenen ausgeübt wird, die sich ihrer Verletzung bewusst sind. Einerseits werden sie auf ihr subjektives Gefühl reduziert – wohl das Schlimmste, was einer passieren kann, die etwas Schreckliches erlebt hat –, zugleich aber sollen sie eine ungeheuere Leistung vollbringen, ohne die entlastende Stütze von Begriffen, auf die sich verlassen können, eines der Zauberworte des Definitionsmacht-Katalogs auswählen und selber die Konsequenzen bestimmen – umgeben von Leuten, die sich im Zweifelsfalle gar nicht trauen, nachzufragen. Sie sollen das subjektive Gefühl überführen in das abstrakte Prinzip der Definition, worin das Besondere nicht zählt, also etwas in sich völlig Paradoxes tun, nämlich eine subjektive Definition für das entwickeln, was ihnen widerfuhr. Damit werden sie in Schmerz und Verzweiflung alleingelassen, zurückgeworfen auf ihre Gefühlswelt. Es wird ihnen die lebensnotwendige Möglichkeit genommen, Distanz zu den eigenen Gefühlen einzunehmen. Entäußerung bedeutet schließlich immer auch: Es ist nicht nur mein Gefühl, andere können mich verstehen. Das Versprechen der Sprache liegt darin, dass sie eben nicht nur subjektiv sei, dass ich mich in ihr mitteilen kann. Dagegen sagt Definitionsmacht: Du bist ganz allein; niemand versteht dich. Mit der Verweigerung einer allgemein zugänglichen Sprache und der Überhöhung des subjektiven Gefühls wird das Geschehene im schlechtesten Sinne individualisiert, mit den rohen Brocken der entleerten Begriffe müssen sich Betroffene zu abstrakten Fällen machen (lassen), die für das ganze miese Geschlechterverhältnis herhalten sollen. (31) Dabei geht ihnen beides verloren: die entlastende Möglichkeit, sich mittels sprachlicher Objektiviation aus dem eigenen Gefühlssumpf zu ziehen, wie auch die Anerkennung von und der Respekt vor dem Besonderen. Denn dieser wird zerstört, wenn die Betroffenen nur als Mittel zum guten antisexistischen Zweck betrachtet werden.

 

Intimisierung und Verrohung

Die ständige Sorge, dass es zu Triggern, Flashbacks, Retraumatisierungen kommen könne, wird von Leuten artikuliert, die dazu in der Regel nicht qualifiziert sind. Diese Begriffe bezeichnen schwerwiegende Dissoziationsstörungen, die insbesondere bei Menschen, die schon unter frühkindlichem Missbrauch oder Misshandlungen zu leiden hatten, auftreten. Hier werden sie zur Norm erhoben. Gerade aber daran, dass sehr viele Frauen Opfer von Missbrauch oder Vergewaltigung sind (und so gut wie alle schon mal Belästigungen und Rücksichtlosigkeiten erlebt haben), ohne in jedem Fall solch schwerwiegende Dissoziations- und Belastungsstörungen aufweisen, lässt sich ablesen, dass es Betroffene gibt, denen es anders geht. Mit ihren ewigen Hinweisen, man solle ja nicht darüber reden, erwecken die VerfechterInnen der Definitionsmacht nicht nur den Eindruck, als wollten sie sich bloß selber das unangenehme Thema vom Halse halten, sondern zeichnen auch ein starres Bild davon, wie eine typische Betroffene sich zu fühlen habe, ein Normbild der Vergewaltigten, die nicht darüber sprechen könne. Die Betroffene wird in diesem Bild unberührbar, zu einer Art Landmine, von der man sich besser fernhält, damit sie nicht losgeht: »Vergewaltigungen sind nicht objektiv beweisbar, sie sind ebenso wenig darstellbar oder gar ›nachvollziehbar‹ zu machen, da die Erfahrungen, die Betroffene machen, Erfahrungen sind, die in der Mehrheitsgesellschaft der Nicht-Betroffenen gar nicht vorkommen, für die es nicht einmal eine Sprache gibt, die dem Gedanken des Respekts gegenüber Betroffenen gerecht wird.« (32)

Dazu passt die widersprüchliche, nichtsdestotrotz im selben Text vertretene irrwitzige Vorstellung, dass Vergewaltigung den Normalfall im heterosexistischen Mainstream darstelle. Daran schließt sich meist die Behauptung an, eine Frau wisse schon, was eine Vergewaltigung sei. So wird das Wissen über Vergewaltigung zu einer Art mystischer Erfahrung, die eine erst zur Frau mache, ja nachgerade zum Initiatonsritus fürs wirkliche Mann- oder Frausein. Diese Mystifikation, dass Betroffene eingeweiht seien in etwas, wofür es nicht einmal eine Sprache gebe, tendiert dazu, alle auszugrenzen, die sich anders fühlen, zum Beispiel Betroffene, die gerne öffentlich erzählen wollen, was ihnen wie und von wem angetan wurde. Zugleich verunsichert es verunsicherte Menschen, denen etwas angetan wurde, nur noch mehr: Wenn ich trotz der schlimmen Erfahrungen noch immer ohne Flashback Bücher über Missbrauch lesen kann (33) – vielleicht war es dann gar keine Vergewaltigung? Geht es mir vielleicht nicht schlecht genug, um ernstgenommen zu werden? Als politischer Imperativ wird den Betroffenen nahegelegt: Vergewaltigung muss wirklich dein Leben zerstören.

Während frühere feministische Kritik versucht hat, Frauen aus dem Opferstatus zu befreien und das Bild von Frauen als handlungsunfähigen Subalternen zu zerstören, wird beides von der Definitionsmacht affirmiert. Statt Betroffene zu ermutigen, werden sie ins Bild des armen Hascherl gebannt und wird ihnen die Möglichkeit zu sprechen verweigert, weil sie dazu ja sowieso nicht in der Lage seien. Zugleich wird davon ausgegangen, dass Sexismus immer da ist und sein wird – und damit das herrschende Geschlechterverhältnis verewigt, Sexismus als unumgänglich zementiert und unter der Hand der feministische Anspruch selber torpediert. Alles, was der Definitionsmacht bleibt, ist: sich dem bestehenden Geschlechterverhältnis und seinen Hierarchien unterwerfen, sich darin einrichten und klare Identitäten als Mann (als mindestens potentieller Täter) und Frau (als potentielles Opfer) definieren. In neueren Debatten heißt es zwar – im Gegensatz zu denen der Jahrtausendwende –, es gehe nicht um Strafe für den Täter, sondern um Schutz, Handlungsfähigkeit der Betroffenen und nochmals um Schutz. Dieser sozialpädagogische Impetus führt jedoch zu einer fatalen Intimisierung der Szene: Plötzlich mutieren AktivistInnen zu TherapeutInnen, die sich für Resozialisierung (34) und Prävention (35) ebenso zuständig fühlen, wie sie als Freundeskreis und professioneller Hilfsorganisation für das Opfer fungieren (36). Das mag einerseits dem Umstand geschuldet sein, dass die politische Szene häufig Freundeskreis und Ersatzfamilie ist, andererseits ist es unverschämt und aggressiv, wenn politische Gruppen keine Grenze mehr kennen, sich in das Leben ihrer Mitglieder einzumischen.

Bei alldem liegt die Frage nahe, was denn nun daraus geworden ist, dass einstmals die Betroffene über die Konsequenzen entscheiden sollte. Was ist, wenn die Betroffene sich eine Bestrafung des Täters wünscht? Das kann schließlich ein legitimer Wunsch sein. Das heißt nicht unbedingt, ihn in jedem Falle umzusetzen, was nicht zuletzt für die Betroffene auch schädlich sein könnte (vom Erschrecken über die eigenen Wünsche bis zum Eingriff der Staatsgewalt). Was sich so laiensozialpädagogisch als Schutz gibt, bleibt aber trotzdem immer Strafe, die lediglich als solche verleugnet wird und ihr eigenes Gewaltpotential verkennt. (37) Während die staatliche Sozialarbeit immer auch ihr Gegenstück, die Polizei, im Hintergrund weiß, fällt in der Szene beides in eins: Ein Hausverbot lässt sich nicht durchsetzen ohne implizite Gewaltdrohung, sonst wäre es kein Hausverbot, sondern nur eine Bitte ohne weitere Sanktionsmöglichkeiten. Gerade aber, indem die implizite Gewaltförmigkeit des Schutzes ebenso geleugnet wird wie die Tatsache, dass, Schutz hin oder her, der Ausschluss aus Räumen oder Gruppen den Betreffenden immer auch bestraft, kann beides nicht mehr reflektiert werden. Dies leistet einem Feindstrafrecht Vorschub, wie es auch in der bürgerlichen Gesellschaft selbst stets die per Notstand abgesegnete Verrohung möglich gemacht hat. Wenn auch nur die Hälfte der Berichte von »acht Einzelpersonen der Sinistra und neocommunistinnen« aus Frankfurt zureffen, zeigt sich an ihnen, wie man sich eine solche Verrohung vorzustellen hat: Dass jemand, der in einem Streitgespräch einmalig ein sexistisches Schimpfwort verwendet und sich danach öffentlich entschuldigt hat, noch ein halbes Jahr später »von mehreren Personen verfolgt, zusammengeschlagen und an den Haaren über die Straße gezerrt« wird (38), lässt sich durch nichts mehr rechtfertigen, schon gar nicht durch »emanzipatorische« Zwecke. Natürlich kann es manchmal sinnvoll sein, Gewalt anzuwenden. Will man aber in der Szene tatsächlich Strafe oder Rache ausüben, wäre es notwendig, sich Rechenschaft abzulegen über die Konsequenzen, die Angemessenheit, die Legitimition und das Verrohungspotential von Selbstjustiz, statt sich hinter einem Schutz-Schild zu verstecken, das das Schutzbedürfnis der Betroffenen instrumentalisiert.

Anmerkungen:

(1) http://asbb.blogsport.de/2008/03/14/ueber-definitionsmacht

(2) http://asbb.blogsport.de/2008/03/14/ueber-definitionsmacht. Außerdem: »Wir bewegen uns ständig in Räumen mit Betroffenen und Tätern«. Flugschrift »Sexism sucks immer noch … .«, Göttingen 2008

(3) http://asbb.blogsport.de/2008/03/14/ueber-definitionsmacht

(4) Flugschrift »Über Definitionsmacht« von »the fucking feminists – für Definitionsmacht«, Bremen 2009

(5) »Zentral für die Definition von Gewalt ist das persönliche Empfinden einer Grenzverletzung.« Flugschrift »Sexism sucks immer noch …«, Göttingen 2008

(6) Bremen 2009, Hervorhebung LM

(7) »Weil es diesem Text um eine politische, antisexistische Intervention und nicht um die angeblich ›objektive‹ Beschreibung und Einordnung von Sachverhalten geht, wird hier auf eine eigentliche Definition des Wortes ›Vergewaltigung‹ verzichtet.« http://asbb.blogsport.de/2008/03/14/ueber-definitionsmacht

(8) »Back to the roots«, in: Zeck. Das Info aus der Roten Flora 143 (2008), S. 5

(9) In dem Text »Zum aktuellen Umgang mit einem Vergewaltiger« wird die Anwendung von Gewalt als »Vergewaltigungsmythos« bezeichnet (vgl. http://maedchenblog.blogsport.de/2007/09/24/zum-aktuellen-umgang-mit-ein...).

(10) http://asbb.blogsport.de/2008/03/14/ueber-definitionsmacht, Hervorhebung LM

(11) »Entspannungsübungen, heiße Schokolade oder Fragen zu den jeweils emotionalen Befindlichkeiten können helfen …« Antisexismus_reloaded, S. 48.

(12) Vgl. Antisexismus_reloaded, S. 54

(13) »Auch sollte, so schlimm sexualisierte Gewalt ist, der Schutz der Strukturen bedacht werden. Die Veröffentlichung der Daten des Täters, der Gruppen, an denen er beteiligt ist, etc. ist nicht nur für Leute aus der Szene interessant. Details zu Organisationen von autonomen Gruppen sind zu vermeiden, weil das ein gefundenes Fressen für den Staatsschutz darstellt.« Antisexismus_reloaded, S. 55.

(14) Flugschrift »Zur [a:ka]-Veranstaltung ›Sex, Gewalt- und die Macht zu definieren‹«, Göttingen 2008.

(15) In der Flugschrift »Zur [a:ka]-Veranstaltung« ist davon die Rede, dass man eine »missbräuchliche Verwendung« nicht ausschließen könne.

(16) Flugschrift »Sexism sucks immer noch …«, Göttingen 2008

(17) »Darum werden wir im Folgenden nicht inhaltlich auf die Postionen des aka eingehen, sondern die wichtigsten Punkte feministischer und antisexistischer Praxis auf Grundlage der Definitionsmacht darstellen.« Flugschrift »Sexism sucks immer noch …«, Göttingen 2008.

(18) http://www.jpberlin.de/antifa-pankow/defmacht/downloads/when_my_anger_st...

(19) http://asbb.blogsport.de/2008/03/23/was-tun-wennas-braennt-zum-umgang-mi...

(20) Vgl. http://asbb.blogsport.de/2008/03/23/was-tun-wennas-braennt-zum-umgang-mi...

(21) Antisexismus_reloaded, S. 61

(22) Alle folgenden Zitate aus: http://queerschnitt.blogsport.de/2008/11/26/positionspapier-zu-den-sexue....

(23) http://girlsetsfire.blogsport.de/images/nein2.jpg

(24) Antisexismus_reloaded, S. 67

(25) »Zum aktuellen Umgang mit einem Vergewaltiger – Solidaritätserklärung«, in: Zeck. Das Info aus der Roten Flora 142 (2008), S. 6

(26) »Kritik an der Verharmlosung subjektiver Wahrnehmung«. Zeck 142, S. 7

(27) »Kritik an der Verharmlosung subjektiver Wahrnehmung«. Zeck 142, S. 7

(28) Schäbig auch, wie dabei der Unterschied zwischen Nachfragen und Infragestellen zum Verschwinden gebracht wird: »Wenn immer an demselben Punkt mit noch weiteren Fragen nachgehakt wird, kann die Betroffene das als ein ›Infragestellen ihrer Sicht‹ empfinden, es kann zu einem Vertrauensbruch kommen, denn häufig werden in verschiedenen Gesprächen an denselben Punkten Fragen gestellt bzw. Dinge in Frage gestellt.« Antisexismus_reloaded, S. 49

(29) Vgl. »Antisexismus_reloaded« oder »Back to the roots«, Zeck 143, S. 5

(30) »Und die Existenz einer allgemeinen Neugier bezogen auf Falldetails zeigt auch, dass ein konsequent politischer Umgang mit Sexismus und sexualisierter Gewalt (…) nach wie vor nicht selbstverständlich ist.« (http://asbb.blogsport.de/2008/07/23/auswertungsbericht-der-antisexist-co...)

(31) »Außerdem ist neben der Anonymisierung der Debatte die Entpersonalisierung und Ent-Privatisierung auch im Sinne der Betroffenen ein wichtiges Ziel, d.h. der Konflikt ist kein individueller, sondern ein politischer und geht uns alle an. Eine reine Konzentration auf ein konkretes Täter-Opfer-Verhältnis birgt die Gefahr, durch eine Fetischisierung der Täter-Position die eigene sexistische Prägung oder die des Umfeldes verschwinden zu lassen.« (http://asbb.blogsport.de/2008/03/23/was-tun-wennas-braennt-zum-umgang-mi...)

(32) http://asbb.blogsport.de/2008/03/23/when-my-anger-starts-to-cry

(33) Die »Literatur zum Thema« wird in Antisexismus_reloaded eingeleitet mit dem Hinweis: »Bei allen angeführten Titeln bitte beachten, dass sie Auslöser, sogenannte Trigger, enthalten können.« (S. 77)

(34) Die »Täterarbeit« sei dafür da, dass »der Täter sich tiefgreifend mit seiner Tat auseinandersetzen muss, Verständnis und Einsehen zeigt, damit eine Veränderung seines Verhaltens durch Therapie o.ä. möglich ist (…). Eine Gruppe, die explizit Täterarbeit macht, setzt sich mit der Lebensrealität des Täters auseinander. Das heißt, es gibt regelmäßige Treffen, die eine Auseinandersetzung mit dem Umfeld des Täters (Arbeitsplatz, Familie, Freunde etc.) und auch therapeutische Arbeit beinhaltet.« (Antisexismus_reloaded, S. 61f.)

(35) Dabei geht es nicht nur um das Verhindern von Wiederholungstaten, sondern auch um das, was »ein alt­autonomer ›Szenefürst‹« von sich gibt: »Frauen sind nicht gezwungen, sich über Täter Gedanken zu machen. Männer schon. Eine wirkliche antisexistische Praxis von Männern kann sich nicht nur auf Unterstützung der Frau beschränken, sondern muss Vergewaltiger als Teil der eigenen Sozialisation begreifen.« (»Gilt nicht, gildet nicht«. Zeck 143, S. 11)

(36) Es wird sogar von der »Heilung« der Betroffenen gesprochen, als sei sie krank (Antisexismus_reloaded, S. 61).

(37) Gut zu beobachten ist das Herumwinden um die eigene Gewalt in Antisexismus_reloaded: »Das in diesem Text verwendete Vokabular umfasst Wörter wie Kontrolle und Sanktion, das mag im ersten Moment vielleicht abschreckend wirken. Wir halten diese für legitim, weil es hier (…) nicht um die Kontrolle des Täters als Gesamtperson, sondern nur um die Kontrolle im Zusammenhang mit seiner Tat geht.« (S. 65)

(38) http://neocommunistinnen.blogsport.de/flyer/flugblatt-zur-frankfurter-ba...

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...die einiges, was mich am Konzept der Definitionsmacht abstößt - von der totalen Aufweichung des Gewaltbegriffes über die Tabuisierung von Wahrheitsfindung bis zur Reduzierung eines Opfers auf dessen subjektives Empfinden - in klare Worte fasst.

Danke für diesen tollen Beitrag zu einem Thema, das mich schon länger beschäftigt. :)

ziemlich krass eigentlich, dass derart antifeministischer blödsinn auf linksunten indy geduldet wird. da sollten einige noch ein bisschen nachrecherchieren.z.b hier: http://defma.blogsport.de/literatur/

Kannst du bitte mal Argumente statt einer Literaturliste anführen?

bücher zu lesen ist dir wohl zu schwer,wat?

wenn sich eine person/gruppe ernsthaft "definitionsmacht abschalten" nennt, erübrigt sich im linken  zusammenhang wohl die diskussion,oder?

Nein, eine Literaturliste ist schon wichtig, aber ein Kommentar der Art "Alles Blödsinn, lies erstmal ein Buch" diskreditiert sich aus meiner Sicht selbst. Aber scheinbar willst du ja niemanden überzeugen, sondern dein Dogma vor dir selbst verteidigen.

Das Lesen deines Plädoyers macht mich wütend. Ich bin selbst indirekt immer wieder von sexualisierter Gewalt betroffen ( durch betroffene Freund_innen ), darum ist es mir extrem wichtig, all die Übergriffe, die die Betroffenen als solche empfinden, eben als solche zu definieren. Meine Interpretation deines Textes ist folgende: Zumindest teilweise werden wahllos Argumente gesucht, geradezu auf groteske Weise umgedreht, aus dem Zusammenhang gerissen um sie dann als ein glänzendes Plädoyer gegen die Definitionsmacht verwendet. Voilá, und schon haben all jene, die es immer schon gewusst haben Recht: Sie müssen sich nicht selbst im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt reflektieren, denn wahrscheinlich war es je eh keine objektiv beweisbare Vergewaltigung. Willkommen in der politischen Realität.

Die Definitionsmacht ist kritikwürdig, insofern, dass sie ein Instrument ist, jenen Macht zu geben, die ohmächtig sind. Diese Macht kann missbraucht werden, wie das bei jeder Art von Macht der Fall ist. Aber: Die Gewalt und Unterdrückung durch Sexismus in der gesamten gesellschaftlichen Struktur, also durch Diskurse, Institutionen und direkter sexualisierter Gewalt wiegt so schwer und ist so allgegenwärtig, dass mir das einzige Mittel dagegen die Selbstermächtigung der Betroffenen gegen die Ohnmacht scheint; die Ermächtigung zur eigenen Definition und daraus folgender Handlung. 

Du schreibst, „dass der Definitionsmacht-Ansatz gleichermaßen als das einzige Konzept der Stunde verkauft und als vollkommen ohnmächtig gegenüber den Zwängen der Geschlechterverhältnisse und gegenüber sexueller Gewalt dargestellt wird...“, sei offensichtlich widersprüchlich. Nun sollte mensch sich zunächst die Frage stellen, ob dieser Widerspruch daraus entsteht, dass das Konzept in sich unschlüssig oder nicht anwendbar ist, oder ob die Anwendung gerade deswegen nicht funktioniert, weil die Definitionsmacht von den übergriffigen Personen und deren Umfeld nicht anerkannt wird...

Relativierung des Vergewaltigungsbegriffs???
Die Definitionsmacht beinhaltet die Annahme, dass nur die Betroffenen sexualisierter Gewalt definieren können, was für sie eine Grenzverletzung war. Wo soll hier eine objektive Sicht möglich sein, wenn subjektive Grenzen ja auch nur subjektiv wahrgenommen werden können? Wie willst du als Außenstehende_r objektiv feststellen, was nun eine Grenzverletzung ist, ohne die Betroffene Person zu fragen, ob sie es als Grenzverletzung wahrnimmt? 
Hieraus folgt, dass die Betroffenen Grenzverletzungen unterschiedlich schlimm wahrnehmen und es somit keine sinnvolle, einheitliche Definition von Vergewaltigung gibt. Das ist keine Aufweichung, sondern die Anerkennung der Wahrnehmung der Betroffenen. Es braucht keinen Katalog nach dem Motto: ab dort ist es eine Vergewaltigung, deswegen müssen wir dieses oder jenes tun. Vielmehr orientiert sich die Handlung an den Wünschen der Betroffenen und wird individuell gehandhabt. Das ist die einzige Möglichkeit, die Betroffene ernst zu nehmen und ihre Wahrnehmung als richtig anzuerkennen- anstelle einer Relativierung einerseits oder einer Überreaktion andererseits- im Namen der Objektivität. Schlimm ist also nicht die Relativierung eines Begriffes, sondern des konkreten Falles ebenso wie des strukturellen Sexismus in der Gesellschaft.

danke für deinen coolen beitrag neinheißtnein!

Die Definitionsmacht beinhaltet die Annahme, dass nur die Betroffenen sexualisierter Gewalt definieren können, was für sie eine Grenzverletzung war. Wo soll hier eine objektive Sicht möglich sein, wenn subjektive Grenzen ja auch nur subjektiv wahrgenommen werden können? Wie willst du als Außenstehende_r objektiv feststellen, was nun eine Grenzverletzung ist, ohne die Betroffene Person zu fragen, ob sie es als Grenzverletzung wahrnimmt?

Diese Sicht ist genau das Problem. Denn was subjektiv als Grenzverletzung wahrgenommen wird ist eben noch keine objektive Grenzverletzung. Es gibt Menschen, die sehen überall wilde Tiere oder Zombies um sich herum. Niemand käme auf die Idee diese subjektive Erfahrung anzuzweifeln. Dieses Empfinden ist für sie real. Es ist aber natürlich Blödsinn deren subjektive Erfahrung zu objektivieren und jetzt 100000 Wildtierjäger einzustellen. Genauso kann ein Mensch sich angestarrt fühlen, wenn jemand an ihm vorbei die hinter ihm stehende Freundin anguckt. Es ist aber objektiv keine Grenzverletzung, sondern nur eine subjektiv empfundene. In dieser Ineinssetzung von subjektivem Empfinden und objektiver Tatsache liegt der Denkfehler der Definitionsmacht.

die schwammige und unabgegrenzte verwendung von wörtern wie "grenzüberschreitung", "vergewaltigung", "übergriff", "sexualisierte gewalt" führt leicht zu relativierung von vergewaltigung.

Selbstdemontage der Definitionsmacht