In Rostock sind am Abend des 1. Juli die Wohnungen von zwei Genossen durchsucht worden. Die Hausdurchsuchungen wurden nach jetzigen Kenntnisstand zur „Gefahrenabwehr“ und auf Anordnung der Amtsgerichte Hamburg und Rostock durchgeführt. Stand 2. Juli 12 Uhr befindet sich einer der Betroffenen noch in Gewahrsam. Bei der Durchsuchung mitgenommen wurden wie üblich unter anderem Speichermedien, Computer, die Privathandys und Kleidung.
Bei einem Betroffenen wurden zusätzlich Gegenstände beschlagnahmt, die aus Sicht der Polizei die Annahme rechtfertigen, der Betroffene habe Straftaten im Rahmen der G20-Proteste geplant. Diese Person befindet sich noch in Gewahrsam und es ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, wie die Sache weitergehen wird. In den Tagen vor den Durchsuchungen hat es Observationen gegeben. Haltet die Augen offen! Der zweite Betroffene ist noch am Samstagabend freigelassen worden. Einem Rechtsanwalt, der seinen Mandanten im Polizeirevier Reutershagen („Ulmenwache“) erreichen wollte, wurde der Kontakt verwehrt und mitgeteilt, der Betroffene wäre nicht dort. Das war nachweislich gelogen. Je mehr sie uns einzuschüchtern versuchen, umso mehr zeigen wir uns mit Betroffenen von Repression solidarisch und sind umso mehr entschlossen unser, ja, tatsächlich durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gesichertes Recht auf Demonstrationsfreiheit am nächsten Wochenende in Hamburg auszuüben.
Gegen jede Repression, für eine solidarische, freie
Gesellschaft. Lasst euch nicht einschüchtern! Hochnehmen tun sie
einige, gemeint sind wir alle! … schrieb die Interventionistische
Linke Rostock. Dem haben wir nichts hinzu zu fügen.
Update, 2.
Juli 18 Uhr: - Hausdurchsuchungen
Der in Gewahrsam genommene
Betroffene ist heute einem Richter vorgeführt worden und wird nach
dessen Entscheidung erst mal bis zum 10. Juli in Gewahrsam bleiben.
Damit schöpft das Gericht die in M-V zulässige Höchstdauer für
Unterbindungsgewahrsam voll aus.
Dem Rechtsanwalt des Betroffenen
war vorher gesagt worden, sein Mandant würde erst am Montag einem
Richter vorgeführt werden. Von der vorgezogenen Vorführung bei
Gericht bekam ein weiterer Anwalt nur durch Zufall etwas mit, weil er
auf dem Revier nach dem Betroffenen fragte und man ihm sagte, dieser
wäre schon bei Gericht. Dort bekam er nur noch die Verkündung des
Beschlusses mit.
Die Polizei Hamburg veröffentlichte außerdem
eine Pressemitteilung, in der es heißt, dass die Einleitung von
Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung geprüft
werden (§129
StGB – Infoheft der RH zum 129er). Der Paragraf 129 ist auch
als „Schnüffelparagraf“ bekannt, da er den Ermittler_innen
weitreichenden Zugriff auf die schweren Geschütze der polizeilichen
Ermittlungsmethoden gibt. Dazu zählen insbesondere
Überwachungsbefugnisse von Observationen über Telefonüberwachungen
bis hin zu Hausdurchsuchungen. Anklagen nach §129 sind relativ
selten, Verurteilungen noch viel seltener. Sinn des Paragrafen ist
eine breite Ausforschung von (politischen) Strukturen, um
Verurteilungen geht es höchstens am Rande.
Wie auch immer die
„Prüfung“ ausgehen wird: Weitere Hausdurchsuchungen und
Observationen in Rostock sind möglich.
Deshalb folgender Rat von
uns: 1. Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren 2. Mal wieder die
Wohnung aufräumen und sich von altem Scheiß trennen 3. Computer &
Telefone verschlüsseln und im Zweifel auch mal ausschalten 4. Stellt
eure Messaging-Apps nach Möglichkeit so ein, dass nur wenige
Nachrichten gespeichert werden und diese zeitnah gelöscht werden.
Wenn möglich setzt starke Passwörter. 5. Lest euch die RH-Flyer
zu Aussageverweigerung und Hausdurchsuchungen nochmals durch,
druckt euch die Checkliste aus und prägt euch die Tipps ein 6. Lasst
euch nicht unterkriegen!
Presse dazu:
http://www.mopo.de/hamburg/g20/waffenarsenal-in-rostock-polizei-schnappt...
in den 70ern gabs schon mal solche Ansätze
und ihr Ende war ihr Ende
Maximilan Wnuck vom LKA Hamburg
Bei den Durchsuchungen wieder anwesend war Maximilian Wnuck vom LKA Hamburg "Cold Case Unit"