Im ersten Verfahren um die Hausbesetzung der Wodanstraße 57 (10.6.16) wurden heute die ersten 3 Angeklagten freigesprochen.
Schon am ersten Verfahrenstag vor 2 Wochen hatte sich abgezeichnet, dass die Beweislage gegen die Angeklagten mehr als dürftig war. Das gleiche Bild bestätigte sich auch heute: Der befragte Polizist S., dessen Streife am Tag der Besetzung als erste vor Ort gewesen war, konnte sich weder an die Personen erinnern, die angeblich im Haus angetroffen worden waren, noch konnte er Zweifel daran ausräumen, dass auch Personen angezeigt wurden, die sich nie in dem Haus aufgehalten hatten. Seine widersprüchlichen Schilderungen warfen vielmehr erneut die Frage auf, nach welchen Maßstäben die Beamt_innen damals Menschen in der Umgebung des Hauses als vermeintliche Besetzer_innen ausgemacht haben. Bezeichnend dafür ist auch, dass S. wiederholt auf Äußerlichkeiten der Menschen aufmerksam machte; sie seien „anhand ihres Äußeren“ dem Haus zuzuordnen gewesen. Das zeigt einmal mehr, dass die staatlichen Repressionsorgane besonders verfolgungswillig sind, wenn sie einer Aktion Menschen zuordnen, die die Besitzverhältnisse im Kapitalismus, Eigentum generell und die Autorität des Staates sowieso in Frage stellen. Festgemacht wird das dann an einem „linken“ Aussehen.
Jedoch war diesmal die Willkürlichkeit der Anklage so offensichtlich, dass ein Schuldspruch auch nach Maßstäben der bürgerlichen Justiz kaum rechtzufertigen gewesen wäre.
Zudem erschienen auch heute weder die Eigentümerin des Anwesens noch ihr Sohn Herr D.. Die Zweifel daran, ob der gestellte Antrag auf Strafverfolgung überhaupt formal richtig war, sind somit noch immer ungeklärt. Sollte es trotz allem dennoch zu Folgeprozessen der übrigen Angeklagten kommen, wird die Frage nach der Berechtigung der Strafantragsstellenden sicher noch ein größere Rolle spielen. Gegenwärtig wirkt es jedenfalls nicht so, als hätte_n der_die Eigentümer_in echtes Interesse an der Strafverfolgung. Selbst der Richter K. musste feststellen, dass ihm nicht klar ist, auf welcher Grundlage der ermittelnde Staatsschutzbeamte H., der schon zuvor ganze Arbeit wahlweise im Weglassen oder Hinzudichten von Information geleistet hatte, mit solch unzureichender Beweislage überhaupt zur Strafverfolgung anhalten konnte.
Natürlich bleibt für uns als Unterstützer_innen jenseits alldessen weiterhin zu betonen, dass wir die Besetzung der Wodanstraße 57, und jeden anderen Leerstandes auf der Welt, für legitim, ja notwendig halten. Besetzungen jeglicher Form tragen dazu bei, die Eigentumsverhältnisse grundlegend infrage zu stellen, und bilden auf hierarchiefreier, selbstverwalteter Basis den Kern einer freieren Gesellschaft, in der Menschen nicht mehr aufgrund von Besitz, Leistung, Herkunft, Geschlecht usw. in Kategorien gesteckt und abgewertet werden.
Daher bleiben wir auch nicht dabei, nur zu fordern, dass das Verfahren gegen die restlichen der 11 Angeklagten eingestellt wird. Wir wollen hin zu einer dezentralen, selbstorganisierten Gesellschaft, in der Menschen, die einen Wohnraum brauchen und sich diesen nehmen, nicht kriminalisiert werden; in der keine Polizei, keine Justiz und kein Staat sich anmaßen, an unserer statt über unsere Leben zu entscheiden.
Es geht für uns in diesem Verfahren um die Wodanstraße 57 daher nicht um „Schuld“ oder „Unschuld“; für solche Kategorien interessieren sich nur jene, die die staatliche Autorität des kapitalistischen Systems anerkennen. Niemand kann uns freisprechen, weil niemand uns anzuklagen hat. Niemand kann uns nehmen, was allen zu gehören hat. Niemand kann uns für des Nehmen von etwas verurteilen, das allen zugänglich zu sein hat. Nur wir selbst sich uns Rechenschaft schuldig.
Squat the world!
Solikreis „SUPPORT wennnichthierwodann“
PS: Bisher gibt es keine weiteren Prozesstermine; der ursprünglich angesetzte Termin vom 9.3. wurde bereits abgesagt. Solange das gesamte Verfahren allerdings nicht fallengelassen wurde, sollten wir alle aufmerksam bleiben. Für Neuigkeiten haltet euch also auf dem Laufenden unter:
Warum werden bullen namen nicht ausgeschrieben
Warum schreibt ihr nicht die vollständigen namen der bullen in den text rein? Oder soll keiner bei euch wissen wer der Herr H ist?
Bullennamen
Polizist S. = Herr Schipke
Staatsschutzbeamte H: = Herr Holzmann
Sehr schön!
Das ist doch mal eine schöne Sache.
Grüße nach Nürnberg!