Update zum Bundeswehrgelöbnis

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++++Neue Informationen zu den Blockaden gegen das Bundeswehrgelöbnis am 30. Juli in Stuttgart++++

 

Neusten Informationen zu Folge findet am 30. Juli eine Generalprobe des Gelöbnisses statt.

Diese Generalprobe soll vor dem Gottesdienst, d.h. zwischen 12 und 13 Uhr im Innenhof

des Neuen Schlosses, von den 650 Rekruten durchgeführt werden.

 

Deshalb kommt wenn möglich alle um 8 Uhr zu den Treffpunkten damit wir, falls die Rekruten

sehr frühzeitig anreisen, handlungsfähig sind.

 

 

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Bei dem öffentlichen Gelöbnis am Freitag handelt es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung, die dementsprechend auch dem Baden-Würrtembergischen Versammlungsgesetz unterliegt. Und darin gibts es unter anderem ein Uniformierungsverbot! Hierbei komm ich jetzt zu ihnen: Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, das über 600Teilnehmer dieser Veranstaltung nicht an dieses Verbot halten werden und trotzdem in einer Uniform zu dieser Versammlung (dem Gelöbnis) erscheinen werden, und somit eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz begehen werden. Ich hoffe doch sehr das sie, sollte es zu diesen Vergehen kommen, doch dafür Sorgen, das die Personalien der Personen die dagegen Verstoßen aufgenommen werden und sie Ermittlungsverfahren einleiten werden. Ich möchte sie darauf hinweisen, das sie als Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet sind Straftaten nachzugehen. Desweiteren ruft die Bundeswehr ihrer Rekruten die dort "vereidigt" werden sollen, also an der Versammlung teilnehmen, dazu ja auch quasi auf in einer quasi feierlichen Uniform daran teilzunehmen und somit macht sie sich auch dem Aufruf zu einer Straftat schuldig, auch in diesem Falle haben sie, die Staatsanwaltschaft, die Pflicht, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten!!