Ex-RAF-Mitglied Eckes soll in Beugehaft

Erstveröffentlicht: 
29.05.2010

Im Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker soll das frühere RAF-Mitglied Christa Eckes in Beugehaft genommen werden. Ein Richter des Bundesgerichtshofs habe einem entsprechenden Antrag stattgegeben, teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mit.

 

Der Antrag der Bundesanwaltschaft steht nach Angaben des Sprechers im Zusammenhang mit dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" zufolge soll Eckes mit der Beugehaft gezwungen werden, Angaben über die Absprache zwischen Ex-RAF-Mitgliedern zu machen, nicht über alte Taten auszusagen.

Den Vollzug der Haft habe die 60-Jährige allerdings mit einer Beschwerde vorläufig gestoppt. Über die Beschwerde von Eckes, die 1974 und erneut 1984 als RAF-Mitglied verhaftet wurde, muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart befinden.

Die Bundesanwaltschaft hatte im April vor dem Stuttgarter Gericht Anklage gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft an dem Buback-Attentat erhoben. Die heute 57-Jährige war demnach "maßgeblich an der Entscheidung" für das Attentat sowie dessen "Planung und Vorbereitung" beteiligt. Am Vortag des Attentats am 7. April 1977 soll sie an der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe mitgewirkt haben. Becker war im August 2009 in Berlin verhaftet worden, weil laut Bundesanwaltschaft ihre DNA-Spuren an damaligen RAF-Schreiben gefunden worden waren. Sie wird seitdem verdächtigt, an der Ermordung Bubacks indirekt beteiligt gewesen zu sein.

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Aussagen gegen Becker und andere Haft soll Eckes beugen


Auch Jahrzehnte nach den Morden der Rote Armee Fraktion steht die Aufklärung einiger Taten noch aus. Im Ringen um Zeugenaussagen greift die Bundesanwaltschaft zu drastischen Mitteln.

 

Das Ex-Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), Christa Eckes, soll in Beugehaft genommen werden. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft betätigte in Karlsruhe, dass ein Richter des Bundesgerichtshofs einem entsprechenden Antrag der Bundesanwaltschaft stattgegeben habe. Den Vollzug der Haft habe die 60-Jährige allerdings mit einer Beschwerde vorläufig gestoppt.

Der Antrag der Bundesanwaltschaft steht nach Angaben des Sprechers im Zusammenhang mit dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, nicht jedoch mit dem Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, berichtet der "Spiegel". Zu den Informationen des Nachrichtenmagazins, nach denen Eckes mit der Beugehaft zu einer Aussage in den Verfahren gegen die Ex-RAF-Terroristen Verena Becker, Rolf Heißler und Stefan Wisniewski gezwungen werden soll, machte der Sprecher keine Angaben. Im "Spiegel" heißt es, es gehe den Bundesanwälten offenbar um Informationen über die im vergangenen Jahr getroffenen Absprachen zwischen Ex-RAF-Mitgliedern, keine Aussagen zu den alten Taten zu machen.

Über die Beschwerde von Eckes, die 1974 und erneut 1984 als RAF- Mitglied verhaftet wurde, muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart befinden. Eckes saß 1977 im Gefängnis. Buback und zwei Begleiter wurden am 7. April 1977 in Karlsruhe erschossen. Schleyer war am 5. September 1977 von der RAF entführt worden, am 18. Oktober wurde er von den Terroristen ermordet.

 

Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Haft-soll-Eckes-beugen-article895578.html

Neue Prozesse, Zeugenladungen und Beugehaftandrohungen: Etwas zur aktuellen Situation – ­von einigen, die zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren

Seit nunmehr drei Jahren spekulieren Staatsschützer und Medien darüber, wer im Einzelnen vor mehr als dreißig Jahren die Schüsse auf Siegfried Buback und Hanns Martin Schleyer abgegeben hat. Ermittlungsbehörden bemühen sich, weitere RAF-Aktionen nach Indizien zur Täterschaft abzuklopfen. Kaum haben die letzten Gefangenen aus der RAF den Knast hinter sich gelassen, sehen sich die einen mit neuen Verfahren konfrontiert, während die anderen mit Zeugenladungen und Beugehaftandrohungen belegt werden. Nach der ersten Welle im Sommer 2007, im Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski, läuft seit Ende 2009 der zweite Versuch, Aussagen von uns zu bekommen, formell im Verfahren gegen Verena Becker. Verena Becker war 1977 in der RAF, 1983 haben wir uns von ihr getrennt. Demnächst wird ihr ein neuer Prozeß gemacht, offensichtlich nur als Auftakt zu weiteren Prozessen. Gegen Stefan Wisniewski und Rolf Heißler wird weiterhin ermittelt.

Vordergründig geht es darum, individuelle »Schuldzuweisungen« zu bekommen, also Beteiligte unter Druck zu setzen und zum Reden darüber zu bringen, wer genau was gemacht hat. Über 30 Jahre war es allen ziemlich egal, wer wofür verurteilt wurde. Hauptsache, sie verschwanden hinter Schloß und Riegel. Seit dem Medienspektakel zum »Deutschen Herbst« in 2007 ist das »Ringen um Klärung« plötzlich zur Gretchenfrage geworden. Es reicht nicht, daß wir uns kollektiv für die Aktionen der RAF verantwortlich erklärt haben. Wir sollen »endlich« einmal auspacken, um, wie es heißt, »aus der Logik der Konspiration auszusteigen«.

Worum es hier wirklich geht, ist, die Auseinandersetzung mit der Geschichte bewaffneter Politik auf die Ebene von Mord und Gewalt runterzuziehen. Eine Ebene, auf der Zusammenhänge auseinandergerissen und nur noch kriminalistisch abgewickelt werden, damit erst gar kein Raum entsteht, in dem andere als die vorgegebenen Überlegungen angestellt werden.

Für manche sollen wir uns einer »Diskussion« »stellen«, deren Bedingungen schon von vornherein festgelegt sind und den Zweck haben, die Aktionen der RAF durch Personalisierung zu entpolitisieren. Oder wie die Süddeutsche Zeitung in einem Kommentar dazu meinte: »Von möglichen politischen Motiven in diesem Krieg aber wird bald nichts mehr zu erkennen sein. (...) Die Individualisierung und Privatisierung des deutschen Terrorismus ist dessen letztes Stadium. Was gegenwärtig mit ihm geschieht, ist ein Fall angewandter Geschichtspolitik: von rückwirkender Verwandlung des Politischen ins Persönliche.« (24.April 2007)

Von uns wird eine »geschichtliche Bewältigung« verlangt, die keine ist. Ein »Schlußstrich«, an den sich sonst niemand hält und dessen Voraussetzungen nicht einmal zur Debatte stehen. Es ist nochmal ein großangelegter Versuch, reale Erfahrungen zu verschütten, Lernprozesse zu verhindern, die unterschiedlichen Kämpfe voneinander zu isolieren.

Das wäre er dann, der Punkt. Eine Story, von der nichts bleibt als Selbstbezichtigung und Denunziation.

Auslöser dieser ganzen Sache war die Vorbereitung einer Kampagne, die dazu angesetzt war, Öffentlichkeit für das geplante Spektakel im Herbst 2007 und die darauf folgenden Filmproduktionen herzustellen. Zwischen Ende 2005 und Ende 2006 haben Spiegel-Mitarbeiter nichts unversucht gelassen, uns für eine von Stefan Aust redigierte Fernsehserie zu gewinnen. Es mußte etwas Neues her, um die Kampagne zu füttern. Anekdoten, Tratsch, Interna, die den kaputten »Zeitzeugen« vielleicht noch etwas Glaubwürdigkeit verschaffen könnten.

Bekanntlich ist daraus nur eine Wiederaufbereitung alter »Enthüllungen« geworden, aber in der Zwischenzeit wurde Austs Protegé Peter-Jürgen Boock vorgeschoben, um sich der »Opfer der RAF« anzunehmen. Nachdem aus den »Experten« und »Kronzeugen« nichts Neues mehr rauszuquetschen war, wurde von einigen Politikern die Forderung aufgestellt, Gefangene aus der RAF nur noch freizulassen, wenn sie »Roß und Reiter« nennen. Diese Gelegenheit wurde von Boock genutzt, um ab Ende März 2007 den Sohn des Generalbundesanwalts für seine soundsovielte Täterversion zu instrumentalisieren. Diesmal mit den Namen genau derjenigen, die für die jeweilige Aktion noch nicht verurteilt worden waren.

Für die Medien war es das gefundene Fressen, um das Eene-mene-muh-Spiel anzufangen. Mit einem alten Polizeitrick, der den Spieß einfach umdreht: Bei genügend Unschuldsbeteuerungen würden am Ende die wahren Täter schon übrigbleiben. Einen Tag nach der Talkshow mit Boock Ende April 2007 meldete sich Karl-Heinz Dellwo in einer Panorama-Sendung: »Ich kenne definitiv Fälle, wo Leute vollständig unschuldig waren und über lange Zeit für andere im Gefängnis gesessen haben.« Auf die Frage, ob wir Namen nennen sollten, antwortete er, »das müssen die Leute für sich selber entscheiden«. Zwei Wochen später ging Knut Folkerts in die Falle und erklärte in einem Interview mit dem Spiegel seine Unschuld in Sachen Buback. Der Bundesanwaltschaft genügte der Medienrummel, um die entsprechenden Ermittlungsverfahren zu formalisieren.

Die RAF hat sich 1998 aufgelöst, begründet aus ihrer Einschätzung der veränderten politischen Gesamtsituation. Die Tatsache, daß es ihre eigene Entscheidung war und sie nicht vom Staat besiegt wurde, ist offenbar noch immer ein Stachel. Daher das ewige Gerede vom »Mythos«, den es zu knacken gilt. Daher die politische und moralische Kapitulation, die da eingefordert wird. Daher die Versuche, die Kriminalisierung unserer Geschichte zum Punkt zu bringen, bis hin zu dem verlogenen Vorschlag einer »Wahrheitskommission«. Während die Fahndung nach den Illegalen, die Hetze in den Medien und die Verfahren gegen ehemalige Gefangene andauern, wird von uns der öffentliche Kotau verlangt. Wo es nach all den Jahren nicht durch »Abschwören« gelaufen ist, sollen wir uns jetzt gegenseitig verpfeifen. Rette sich, wer kann.

Wenn von uns niemand Aussagen gemacht hat, dann nicht, weil es darüber eine besondere »Absprache« in der RAF gegeben hätte, sondern weil das für jeden Menschen mit politischem Bewußtsein selbstverständlich ist. Eine Sache der Würde, der Identität – der Seite, auf die wir uns gestellt haben.

Keine Aussagen zu machen, ist keine Erfindung der RAF. Es hat die Erfahrung der Befreiungsbewegungen und Guerillagruppen gegeben, daß es lebenswichtig ist, in der Gefangenschaft nichts zu sagen, um die, die weiterkämpfen, zu schützen. Es hat die Beispiele des Widerstands gegen den Faschismus gegeben. Wer immer hier ernsthaft politisch etwas wollte, hat sich damit auseinandergesetzt und daraus gelernt. In der Studentenbewegung war Aussageverweigerung eine breit begriffene Notwendigkeit, als die Kriminalisierung losging. Seitdem sind Militante in vielen Bereichen damit konfontriert worden. Genauso ist es für uns in der RAF eine notwendige Bedingung gewesen, daß niemand Aussagen macht. Einen anderen Schutz gibt es nicht – für die Einzelnen im Knast, für die Gruppe draußen und für den illegalen Raum insgesamt, die Bewegung in ihm, die Strukturen und die Beziehungen.

Aber auch so. Wir machen keine Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht.

Trotz Rasterfahndung haben es die hochgerüsteten Staatsschutzapparate in all den Jahren nicht geschafft, ein auch nur annäherndes Bild unserer Bewegungen zu bekommen. Auch die, die unter dem Druck der Isolation, der Hetze und der Erpressung zusammengebrochen und als »Kronzeugen« benutzt worden sind, haben nicht dazu beitragen können, das Bild zu vervollständigen. Die Bruchstücke, die sich der Staatsschutz zur allgemeinen Aufstandsbekämpfung zurechtgebastelt hat, nützen ihm wenig. Von der Vorgehensweise, der Organisation, der Spur, der Dialektik einer Metropolenguerilla hat er keine Ahnung. Es gibt keinen Grund, ihm dabei auf die Sprünge zu helfen. Die Aktionen der RAF sind kollektiv diskutiert und beschlossen worden, wenn wir uns einig waren. Alle, die zu einer bestimmten Zeit der Gruppe angehört und diese Entscheidungen mitgetragen haben, haben natürlich auch die Verantwortung dafür. Wir haben das oft erklärt, und unser Verhältnis dazu ändert sich nicht dadurch, daß die RAF Geschichte ist.

Die kollektive Struktur der RAF ist von Anfang an angegriffen worden. Es durfte sie nicht geben, es mußte das Alte sein, autoritäre Beziehungen, »Offiziere und Soldaten«, Rädelsführer und Mitläufer. So war die polizeiliche Zielsetzung, so war die Propaganda, so ist sie bis heute. Die Justiz allerdings, die sich selbst »an vorderster Front« gegen den »Staatsfeind Nr. 1« sah, war in den Prozessen in Beweisnot, weil sie ohne unsere Mitwirkung nichts in der Hand hatte. Ihre Lösung war der »kollektive« Paragraph 129/129a, mit dem alle für alles verantwortlich gemacht werden konnten. Darauf basierten zum Teil die Urteile, und kriminalistische Einzelheiten wurden nur benutzt, um die politischen Zusammenhänge wegzudrücken.

Dagegen waren die Zeugenaussagen, die wir während der Knastjahre einige Male in den Prozessen gemacht haben, kollektiv bestimmt, als Möglichkeit, öffentlich etwas gegen die fetteste Scheißhauspropaganda zu sagen. Für uns hat es kaum eine Bedeutung gehabt, wie die Zuordnungen und Konstruktionen der Staatsschutzsenate im Einzelnen aussahen. Wir waren im Knast, weil wir hier den bewaffneten Kampf angefangen haben, und in den Prozessen ging es uns höchstens darum, Inhalt und Ziele unserer Politik zu vermitteln. Einer Politik des Angriffs in der Metropole, die ihre Praxis im Zusammenhang weltweiter Kämpfe um Befreiung vom Kapitalismus begriffen und bestimmt hat.

Wenn es noch etwas zu sagen gibt, dann dazu.

Mai 2010