Pressemitteilung #3 vom 23.06.2017
Am 12. Juni 2017 gab das Innenministerium bekannt, dass ab sofort und bis zum 11. Juli Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen durchgeführt werden sollen, sowohl an den Land- und Seegrenzen als auch an Flughäfen. Bereits am selben Abend begannen die Grenzkontrollen an der dänisch-deutschen Landgrenze in Schleswig-Holstein, sowie auf den entsprechenden Fährhäfen. Seit dem 13. Juni werden die westlichen Grenzen zu Belgien und den Niederlanden kontrolliert. Nur wenig später, am 16. Juni, gab die Bundespolizei Weil am Rhein stolz bekannt, dass die politisch motivierten Kontrollen im südwestlichen Dreiländereck an der deutsch-schweizerischen und deutsch-französischen Grenze bereits zu mehreren Festnahmen geführt hätten. Verhaftet wurden dabei allerdings Menschen, die wegen Diebstahls oder Trunkenheit am Steuer zur Fahndung ausgeschrieben worden waren.
Sachsen begann mit der Kontrolle der östlichen Grenzen am 17. Juni schwerpunktmäßig auf der A4 und ab dem 19. Juni dann auch auf der A 17, auch die Bahnstrecke von Prag nach Dresden soll verstärkt kontrolliert werden. Obwohl der europäische Gerichtshof am 21. Juni systematische verdachtsunabhängige Kontrollen eingeschränkt hat und obwohl die Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni 2017 in Dresden den bayerischen Antrag auf eine bundesweite Einführung abgelehnt hat, wird die Schleierfahndung weiterhin von den meisten Landespolizeien eingesetzt. Der sächsische Innenminister Uhlbig nutzte die Aussetzung des Schengener Abkommens im Vorfeld des G20-Gipfels, um für die Schleierfahndung zu werben, die in Sachsen auch nach dem 11. Juli im grenznahen Raum eingesetzt werden soll. Offenbar soll so die Schleierfahndung als ein Mittel zur Migrationsabwehr etabliert werden, die außerhalb von Gipfelzeiten zumeist durch Racial Profiling in die Schlagzeilen gerät.
https://g20ea.blackblogs.org/2017/06/23/g20-ea-fordert-abschaffung-der-g...
Bisherige Pressemitteilungen des G20 EA
20.06.2017 #1 G20 EA kritisiert Aussetzung der Versammlungsfreiheit während des G20-Gipfels
21.06.2017 #2 G20 EA missbilligt Polizeipläne für Gefangenensammelstelle
OVG verbietet Camp
23. Juni: Es ist ein Hin und Her: Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat nun doch das von den Gegnern des G20-Gipfels im Stadtpark geplante Protestcamp verboten. Das Verwaltungsgericht hatte den G20-Gegnern in vorheriger Instanz noch Recht gegeben. In der Gesamtbetrachtung handle es sich bei dem Camp nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung, entschied das Gericht am Freitag und gab damit einer Beschwerde der Hansestadt statt. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich, die Gegner können allenfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen.
http://www.stern.de/politik/deutschland/g20-gipfel-in-hamburg--oberverwa...
Grenzkontrollen bei Flensburg
Auf diesem blog sollen Grenzkontrollen an der dänisch-deutschen Landgrenze dokumentiert werden:
https://openborderfl.noblogs.org/
(regelmäßig wird das allerdings erst in den Tagen vor dem Gipfel geschehen).
Bis jetzt hat es den Anschein, dass die Grenzkontrollen zwar medial sehr groß angekündigt werden, aber zumindest hier in unserem Bereich wenn überhaupt nur sehr sporadisch durchgeführt werden. Diese Einschätzung basiert allerdings bis jetzt nur auf sehr wenigen Beobachtungen...