Sexuelle Belästigung von Kindern unterstellte ein fingierter Facebook-Fahndungsaufruf im Jahr 2015 einem Leipziger Journalisten. Es war eine Fälschung - die trotzdem im Netz die Runde machte. Ein gegen einen Kampfsportler aus Wurzen deswegen verhängter Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Er feilscht jedoch um die 2700 Euro Geldstrafe.
Grimma. Vor dem Amtsgericht Grimma ist am Mittwoch ein Strafverfahren gegen Benjamin B. aus Wurzen ohne Urteilsspruch abgeschlossen worden. Der Schuldspruch gegen den in Wurzen beheimateten Mann wegen eines gefälschten Fahndungsaufrufes im Internet ist dennoch rechtskräftig.
Gleichwohl sich der 27-jährige Kampfsportler aus dem rechten Spektrum sonst gerne mit freiem und muskulösem Oberkörper in einschlägigen sozialen Medien der Szene und im Internet zur Schau stellt, zog er es am Mittwoch vor, als Angeklagter bei der anberaumten Hauptverhandlung zu fehlen. Vor dem Grimmaer Amtsgericht sollte ihm vorgeworfen werden, im Jahr 2015 mit einem fingierten Fahndungsaufruf im Internet einen Leipziger Journalisten diskreditiert zu haben.
Der Aufruf, so die Anklage, habe Vor- und Zunamen sowie ein Foto des Journalisten beinhaltet. Dieser, so die Behauptung, werde „wegen sexueller Belästigung von Kindern polizeilich gesucht“. In der Folge hätten zahlreiche Facebook-Nutzer die Fake-News gesehen und unbedarft weiterverbreitet. Die Staatsanwaltschaft habe dies als „Verleumdung in Tateinheit mit unbefugter Verbreitung eines Bildnisses“ gewertet.
Der Prozess wurde anberaumt, da der Angeklagte Benjamin B. gegen einen vom Amtsgericht Grimma bereits zuvor erlassenen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte. Ursprünglich sollte er wegen der Verleumdung 90 Tagessätzen von je 30 Euro (2700 Euro) zahlen. Der Verteidiger des Angeklagten, der ebenfalls nicht erschien, hatte allerdings kurz vor der gestrigen Hauptverhandlung den Einspruch gegen besagten Strafbefehl auf Rechtsfolgen beschränkt, teilte der Pressesprecher am Amtsgericht, Malte Richter, mit.
Das bedeutet, so klärte Jürgen Kasek als Anwalt des Leipziger Journalisten auf, „dass das Urteil zum Strafbefehl rechtskräftig geworden ist.“ Allerdings werde nun noch an der Tagessatzschraube gedreht, da der Angeklagte nachweisen könne, mittellos und Hartz IV-Empfänger zu sein. Darüber werde das Gericht in einem schriftlichen Verfahren zu entscheiden haben. Zumindest habe die Staatsanwaltschaft diesbezüglich in einer kurzen mündlichen Stellungnahme gegenüber dem Gericht Einverständnis signalisiert.
Eine Entscheidung soll im Laufe der kommenden Woche getroffen werden, informierte das Amtsgericht nach der Verhandlung. Unberührt von dieser Entscheidung seien andere Schadensersatzforderungen, ergänzte Anwalt Kasek.
Von Frank Schmidt
Benjamin B.
= Benjamin Brinsa