Die Betrachtung des Umgangs mit den inhaftierten baskischen Gefangenen – in französischen wie spanischen Gefängnissen – lässt nur den Schluss zu, dass es um psychische und physische Vernichtung geht. Das sind harte Schlußfolgerungen, die Belege erfordern. Sara, baskische Gefangene und Mutter einer dreijährigen Tochter wird laut Beschluss des Sondergerichts Audiencia Nacional nicht aus der Haft entlassen. Obwohl die Kleine in einer kritischen Situation ist, nachdem der ehemalige Compañero der Gefangenen versucht hat, das Kind umzubringen. Und obwohl die Gefangene bereits zwölf von dreizehn Haftjahren abgesessen hat (Baskinfo berichtete).
Dass Stress-Situationen nicht nur psychisch sondern auch körperliche Folgen haben können, ist nicht nur aus dem Alltag außerhalb der Gefängnismauern bekannt. Umso mehr im Knast selbst, wo jegliche Bewegung und Handlung stark eingeschränkt ist. Wenn ein Gericht nicht bereit ist, faktisch die humane Situation von Kind und Mutter anzuerkennen (egal ob Gefangene oder nicht), liegt der Schluss nahe, dass es gezielt um psychische Beschädigung oder Vernichtung geht. Sara, die Mutter von Izar, könnte nach geltendem Recht bereits vor vier oder fünf Jahren entlassen worden sein.
Besorgnis erregt auch ein zweiter Fall, der sich in französischen Gefängnissen abspielt. Der Gefangene Oier wurde ohne Wissen seiner Angehörigen und Anwält/innen bereits vor drei Wochen in die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht, nachdem ein Rückfall seiner Krebserkrankung festgestellt wurde. Bereits vor drei Jahren wurde er in einem Krankenhaus einer Krebsbehandlung unterzogen – und an gleicher Stelle misshandelt. Wie müssen wir uns die Einlieferung, Behandlung und Operation eines politischen Gefangenen im Staate der bürgerlichen Revolution vorstellen? In allen Phasen mit Handschellen und Fußfesseln schikaniert, nur bei der Operation wurden die Fußfesseln entfernt, die Handschellen nicht. Was eine solche Behandlung mit humanem Strafvollzug zu tun haben soll, steht in den Sternen. Eine Person – egal ob gefangenen oder nicht – in dieser Weise zu behandeln deutet ebenfalls auf die Absicht hin, sie vernichten zu wollen, das Vorgehen ist nichts anderes als legale und öffentlich bekannte Folter. Mit dem Unterschied, dass sich bei Folter – wenn Trump sie rechtfertigt – sich Humanist/innen echauffieren, nicht jedoch in diesem oder vergleichbaren Fällen. Wir müssen nicht in die Türkei oder nach Phillipinen schauen, um derart gravierende Verletzungen von Menschenrechten zu beobachten.
Bliebe in baskischer Hinsicht der – bereits geschilderte – Fall der Rechtsanwältin Arantza Zulueta, die seit drei Jahren in Untersuchungs- bzw. in Isolationshaft sitzt. 1000 Kilometer vom Baskenland entfernt, versteht sich und soll aus staatlicher Sicht auch verstanden werden als Teil einer Bestrafung vor dem Urteil, denn die Rechtsanwältin wurde bisher weder vor Gericht gestellt noch verurteilt. Der Vorwurf gegen sie ist – wie so häufig in den vergangenen 15 Jahren – keine konkrete Tat, sondern ein politisch-juristisches Konstrukt. (Redaktion Baskinfo)
http://baskinfo.blogspot.com.es/2017/02/vernichtungs-justiz.html
Den wahren Charakter eines Staates ...
... erkennt man am Umgang mit den Gefangenen.