Ellwangen R. Ein NPD-Funktionär aus dem Ostalbkreis hat auf seiner Facebookseite den deutschen Widerstandskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg als „Verräter“ verunglimpft. Dafür ist er zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden.
Der 27-jährige arbeitssuchende Bürokaufmann ist als Funktionär der NPD Ostalb bekannt und seit Jahren in der regionalen Neonazi-Szene aktiv. Die im Ellwanger Amtsgericht anwesenden Justizbeamten mussten nicht einschreiten, die Verhandlung verlief ohne Störung.
Am 20. Juli 1944 versuchten einige Offiziere, Hitler durch einen Sprengstoffanschlag im „Führerhauptquartier“ Wolfsschanze zu töten und damit Krieg und Judenverfolgung, die Millionen von Menschen das Leben kosteten, zu beenden. Claus Schenk Graf von Stauffenberg gilt als führender Kopf des militärischen Widerstands im Nazi-Regime und platzierte eine Bombe in unmittelbarer Nähe des „Führers“, der aber nahezu unverletzt überlebte. Vier Personen wurden getötet, neun verletzt.
Am 20. Juli 2016, dem Jahrestag des Hitler-Attentats, verunglimpfte der Angeklagte Stauffenberg auf seiner Facebook-Seite als „Verräter.“ An diesem Tag sei es ihm gesundheitlich schlecht gegangen. „Ich hatte Schmerzen und habe mich darüber aufgeregt, dass Stauffenberg überall, im Fernsehen und im Internet, gefeiert wurde. Aus der Emotion heraus habe ich auf meiner Facebook-Pinnwand sein Bild mit einem Balken vor dem Auge, auf dem in Großbuchstaben ‚Verräter‘ stand, veröffentlicht und geteilt.“
Staatsanwaltschaft plädiertfür drei Monate Freiheitsstrafe
Die Grafik habe er nicht selbst erstellt, sondern im Internet gefunden. Dennoch würde er heute nicht mehr so handeln.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Veronika Atzinger, hielt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten für tat- und schuldangemessen. Das sah der Verteidiger, der Saarbrücker Anwalt Peter Richter, anders. Richter, nur vier Jahre älter als sein Mandant, ist stellvertretender Vorsitzender des NPD-Regionalverbands Saarbrücken und vertritt seine Partei häufig vor Gericht. Sein Mandant habe sich „vergaloppiert“, der Facebook-Eintrag sei „geschmacklos.“ Aber: „Man kann über Stauffenbergs Tat geteilter Meinung sein“, führte Richter aus.
Grundsätzliche Kritik müsse zulässig sein. Sein Mandant habe das Recht auf freie Meinungsäußerung, im Affekt gehandelt und die Grenze der Strafbarkeit nur knapp überschritten. Daher sei eine Geldstrafe angemessen.
Nur diesem letzten Satz schloss sich Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker an und verurteilte den Beschuldigten zu 90 Tagessätzen à 20 Euro. Der Facebook-Eintrag sei eine Schmähkritik, die das Ansehen des Verstorbenen verletze und durch die Meinungsfreiheit nicht abgedeckt werde. Positiv wertete Strecker das Geständnis des Angeklagten.
Negativ schlugen dessen fünf Vorverurteilungen wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung zu Buche.
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Natürlich handelt es sich bei dem genannten NPD-Funktionär um Dominik Stürmer.