Gerichtsverfahren gegen AfD-Gegner eingestellt

wir sind die mauer

Vor dem Speyrer Amtsgericht wurde heute das Verfahren gegen einen AfD-Gegner eingestellt. Er hatte am 27. Februar 2016 zusammen mit Anderen gegen den rassistischen Landtagswahlkampf der AfD in Speyer protestiert. Die Speyrer Polizei war damals hart gegen die Demonstrierenden vorgegangen, die eine Mauer aus Pappkartons vor dem Wahlkampfstand der AfD aufgebaut hatten. Das Gerichtsverfahren wurde nach Sichtung zweier Videos auf Vorschlag des vorsitzenden Richters eingestellt.

 

Vor Gericht hatte zunächst der Angeklagte geschildert, wie insbesondere der Polizist der ihn festnahm, von Anfang an die AfD-GegnerInnen schikanierte. Als dieser ihn aufforderte seine Personalien zu zeigen, habe er nach dem Grund gefragt. Daraufhin habe der Polizist ihn am Arm gepackt und zum Polizeiauto gezerrt. Dass er für dieses Vorgehen der Polizei auch noch eine Geldstrafe zahlen solle, sei „eine Verdrehung von Opfer und Täter“, so der Angeklagte. Dies sei auch der Grund warum er sich gegen die von ihm geforderte Geldstrafe von 600 Euro wehre.

 

Anschließend wurden zwei Videos gezeigt, die Teile der Festnahme zeigten. Diese zeigten jedoch „keine erkennbare Widerstandshandlung des Angeklagten“, wie der Richter feststellte. Anschließend wurde das Verfahren – ohne Anhörung der geladenen ZeugInnen – eingestellt. Sämtliche Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Landeskasse.

 

Der Angeklagte kommentierte das Urteil wie folgt:

 

Der ganze Vorgang ist eine Farce. Eigentlich hätte hier die Speyrer Polizei vor Gericht stehen müssen. Sie hat von Anfang an einseitig Partei für die AfD ergriffen und die AfD-Gegner schikaniert. Dass ich festgenommen und in Handschellen aufs Polizeirevier gebracht werde, weil ich gegen den menschenverachtenden Rassismus und Nationalisms der AfD protestiere, ist eine Frechheit.

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wird in Handschellen auf ein Polizeirevier verbracht der im Rahmen des GG friedlich seine Ablehnung gegen eine zugelassene Partei bekundet....

War da nicht "ein bisschen mehr" am Start...?

Träum weiter…

Es reicht schon deutlich weniger als im Rahmen des GG was zu tun um unfreiwillig aufs Revier gezwungen zu werden. Witzigerweise ist manchmal sogar ein Handeln nach dem GG der Grund dafür.
Die Bullerei juckt das GG herzlich wenig, um es mit einem Zitat eines Bepos zu sagen: "hier gilt das Gesetz der Straße"

 

wolltest du doch sagen, oder?

 

bevor du hier sinnlos krude vermutungen in den raum wirfst, lies dir vielleicht den text ordentlich durch?

wenn da steht:

Anschließend wurden zwei Videos gezeigt, die Teile der Festnahme zeigten. Diese zeigten jedoch „keine erkennbare Widerstandshandlung des Angeklagten“, wie der Richter feststellte.

dann heißt das genau das, wenn du hier schon deine grundgesetzt treue so hoch hältst, dann wird dir ja wohl das urteil eines staatlichen richters reichen, oder nicht?

 

ansonsten kannste dir natürlich gerne die betreffenden videos auf google raussuchen und dir selbst ein bild machen.

oder wolltest du hier nur dumm sprüche klopfen?

...und ein Video war das von der Bodycam des Bullen. Und wenn da "etwas mehr am Start" gewesen wäre, hätte der Richter das Verfahren wohl kaum eingestellt.

 

Btw: Mensch muss sich fragen, warum der Bulle überhaupt pauschal alle Personalien der Gegendemonstranten haben wollte?! Was macht der Bulle mit den persönlichen Daten? An die AfD oder anderen Nazis weitergeben? Eine persönliche Datei von vermeindlichen "Linksterroristen" erstellen, um sie gezielt staatlicher Repression auszusetzen? Fragen über Fragen...

......das würden die nieeeee tun. Das sind ja die Guten (TM). :-/

Demonstrant gegen AfD-Aktion erhält Recht - Schwetzinger Zeitung

https://linksunten.indymedia.org/de/node/204130

 

Videobeweis bringt Klarheit - DIE RHEINPFALZ

https://linksunten.indymedia.org/de/node/204137