Prozessbericht zum Prozess gegen einen Braunkohleaktivisten in Böblingen
Vor Prozessbeginn gab es massive Kontrollen durch Polizei
und Justiz. Normalerweise gibt es bei diesem Amtsgericht keine Kontrollen. Die
Kontrollen beinhalteten auch die Abnahme von persönlichem Eigentum der
Zuschauer*innen und des Angeklagten (z.B. Handys, Essen, Geld, …). Menschen,
die sich nicht ausweisen konnten, durften den Gerichtssaal nicht betreten, die
Öffentlichkeit wurde also teilweise ausgeschlossen.
Bei Beginn des Prozesses waren in etwa gleichviele Zuschauer*innen wie Justizbeamt*innen anwesend. Auch der Richter wollte nochmal den Personalausweis des Angeklagten sehen. Dabei fiel gleich eine Drohung gegen eine Zuschauerin, dass sie bei Störungen rausfliegt.
Das Gericht verweigerte die Beiordnung eines Wahlverteidigers nach §138(2) StPO. Allerdings durfte der Verteidiger als Beistand neben dem Angeklagten sitzen bleiben und sich im Flüsterton mit ihm beraten. Der Angeklagte und der abgelehnte Verteidiger legten daraufhin Beschwerde ein.
Den Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit §169 GVG wurde abgelehnt, deshalb durften Menschen ohne Ausweis weiterhin nicht in den Saal.
Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, schlug aber eine Einstellung nach §154 vor, welche aber nicht angenommen wurde.
Darauf folgten massive Einschüchterungsversuche (z.B. Haftstrafe) vom Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Mehrere Zuschauer*innen wurden vom Richter ermahnt, einer musste seinen Ausweis erneut vorzeigen und eine Zuschauerin flog aus dem Saal.
Fortsetzungstermin ist am 12.06. um 13:00. Dort sind auch diverse Zeug*innen geladen.
Presse
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