* Massives Polizeiaufgebot zur Kriminalisierung von Protest * Kletteraktivist*innen durch Polizei am Demonstrieren gehindert und
verletzt * Klage angekündigt
Knapp eine Woche vor dem G20-Gipfel fand in Lüneburg am 1. Juli 2017 eine
Auftaktdemonstration mit ca. 200 Teilnehmer*innen statt. Die Demonstrierenden
kritisierten die Politik der G20 und die Aushöhlung von Grundrechten. Die
Polizei stellte dies gleich mit ihrem massiven Auftreten und dem Angriff auf
zwei Kletteraktivist*innen, die zum Anlass der Demonstration ein Banner
aufhängen wollten, unter Beweis.
Die Polizei erklärte nach Ende der Veranstaltung, diese sei friedlich
verlaufen und verschwieg ihre eigene Gewalt. Eine Kletteraktivistin wurde durch
das Eingreifen und Festhalten der Polizei auf ca. 3 Meter Höhe verletzt. Sie
war im Begriff einen Baum zu erklimmen, um mit ihrem Kletterpartner ein
Banner mit der Aufschrift „dem Kapitalismus auf der Nase herum tanzen“
aufzuhängen. Die Aktion wurde unterbunden, obwohl sie offensichtlich teil der
G20 Demonstration war. Dies trotz der Tatsache, dass das Lüneburger
Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht für Niedersachsen bei
juristischen Auseinandersetzungen gegen die Polizei Lüneburg im Sinne der
Aktivist*innen urteilten.
Dazu das Verwaltungsgericht Lüneburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 A
87/13: „Denn hinsichtlich der Art und Weise der Ausgestaltung der
Versammlung besteht Typenfreiheit, die Versammlungsfreiheit umfasst als
spezifisches Kommunikationsgrundrecht auch die Befugnis zum Einsatz besonderer
und ungewöhnlicher Ausdrucksmittel.“ (1)
Kletteraktivist Christoph „Ich
habe Polizeidirektor Brauer auf die Gesetzeslage, die er auf Grund der
ergangenen Urteile persönlich kennen müsste, hingewiesen. Dieser hat jedoch den
Angriff auf unserem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vorangetrieben. Er ist
entweder inkompetent oder hat wissentlich gegen unsere Grundrechte verstoßen.
Beides ist ein politischer Skandal und muss folgen haben“.
Die Aktivist*innen kündigen eine erneute Klage vor dem Verwaltungsgericht
an.
Kletterpartnerin Cécile dazu: „Ich darf und will selbst entscheiden,
wie ich meinen Protest kund tue. Ich lasse mir die willkürliche Einschränkung
meiner Grundrechte nicht gefallen. Der Polizeieinsatz und die dazugehörende
Gewalt haben mich nicht überrascht. Es ist leider so, dass Grundrechtsverstöße
zum Regelbetrieb der Polizei gehören. Gerade eben habe ich zwei
Verfassungsbeschwerden mit denen Polizeimaßnahmen angegriffen wurden,
gewonnen.“ (Az. 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14) (2)
Beide Kletteraktivist*innen sind sich darüber einig: der martialischer Auftritt
der Polizei mit gefühlt einem Mannschaftswagen pro Demonstrierenden konnte nur
zu einer Eskalation führen und diente offensichtlich der Kriminalisierung von
Protest. Der Einsatz war vollkommen unverhältnismäßig. Dies war ein
kleiner Ausblick auf die anstehenden Polizeieinsätze in Hamburg. Davon
wird sich der Widerstand gegen G20 jedoch nicht einschüchtern lassen.
(1): Urteil vom Verwaltungsgericht: http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE140002404&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true
Verletzt?
Wer wurde denn jetzt wie verletzt? Die Überschrift ist ja recht reisserisch aber im Text wird nichts erwähnt.
Auch auf den Bildern ist dahingehend nichts zu erkennen.
Hängetrauma
Ergibt sich aus der Beschreibung im Text: "Eine Kletteraktivistin wurde durch das Eingreifen und Festhalten der Polizei auf ca. 3 Meter Höhe verletzt." Jeder Kletterer versteht was damit gemeint ist und die Beamten wurden durch Klettkundige Personen vor Ort darauf aufmerksam gemacht.
-> Langes Hängen im Gurt ohne die Beine entlasten zu können -> Gefahr des Hängetrauma. Die Kletterin hatte die ersten Anzeichen davon: Schwindel, Kurzem Atem (Atemnot), Kreislaufstörungen, taube Glieder und natürlich die Druckschmerzen dort wo sie im Gurt hing und nicht entlasten konnte (Blaue Flecken sind die Folge, aber das ist längst nicht so gefährlich wie ein Hängetrauma selbst!).
Ein Hängetrauma kommt schneller als man denkt. Eine solche Situationh kann tödlich enden.
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4ngetrauma
auf die Ausrüstung achten
Wenn du schon Wiki anführst, solltest du auch erwähnen, dass so etwas nur äuerst unerfahrenen Kletterern paasiert.
Präventiv ist ein geeignetes Gurtsystem zu verwenden, das bei freiem Hängen weder die Atmung beeinträchtigt noch die Extremitäten abschnürt. Zusätzlich werden als Notfallausrüstung Seilschlaufen empfohlen. In diese kann der Verunfallte seine Füße stecken und sich dann mit den Beinen abstützen, um die Funktion der Muskelpumpe anzuregen. Diese Maßnahmen sind in der Anfangsphase auch therapeutisch einsetzbar.
Und die Kletteraktivistin war anscheinend erfahern und hatte Seilschlufen, wie man auf den Bildern gut erkennen kann.
Die Gefahr eines Klettertraumas geht daher gegen null.
Film von Demo
Hier ein kleines Filmchen von der Lüneburger Demo: http://www.graswurzel.tv/p285.html