Die Begründung: Die Positionierung der IZB gegen Unmenschlichkeit in der Psychiatrie und mutmaßliches mit Kreide malen in der Vergangenheit!
(Hinweis: Gedenkveranstaltung findet trotzdem statt, nur an anderer Örtlichkeit!!! Siehe Ende des Berichts!)
Am 02ten Mai 2017 wollten wir als Initiative Zwangbefreit (IZB) eine Gedenkveranstaltung an die Opfer der „Aktion T4“, die im Nationalsozialismus hunderttausende Opfer forderte, durchführen. Der am besten geeignete Ort für unser geplantes Gedenken war natürlich der „T4“-Gedenkort („Weg der Besinnung“) auf dem Gelände des AWO Psychiatriezentrums in Königslutter (APZ). Da der gewünschte Veranstaltungsort somit auf dem Privatgelände des APZ liegt, hat es einer simplen Bestätigung unseres 02ten Mai-Gedenkens von Seiten des Klinikums bedurft. Doch was auf die Anfrage nach einer solchen Bestätigung von Seiten des APZ's erfolgte, kann jeder antifaschistisch denkende und auf Menschenrechte bauende Mensch nur als grobe Ohrfeige betrachten.
Bernhard Tammen - der Justiziar des APZ – untersagte der IZB „ und den von Ihnen aufgerufenen Personen“ das Gedenken an die NS-Opfer am 02ten Mai! Und nochmal, um zu kapieren was Herr Tammen im Namen des APZ da sagt: Ich verbiete am entsprechenden Tag sämtlichen Menschen, den Opfern des Nationalsozialismus am dafür vorgesehenen Gedenkort zu gedenken! Denn alle Menschen, die am 02ten Mai aufgrund unseres Aufrufes den Gedenkort aufsuchen wollen, müssen laut Tammen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Einteilung der Gedenkenden an diesem Maitag in Gedenkende, die einfach nur so an diesem Tag den Opfern gedenken möchten und denen, die es wegen unseres Aufrufes machen, ist eine Unmöglichkeit. Eine psychiatrische Klinik, die Menschen anzeigen will, die an einem bestimmten Tag am „Weg der Besinnung“ den NS-Opfern gedenken? Da muss sich die Stadt Königslutter doch die Frage gefallen lassen, ob - ja,sagen wir wie es ist – eine solche Gedenkort-Privatisierung nicht hinterfragt gehört. So können wir nur hoffen, das kein Mensch am 02ten Mai auch nur zufällig am Gedenkort gedenken möchte. Es droht Personalienkontrolle durch die Polizei und Strafverfolgung. Das APZ macht was es will. Und mit welcher Begründung verbietet das AWO Psychiatriezentrum das Gedenken? Der angeheuerte APZ-Justiziar umschreibt es folgendermaßen:
„In Ihrer Ankündigung auf Ihrer Homepage erklären Sie, nicht nur den Opfern der „Aktion T4“ zu gedenken, sondern auch auf die angebliche „Unmenschlichkeit in psychiatrischen Kliniken“, die immer wieder Todesopfer fordere, aufmerksam zu machen und in diesem Zusammenhang auch auf das AWO Psychiatriezentrum hinweisen zu wollen.(...)“
Herr Tammen, liebe APZ-Verantwortlichen, lassen Sie sich eines sagen: Ja, wir von der IZB sind gegen Unmenschlichkeit und natürlich wollten wir nicht nur den Opfern des Nationalsozialismus gedenken, sondern auch auf aktuelle Missstände in der Psychiatrie aufmerksam machen! Wir fordern Menschenrechte, auch in psychiatrischen Kliniken ein! Und ja, wir sehen in Zwangsmaßnahmen wie Medikation gegen den Willen der „Patient*innen“, Fixierungen und Einsperrungen eine Unmenschlichkeit! Und liebes APZ, lieber Herr Tammen, ja, es sterben Menschen aufgrund dieser verfehlten „Behandlungsmethoden“.
Folgen wir Ihrer Verbots-Begründung, dann müsste allen Menschen, die für Menschenrechte einstehen, auf ihrem Gelände das Gedenken an die „T4“-Opfer untersagt werden. Und nochwas: Sie bezeichneten unsere Positionierung (Für Menschenrechte in der Psychiatrie) als Zitat: „(...)krude(n) Ansichten (...)“ und warfen uns vor: „(…) das Gedenken an die Opfer der Euthanasie für Ihre (unsere) eigenen Zwecke missbrauchen (zu) wollen.“. Und nochmal, ja wir wollten gegen Unmenschlichkeit in der Psychiatrie protestieren und gleichzeitig den Opfern der „Aktion T4“ gedenken und verdammt nochmal, dass ist auch unser gutes Recht! Wenn Sie das auf ihrem Gelände nicht gestatten wollen (NS-Opfer-Gedenken und Protest für Menschenrechte), dann scheinen sie jegliche demokratische Substanz verloren zu haben! Die üble Nachrede von wegen wir würden die NS-Opfer lediglich für „unsere Zwecke“ missbrauchen, um heimlich für Menschlichkeit zu protestieren, ist eines der absurdesten Vorwürfe seit langem aus ihrem Hause.
Der zweite Grund - nach dem Vorwurf der Menschlichkeit - für das Gedenk-Verbot, ist folgender:
„Außerdem haben wir im Zusammenhang mit früheren Aktionen von Ihnen Sachbeschädigungen auf unserem Gelände feststellen müssen.“
Hierzu muss gesagt werden, dass es schlimmere Dinge als Sachbeschädigung gibt. Zum Beispiel Menschen mit Fixierungen zu traumatisieren. Bisher sind uns auch keine Erkenntnisse über Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit IZB-Aktionen bekannt. Jedoch vermuten wir stark, dass es sich bei denen von Herrn Tammen erwähnten „Sachbeschädigungen“, um gemalte Kreidesprüche auf dem APZ-Gelände handelt. Wer diese Kreidesprüche gemalt hat und ob dies überhaupt eine Sachbeschädigung darstellt ist nach unserem Wissensstand völlig unklar. Kein Gericht hat bisher eine*n Aktivist*in der IZB für diese „Sachbeschädigungen“ (Kreide malen) verurteilt. Wir hoffen, dass das APZ nicht auch künftig noch, neben den NS-Opfer-Gedenkenden, mit Kreide spielende Kinder den Strafbehörden zuführen möchte.
Soviel zur Begründung des APZ-Gedenk-Verbotes.
Abschießend wirft das AWO-Psychiatriezentrum noch der gesamten IZB vor: „(…) Mitarbeitern des AWO Psychiatriezentrum(s) völlig ungerechtfertigt rechtswidrige Körperverletzung, Freiheitsberaubung oder gar Folter als gängige Praxis vor(zu)werfen (...)“ Dazu ist eines festzustellen: Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen und Zwangsmedikation sind in unseren Augen tatsächlich als Folter und Körperverletzung anzusehen. Und fragen sie mal betroffene Menschen einer Fixierung (die Stunden bis Monate andauern kann) wie diese das sehen würden. Und nicht nur wir sehen in Zwangsmaßnahmen Folter, auch der UN-Sonderberichtserstatter Juan E. Méndez bekräftigt, dass psychiatrische Gewalt als Folter einzustufen ist. Wenn sich da jemensch als falsch beschuldigt sieht, kann diese*r Mitarbeiter*in gerne auf uns zukommen und erklären, warum die Zwangsmaßnahmen die er*sie anwendet bzw. im APZ duldet/mitorganisiert, keine Körperverletzung et cetera darstellen sollte.
„Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Personen, die uns auf diese Weise gegenübertreten, nicht auch noch Gelegenheit geben werden, ihre kruden Ansichten auf unserem Betriebsgelände zu verbreiten.“
Nein, dieses Verständis können wir nicht aufbringen. Ein solches Verbot für sämtliche Menschen - auch für diejenigen, die nicht in der IZB aktiv sind -, aufgrund einer Positionierung der IZB für Menschenrechte und mutmaßlichen Kreidesprüchen, rechtfertigt ein Verbot des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus keineswegs! Jede*r hat das Recht an die unzähligen Opfer des Faschismus zu gedenken. Auch die, die mit Kreide malen und für Menschlichkeit sind!
Deshalb fordern wir vom AWO-Psychiatriezentrum ein Abweichen von ihrem fragwürdigen Kurs, und/oder noch besser, einen Gedenkort in Königslutter, der nicht von einem riesigen Klinikkomplex privatisiert wird, sondern für alle stets zugänglich ist.
Wir erinnern an dieser Stelle abermals an die Inschrift der APZ-Gedenktafel:
„Der „Weg der Besinnung“ soll mahnen, dass wir Politiker, Juristen, Ärzte, Pflegepersonal, Nachbarn, Mitmenschen, Gemeinden, Ämter, Kirchen, nie wieder wegschauen und mitwirken. Wir wollen hinschauen, wenn Unrecht geschieht und uns einmischen. Die Gedenkstätte soll uns erinnern an das Leid, aber uns auch wachsam sein lassen für die Zukunft!“
Und was nun:
Wir werden natürlich nicht zulassen, dass einigen Menschen das Gedenken an die Opfer der „Aktion T4“ einfach so - mit vorgeschobenen und absurden Begründungen - verwehrt wird. Unsere Gedenkveranstaltung findet statt! Jetzt am Haupteingang des AWO Psychiatriezentrums in Königslutter (Straße: Gänsewinkel/ Dort ist kein APZ-Privatgelände mehr: Ihr braucht also keine Strafen erwarten, wenn ihr kommt!) beim AWO-Eingangsschild. Die Uhrzeit 18 Uhr bleibt gleich und die gemeinsame Anreise um 17 Uhr am Hauptbahnhof in Braunschweig bleibt auch bestehen.
Jetzt erst recht! Wir lassen uns das Gedenken an die NS-Opfer nicht verbieten!
Eure Initiative Zwangbefreit - IZB
Link zu Tammens Mail
Kein Witz: Bernhard Tammen hat seine krude Mail auch als Kommentar auf der Website der Initiative Zwangbefreit veröffentlicht.
Hier der Link:
https://initiative-zwangbefreit.jimdo.com/2017/04/17/aufruf-zur-kundgebu...
Bitte da unbedingt stehen lassen!
Bitte da unbedingt als Dokument der Zeitgeschichte stehen lassen!!!!!! Einfach unkommentiert stehen lassen, das spricht in dem Kontext ganz alleine schon für sich.
!
Solche Personen, vom Schreibstubenbleistiftanspitzer über die Ärzte von sonstwoher, welche die Fragebögen ausfüllten bis hin zum "Pflegepersonal" in den Tötungsanstalten oder den Todesanzeigenverfasser_innen - sie alle machten ja "nur ihren Job". Gerade die Aktion T4, bei denen vom Arzt, der die Fragebögen ausfüllte bis zur „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“ (Gekrat) , welche die Patienten in die nächstbeste Tötungsanstalt transportierte , funktionierte alles reibungslos. Selbst die Todesscheine der vergast und eingeäscherten Patienten, bzw. ein paar Jahre später schon offen als Volksschädlinge abgestempelten Menschen wurden mit deutscher Präzision verfasst und verschickt. Reibungslose Vernichtung lebensunwerten Lebens im Kapitalismus. Hitler ist mittlerweile Geschichte, aber in psychiatrischen Anstalten auf wirkliche Hilfe zu hoffen ist bei dem ganzen Privatisierungswahn schlichtweg naiv. Bestenfalls die Kommastelle zwischen Kosten und Nutzen. Schlechtestenfalls : siehe Aktion Tiergarten 4
Bitte auch als zeitgeschichtlich stehen lassen :
http://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/aktion-t4-systematischer-mord-d...
Bin mal gespannt, wann die ganzen verbliebenenen 100%igen Holocaustleugner und deren faschistische Nachwuchsjugend sich der Euthansie annehmen. Hat ja vielleicht alles garnicht so stattgefunden und wenn ja, dann sicherlich maßlos übertrieben. Oder gar nützlich ... ich möchte nicht wissen, wie viele unter den Neurechten, Neonazis, Neo- bzw Protofaschisten oder was auch immer solche "Aktionen" rotzbesoffen bei A.H. jährlichen Geburtstagspartys absolut gutheissen.
Und genau diese Boden ist fruchtbar noch .... dagegen helfen keine Demokratieappelle oder bunte Luftballons !
kaputt, kaputter, koenigslutter
https://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-krankenhaus-...
Aktuelle Stellenangebote : BFD- und FSJ'ler .... hochprofessionelle Patientenbetreuung
Hauptsache, die Justiziare sind scharfe Hunde.
Demorecht würde die Veranstaltung ermöglichen!
Die Rechtslage ist anders und in diesem Fall besser. Da Psychiatrien mit Zwangsbehandlung in staatlicher Hegemonie sein müssen, gilt auf ihrem Gelände grundsätzlich das Demonstrationsrecht. Es bedarf also gar keiner Genehmigung. Demo einfach machen! Oder (so haben wir in Gießen das immer durchgesetzt) die sofortige Schließung fordern, weil wenn die Klinik nicht staatlich gelenkt sei, wäre sie illegal.