Stuttgart: Flashmob gegen Gelöbnis

Transparent: Gelöbnis blockieren!
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Anlässlich des öffentlichen Bundeswehr-Gelöbnisses am 30. Juli in der Stuttgarter Innenstadt, fand heute ein antimilitaristischer Flashmob auf dem Schlossplatz statt. Drei „Soldaten der Bundeswehr" sprachen laut die Gelöbnisformel „Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen." Danach schossen sie unter heftigen Gewehrsalven vom Band wild um sich und töteten zahlreiche „ZivilistInnen". Anschließend wurde eine Rede verlesen, die den umstehenden PassantInnen die Situation erklärte und dazu aufrief, das Gelöbnis am Freitag zu blockieren.

 

Das Ziel der Aktion war, das Kriegsgeschehen, an dem die Bundeswehr in vielen Teilen der Welt mitwirkt, „nach Hause" zu bringen und zwar direkt auf den Schlossplatz in Stuttgart. Am 30. Juli sollen 650 Rekruten unmittelbar neben dem Schlossplatz öffentlich vereidigt werden. Es sind Protestkundgebungen und Blockaden geplant mit dem Ziel, das Gelöbnis zu verhindern.

 

Aktuelle Informationen zu den Blockaden gibt’s unter: www.blockbw.tk

 

Am Donnerstagabend hat das Subversiv – Soziales Zentrum Stuttgart (Burgstallstr. 54) ab 18 Uhr geöffnet. Dort gibt es letzte Informationen zu den Blockaden und Schlafplätze für alle, die schon einen Abend vor dem Gelöbnis nach Stuttgart kommen.

 

Der Militarisierung der Gesellschaft entgegentreten!

Bundeswehr und NATO auflösen!


www.otkm.tk

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Bei dem öffentlichen Gelöbnis am Freitag handelt es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung, die dementsprechend auch dem Baden-Württembergischen Versammlungsgesetz unterliegt. Und darin gibts es unter anderem ein Uniformierungsverbot! Hierbei komm ich jetzt zu ihnen: Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, das über 600Teilnehmer dieser Veranstaltung nicht an dieses Verbot halten werden und trotzdem in einer Uniform zu dieser Versammlung (dem Gelöbnis) erscheinen werden, und somit eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz begehen werden. Ich hoffe doch sehr das sie, sollte es zu diesen Vergehen kommen, doch dafür Sorgen, das die Personalien der Personen die dagegen Verstoßen aufgenommen werden und sie Ermittlungsverfahren einleiten werden. Ich möchte sie darauf hinweisen, das sie als Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet sind Straftaten nachzugehen. Desweiteren ruft die Bundeswehr ihrer Rekruten die dort "vereidigt" werden sollen, also an der Versammlung teilnehmen, dazu ja auch quasi auf in einer quasi feierlichen Uniform daran teilzunehmen und somit macht sie sich auch dem Aufruf zu einer Straftat schuldig, auch in diesem Falle haben sie, die Staatsanwaltschaft, die Pflicht, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten!!

Die Stadt Stuttgart hat der Bundeswehr eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, könnte also schwer werden das vor gericht als Versammlung i.S. des Versammlungsgesetzes auszulegen.

Mir kommt kein (erfolgreicher) Präzedenzfall in den Sinn, deshalb würde ein Anwalt der BW sicher auf eine Art Sozialäquivalenz plädieren und auf aus seiner Sicht ähnliche Fälle wie Fasnacht und Schützenumzüge verweisen.

Seid nicht so blauäugig und verlasst euch nur auf Gesetze und Paragrafen, das führt nur zu Falschauslegungen und Schwierigkeiten.

In Deutschland ist das Gesetz nur eine Seite des Rechts, eine von einigen anderen ist die bisherige Rechtssprechung.

also ich denke das ist eher satirisch gemeint, weil ja klar ist das die Staatsanwaltschaft dagegen nicht ermittel wird, u.a. wegen den von dir genannten Gründen ;)