Nürnberg, der 31. Mai 2017. Mehrere hundert Menschen protestieren vor einer Berufsschule gegen die Abschiebung eines Mitschülers. Die Polizei, die den Menschen aus dem Schulalltag heraus entführen und deportieren möchte, wird von einer Sitzblockade aufgehalten. Im Namen der Menschlichkeit. Das Engagement der Gruppe, die sich den Einsatzkräften entgegenstellte und auch sitzend blockierte, heißen wir ausdrücklich gut.Die Abschiebemaschinerie als Teil des strukturell rassistischen Umgangs des deutschen Staates mit Geflüchteten, lehnen wir in Gänze ab. Die Teilung der Menschen in In- und Ausländer provoziert Konflikte in der Gesellschaft und hat zum Ziel, die eigenen Privilegien vor denen zu verteidigen, die nichts abbekommen sollen. Dies sind, der Europäischen Union nach, eigentlich alle, die nicht zufällig innerhalb dieses Territoriums geboren wurden.
Wo man geboren wird ist Zufall; mit einer Lebensleistung hat das nichts zu tun. Die Suche nach einem besseren Leben treibt nahezu alle Menschen auf der Welt um, oder warum fährt jemand in den Urlaub oder betreibt ein Hobby? Wenn nicht um dem Alltag zu entfliehen und ein bisschen “besser” zu leben?
Den Widerstand gegen das menschenverachtende Abschiebesystem versucht der deutsche Staat seit geraumer Zeit zu kriminalisieren. Menschen werden wegen verschiedenster Vergehen, wie der Behinderung polizeilicher Maßnahmen, Widerstandshandlungen oder Haus- bzw. Landfriedensbruch angezeigt. Nur die nicht, die Menschen entführen und deportieren.
Seit dem 31. Mai 2017 sitzt einer der Menschen, die sich solidarisch und entschlossen gegen die Deporteure stellte in Untersuchungshaft. Nun seit fünf Wochen. Sechs weiteren Personen drohen Gerichtsverfahren, weil sie sich einer nicht rechtmäßigen Maßnahme entgegen stellten.
Repression soll immer dazu führen, Menschen mürbe zu machen, ihren Willen zu brechen oder sie zu entmündigen. Es ist ein Einzelner, den sie festhalten, doch gemeint sind immer alle, die dessen Meinung teilen. So sieht es die sogenannte “Generalprävention” vor.
Der Paragraph, der vermutlich der Anklage zugrunde liegen wird, lautet wie folgt:
§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
“(1)
Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur
Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen,
Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer
Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”
Der Paragraph § 114 trat im Zuge des: „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ am 30.05.2017 in Kraft. Als tätlicher Angriff wird jedoch nicht eine gewalttätige Handlung während einer polizeilichen Maßnahme gewertet, sondern schon das versehentliche Anrempeln von Polizist*innen. Selbst das Wegziehen eines Armes bei der versuchten Durchführung einer Ingewahrsamnahme kann als tätlicher Angriff gewertet werden.
De facto bedeutet dies: Wer
sich seit dem 30.05.2017 einer Einsatzkraft in den Weg stellt oder
seiner Pflicht als humanistisch denkendem Menschen nachkommt und
versucht, wie in Nürnberg geschehen, eine Abschiebung zu blockieren,
muss mit Knast rechnen.
Dasselbe Unrecht blüht eventuell dem Menschen der seit dem 31.05.2017 in Nürnberg in U-Haft sitzt.
Wir erklären uns hiermit solidarisch mit all jenen, die von Repression betroffen sind und im Besonderen mit dem inhaftierten Menschen in Nürnberg. Wir werden euch nach Kräften unterstützen. Sie haben euch, doch meinen uns alle und das sollen sie auch spüren.
Unsere Solidarität gegen ihre Repression! Gegen die Bullenrepublik! Für die globale Bewegungsfreiheit aller Menschen!
Wir
wünschen euch viel Kraft und Energie im Kampf gegen die Abschiebungs-
und Repressionsmaschinerie in bedingungsloser Solidarität,
Libertäre Gruppe Karlsruhe
äää
"De facto bedeutet dies: Wer sich seit dem 30.05.2017 einer Einsatzkraft in den Weg stellt oder seiner Pflicht als humanistisch denkendem Menschen nachkommt und versucht, wie in Nürnberg geschehen, eine Abschiebung zu blockieren, muss mit Knast rechnen."
Das ist natürlich Unfug.Wenn jemand wie Sercem Yildiz in U-Haft sitzt, braucht es dafür einen Haftgrund. Der §114 StGB ist aber keiner.
Da muss also schon viel mehr vorher gelaufen sein.
Wir müssen unsere Argumente verbessern
Die Teilung der Menschen in In- und Ausländer provoziert Konflikte in der Gesellschaft und hat zum Ziel, die eigenen Privilegien vor denen zu verteidigen, die nichts abbekommen sollen.
So etwas kritisieren unsere Gegner zu Recht als undurchdacht.
Erst mal kommen ja Leute überhaupt ins Land, zum Beispiel weil das Kapital ihre Arbeitskraft ausbeuten will oder neoliberale Kriege und Waffen die Leute zu uns zwingen. Und dann hast Du da natürlich immer diese Hausmetapher gegen die ich bislang kein gutes Argument habe. Also das, Du lässt ja auch nicht jeden in deine Wohnung, und lässt dir was von Privilegien erzählen, wenn die Leute sich so daneben benehmen sollten, dass Du sie wieder weg haben willst.
Die Polizei, die den Menschen aus dem Schulalltag heraus entführen und deportieren möchte, wird von einer Sitzblockade aufgehalten.
Die Entführungs-Metapher finde ich nicht überzeugend. Polizei kann immer und überall zugreifen. Der Ort den sie wählte war gut für die Aktion.