20 Jahre ist es her, dass die Unterkunft für Geflüchtete in der Lübecker Hafenstraße brannte. Heute, 20 Jahre danach, schließen sich in ganz Deutschland erneut Nazis zusammen, um aus einer menschenverachtenden Ideologie heraus Jagd auf Menschen zu machen, die nicht in ihr Weltbild passen. Unterkünfte für Geflüchtete brennen. Hass wird geschürt. Menschen verletzt. Damals wie heute sind es in Lübeck nicht die organisierten, extrem rechten Strukturen, die in die Tat umsetzen, was andere propagieren. Es sind vorwiegend lose Kameradschaftsstrukturen, Nazis aus Dörfern oder dem Umland, welche sich in losen Zusammenhängen und vorwiegend aus einer „Bierlaune“ heraus dazu entschließen, anzugreifen. Sie mögen zum Teil gefährlicher sein als jene, die sich im Hintergrund bewegen, da sie nicht über ihre Handlungen nachdenken, da sie skrupellos sind und in Teilen auch nichts mehr zu verlieren haben.
Eine dieser losen Strukturen bildet die «Division Schleswig-Holstein». Ein Zusammenschluss von Saufnazis, angeführt vom Lübecker Nazi Matthias Gebhardt. Am 27.08.2015 griffen Mitglieder dieses Zusammenschlusses eine im Bau befindliche Unterkunft für Geflüchtete mit Steinen an und verklebten rassistische Aufkleber des NPD-Kreisverbandes Lübeck-Ostholstein.
Im Folgenden dokumentieren wir den Prozess der zwei angeklagten Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein», geben eine Einschätzung des Verfahrens und versuchen die Struktur als solches zu beleuchten.
• 1. Verhandlungstag, 14. Oktober 2016
Nathalie Ehmsen streichelt fürsorglich die Hand ihres Freundes Marvin Haß. Er und Jan Müller sind 
angeklagt, unter anderem eine damals im Bau befindliche Unterkunft für Geflüchtete in 
Lübeck angegriffen zu haben. Die Stimmung scheint angespannt zu sein. 
Sechs Nazis der «Division Schleswig-Holstein» stehen bereits eine Stunde 
vor dem angesetzten Termin vor dem Verhandlungssaal. Beide Angeklagten sind ohne Anwalt erschienen.
Die Staatsanwaltschaft trägt vor, dass Haß und 
Müller sich am Donnerstag, den 27. August 2015, auf einem Mofa Zugang zum 
Gelände der im Bau befindlichen Unterkunft für Geflüchtete in der 
Schlutuper Straße verschafft haben sollen, um Steine gegen ein Fenster eines 
Wohncontaiers zu werfen. Zudem wurden auf dem Gelände und in der
 Umgebung der Unterkunft Aufkleber der NPD verklebt. Darauf war zu lesen: „Lübeck bleibt unsere Stadt, Kein Asylantenheim, Gegen den Willen der 
Anwohner, Asylantenheim – Nein Danke!“.
• Marvin Haß: „Betrunken wird man spaßig“
Nachdem
 Jan Müller keine Aussage vor Gericht machen will, beginnt Marvin Haß seine 
Aussage mit den Worten: „Scheiß Aktion von meiner Seite. Das meiste 
trifft zu. Viele denken, das hatte einen rassistischen Hintergrund. Ich
 würde mich selber aber nicht als Nazi bezeichnen.“ Er habe mit 
mindestens sieben weiteren Menschen seinen Geburtstag nachgefeiert. Auf 
dem Weg in die Lübecker Kneipe «Canapé 2» seien sie zu Fuß einen 
Schleichweg gegangen und hätten einen Zwischenstopp an einer Tankstelle 
eingelegt. Einen Stein gegen die Unterkunft zu werfen sei eine spontane 
Idee gewesen. Er gibt an: „Sie wissen ja, wie das ist. Betrunken wird man
 spaßig. Dann sind wir dahin und kamen auf die Idee.“ Weiter führte er aus: „Dass das so nach 
hinten losgeht, hätte ich nicht gedacht.“ Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft 
kann Haß sich nicht daran erinnern, Mofa gefahren zu sein. Zudem gibt 
er an, die Tat alleine begangen zu haben. Sein Freund Müller sei in der
 Zwischenzeit pinkeln gewesen und hätte von all dem nichts 
mitbekommen. Auf erneute Nachfrage des Gerichts erwiderte Haß erbost: 
„Hab keine Erinnerungen. Ist lange her. Ich bin hier wegen mir, damit 
hat sich das gegessen.“
• Stefan V.: „Es waren zwei, der eine schmächtiger, der andere größer“
Der
 LKW-Fahrer Stefan V. war zum Zeitpunkt der Tat in unmittelbarer Nähe. 
Seine Firma sei damit beauftragt worden, die Wohncontainer aufzustellen. 
Da er seine Fahrzeit überschritten hatte, hätte er vor
 Ort übernachten müssen. Er gibt an, auf ein Mofa aufmerksam geworden zu sein, welches auf das Gelände fuhr. Später sei dieses mit zwei Personen erneut auf das Gelände gefahren. Einer der beiden hätte einen 
Pflasterstein dabei gehabt. Beim ersten Wurf gegen die Scheibe 
sei der Stein abgeprallt, die Scheibe sei erst nach dem zweiten Wurf zu Bruch gegangen. Er könne allerdings die Personen nicht mehr wiedererkennen. Der 
eine sei schmächtiger gewesen, der andere größer.
• Polizeikommissarin Schwertorowski: „Es ist alles schon so lange her“
Die
 diensthabende Einsatzleiterin der Polizei kann zur Aufklärung des 
Vorfalls nichts beitragen. Sie kann sich daran erinnern, vor Ort gewesen 
zu sein. Sie habe im Nachhinein eine  Blutprobe der beiden Angeklagten 
angefordert, die Aufkleber seinen beschlagnahmt worden. Zu Müller und 
Haß könne sie keine Angaben machen, es sei alles schon zu lange her.
• Thomas Papst (Staatsschutz): „Ich kann dazu nichts sagen“
Der
 Staatsschützer Thomas Papst kann, wie seine Kollegin, nichts relevantes 
zum Verfahren beisteuern. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, warum er in 
seinem Bericht «Division Schleswig-Holstein» vermerkt habe, gibt er 
legendlich an, dass Personen bei der Ingewahrsamnahme T-Shirts mit diesem 
Schriftzug getragen hätten. Er kann das Logo nicht weiter beschreiben, keine 
weiteren Angaben zur Sache machen, schließlich habe er auch erst im 
September den Fall übernommen.
• Befragung der StA – Marvin Haß: „Wir sind eine Spaßgruppe von Freunden“
Die
 Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass Haß sich einen Tag nach der Tat 
freiwillig der Polizei stellte und eine umfangreiche Aussage tätigte. Der Staatsanwalt verliest aus der Akte: „Ich will hier 
unterstreichen, dass der Steinwurf nicht gegen Flüchtlinge war. Sondern 
aus einer Bierlaune heraus. Bei mir war Herr Müller. Der war aber sauer 
über den Wurf. Patrick Schulz gehörte der Roller. Damit sind wir 
weggefahren.“ Auf Nachfrage zur «Division Schleswig-Holstein» gibt Hass an,
 dass es einen Zusammenschluss von verschiedenen Freunden sei. „Wir sind 
eine Spaßgruppe“. Sie hätten sich das Ziel gesetzt, was gegen 
Kinderschänder zu machen, zum Teil hätten sie hier ein Zeichen gesetzt. 
Warum man sich ausgerechnet «Division Schleswig-Holstein» nennen würde? Haß dazu: „Jeder nennt sich heute Division. Gibt Kinder-Shirts damit. Die Zeiten von damals sind vorbei.“
Das Gericht und die 
Staatsanwaltschaft sind sich einig, dass nach den Aussagen der vorgeladenen 
Zeugen noch zu unklar sei, ob die Tat von Haß alleine oder im 
Beisein von Müller verübt worden sei. Auch könne nicht geklärt werden, welche Rolle die «Division Schleswig-Holstein» hier spiele.
 Das Gericht setzte deswegen einen weiteren Verhandlungstag an, um weitere Zeugen 
in der Sache zu hören.
• 2. Verhandlungstag, 25. Oktober 2016
• Pascal Knie: „Ich war mit meinen vier, fünf Bier noch der Nüchternste“
Als
 erster Zeuge am zweiten Verhandlungstag sagt das ehemalige Mitglied 
der «Division Schleswig-Holstein» Pascal Knie aus. Bereits vor Beginn 
der Verhandlung hielt Knie Abstand zu seinen ehemaligen Kameraden. 
Eisiges Schweigen kennzeichnete die Begegnung einer gescheiterten 
Kameradschaft.
Knie beschreibt detailliert den Weg vom Auftakt 
der Geburtstagsparty zur Tankstelle und belastet, vermutlich unbewusst, 
weitere Nazis. Bei der Geburtstagsparty sollen neben Haß und Müller auch 
Patrick (Patrick Schulz), Matze (Matthias Gebhardt), Dirk (Dirk 
Lindhorst) und Tim (Tim Ehmsen) dabei gewesen sein.
Entgegen der 
Aussage von Haß gibt Knie an, dass Müller mit dem Mofa von Patrick 
Schulz gefahren sei. Zwei weitere seien mit Fahrrädern unterwegs 
gewesen. Nach seiner Einschätzung sei Müller schon so alkoholisiert 
gewesen, dass er nicht mehr hätte fahren dürfen. Auf dem Weg zur 
Tankstelle hätte er zusammen mit Sven (hier vermutlich Sven Lindhorst 
gemeint) Aufkleber der NPD verklebt.
Nachdem er aus der Tankstelle 
kam, sei Müller mit dem Mofa angekommen. Er hätte laut gelacht und gesagt, dass Haß
 eine Scheibe eingeworfen hätte.
Bezüglich der «Division Schleswig-Holstein» sagte Knie aus, dass er Mitglieder dieses 
Zusammenschlusses schon länger kennen würde. Ihm hätte das Auftreten 
dieser Gruppierung gefallen, wenn diese gemeinsam in Kneipen Präsenz 
zeigen würden. Er sei fasziniert vom Zusammenhalt dieser Gruppe 
gewesen. Er habe an einigen Unternehmungen teilgenommen und sei schließlich 
Mitglied geworden. Sie hätten sich ein- bis zweimal im Monat getroffen und es sei eigentlich nie irgendwas gewesen. Sie hätten vorher nicht über die Container 
gesprochen und es sei auch nicht geplant gewesen. Er hätte allerdings geahnt, dass der 
Steinwurf etwas mit der „Division“ zu tun hatte.
• Matthias Hölzen (Staatsschutz): „Ich war Vernehmungsbeamter“
Hölzen
 sagt aus, die Vernehmung des Angeklagten Haß zusammen mit seinem 
Kollegen Lutz Zimmermann durchgeführt zu haben. Die Aussage hätte ca. zwei 
Stunden gedauert und sei sehr detailliert gewesen. Das Motiv seiner Ausage bei 
der Polizei sei gewesen, dass er Müller und seine Gruppe nicht mit reinziehen 
wollte: Sie seien demnach zwar zum Teil vor Ort gewesen, hätten jedoch nichts mit der 
Tat zu tun gehabt. In der Aussage gab Haß zu, das Mofa zusammen mit 
Müller gefahren zu sein, jedoch habe er selbst den Pflasterstein geworfen. 
Müller habe nichts weiter gemacht.
• Kriminalkommissarin Ludwig: „Am Container waren 10 NPD Aufkleber verklebt“
Die
 Polizeibeamtin Ludwig war mit der Spurensicherung beauftragt worden. 
Das Gericht intressierte sich für die Frage, ob das Gelände der geplanten 
Unterkunft frei zugänglich gewesen sei, um klären zu können, ob es sich
 um einen Hausfriedensbruch handeln könnte. Ludwig schilderte 
zwar, dass das Gelände eingezäunt gewesen sei. Ob jedoch Schilder angebracht waren, die auf ein Verbot des Betetens des Geländes hingewiesen hätten, konnte sie nicht erinnern.
• Polizeiobermeisterin Voss: „Ich habe keine Erinnerung mehr“
Wie
 bereits ihre KollegInnen konnte die Polzeibeamtin Voss wenig bis gar 
nichts zur Aufklärung des Verfahrens beitragen. Auch auf die Frage, ob 
das Gelände frei zugänglich gewesen sei, wusste sie keine Antwort.
• Plädoyer Staatsanwaltschaft: „Haß hat dummdreist gelogen“
Die Staatsanwaltschaft hält es für bewiesen, dass Haß und Müller einen gemeinsamen Tatplan verfolgten. Das Teilgeständnis von Haß sei an vielen
 Stellen unglaubwürdig. Haß würde versuchen, seinem Freund Müller ein Alibi zu verschaffen, indem er aussagte, dass dieser zur Tatzeit pinkeln 
gewesen sei. Dies sei unglaubwürdig. Die Behauptung, dass die Tat kein ausländerfeindliches Motiv gehabt haben soll, sei in Anbetracht der verklebten NPD-Aufkleber dummdreist gelogen und kaum zu überbieten. Die Staatsanwaltschaft sieht Müller und Haß schuldig, gemeinschaftlichen 
Hausfriedensbruchs und gemeinschaftliche Sachbeschädigung aus einem rassistischen Motiv heraus begangen zu haben. „Auf dem Höhepunkt der 
Flüchtlingskrise, als Schutzsuchende nach Deutschland flüchteten,
verunsicherten die beiden Angeklagten die Schutzsuchenden und die 
Bevölkerung mit ihrer Straftat.“ Dies müsse bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte für Haß eine Strafe 
von 90 Tagessätzen á 15 Euro und für Müller einer Geldstrafe von 140 
Tagessätze á 10 Euro. Zudem forderte sie eine zweijährige 
Fahrerlaubnissperre für Müller.
• Urteilsbegründung: „Die Tat war nicht geplant“
Kurz
 und knapp fällt die Urteilsbegründung des Gerichts aus. Die vorsitzende 
Richterin ist davon überzeugt, dass Haß die Sachbeschädigung begangen hat und verurteilt diesen 
zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 15 Euro. Der Angeklagte 
Müller habe sich ebenfalls der Sachbeschädigung schuldig gemacht und 
zudem des Vergehens der Trunkenheit am Steuer. Sie verurteilt ihn aufgrund seiner 10 
Eintragungen im Vorstrafenregister zu einer Strafe von 100 Tagessätze á 
10 Euro. Die Angeklagten haben zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Gericht hält die Frage nach einem möglicherweise begangenen Hausfriedensbruch für nicht relevant, da die Intention wichtig sei und sonst auch interessierte Bürger oder Journalisten sofort 
schuldig wären, die sich das Gelände nur angucken würden. Die Container wurden noch
 nicht zu Wohnzwecken genutzt und es war demnach kein widerrechtliches 
Eindringen. Strafverschärfend sei das fremdenfeindliche Motiv sowie der Versuch, das Gericht für dumm zu verkaufen. Allerdings sei der Ort nicht 
vorher ausgewählt und die Tat nicht geplant gewesen, die Tat sei nicht mit Brandanschlägen oder Anschlägen auf bewohnte 
Unterkünfte vergleichbar.
• Einschätzungen & Kommentar
Wir als 
Antifaschist_innen wollen nicht über ein „gerechtes“ Strafmaß 
diskutieren. Wir sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, juristische 
Straftaten aufzuklären. Dennoch sehen wir es als unsere Pflicht, uns in 
Prozesse einzumischen, Ermittlungsschritte können wir kritisieren. Wir 
müssen extrem rechte Verbindungen benennen, diese aufzeigen und 
entschieden bekämpfen. Unser Anliegen muss es sein, dafür zu sorgen, 
dass extrem rechte Strukturen nicht erstarken und ihre Verbindungen 
zerschlagen werden.
Dass wir von den Bullen nichts zu erwarten haben, haben wir bereits in anderen Berichterstattungen schon mehr als deutlich kundgetan. Es ist nicht neu, dass staatliche Strafverfolgung den Tätern nichts effektiv entgegenzusetzen hat und in diesen und anderen Fällen den Betroffenen rechter Gewalt einen Tiefschlag versetzt. Es liegt an uns, aufzuzeigen, was für viele offensichtlich erscheint.
Uns fällt es schwer, die Contenance zu 
wahren, wenn ein Staatsschützer dem Gericht weismachen will, nicht zu wissen, wie die «Division Schleswig-Holstein» einzuschätzen sei. Erstaunlich viele Erinnerungslücken taten sich auf und er war nicht einmal mehr in der Lage, das Logo dieser Gruppierung zu beschreiben. 
Tatsächlich existiert die Gruppierung seit mindestens August 2012, 
damals noch unter dem Label „Die Macht im Norden“. Die Brüder Matthias 
und Harald Gebhardt versuchten zunächst das Label zu vermarkten, um 
Gelder für rechtsmotivierte Gefangene zu sammeln – nach dem Vorbild der in Deutschland 
verbotenen «Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und 
deren Angehörige e.V.» (HNG).
Aufgrund von internen 
Streitigkeiten in der Ausrichtung und Vermarktung des Labels „Die Macht 
im Norden“ kam es zwischen Matthias und Harald Gebhardt zum Bruch. Seit 
mindestens 2013 versuchte Matthias Gebhardt ein Konkurrenz-Label zu 
seinem Bruder zu etablieren. Unter dem Label «Division Schleswig-Holstein» wurden innerhalb von Saufveranstaltungen 
martialische Bildserien angefertigt, welche die Gruppierungen mit weit 
über 50 Personen zeigen. Immer wieder kommt es zu körperlichen 
Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern.
Der T-Shirt-Druck 
lief über den gewaltbereiten Neonazi René Metz, welcher bis Ende 2005 
den Nazi-Bekleidungsladen „08/15-Store“ in Wismar unterhielt und im 
Februar 2006 versuchte, einen weiteren Shop unter den Namen „Fightwear“ 
in Lübeck zu eröffnen. Dieser wurde damals durch antifaschistische 
Interventionen nach einem halben Jahr geschlossen. Metz zog sich für ein 
paar Jahre nach Bad Oldesloe zurück, um im Oktober 2011 in Lübeck erneut
 einen Laden unter dem Namen „Textilveredelung und Fahrzeugbeschriftung 
Metz“ zu eröffnen. Auch wenn Metz damals Betroffener der 
Erpressungsversuche der im Jahr 2003 verbotenen «Combat 18 Pinneberg» 
gewesen ist, unterhält er bis heute Kontakte zu überregionalen 
militanten extrem rechten Netzwerken und unterstützt Gruppierungen wie 
die «Division Schleswig-Holstein».
Auch wenn die Struktur der «Division Schleswig-Holstein» als lose Nazi-Saufclique gewertet werden 
kann, gibt es innerhalb des Zusammenschlusses einen Kern, welcher die Gruppierung als politische Kraft versteht. Vermeintliche 
Werte wie „Brüderlichkeit“ und „Kameradschaft“ werden propagiert und sollen nach außen dargestellt werden.
In einem Facebookbeitrag vom 4. März 
2015 teilte Matthias Gebhardt einen Beitrag der Lübecker Nachrichten: 
„Lübeck – Containerdorf auf dem Volksfestplatz?“. Unter dem Beitrag 
machten Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein» keinen Hehl aus 
ihrer Einstellung. So ist u.a. zu lesen „[...] die solln sich bloß 
verpissen“,  „sonst gibt es Krieg“, „Da bekommt man doch das kotzen“, 
„[...] da helfen nur 9 mm stahlkugeln“. Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Lübeck-Ostholstein, Jörn Lemke, kommentierte: „Überfall 
solcher Containerdörfer, damit das deutsche Volk endlich aufwacht [...]“. Tatsächlich
 machten Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein» fünf Monate nach 
diesem Bekenntnis Ernst. Jörn Lemke hetzte auf seinen NPD-Seiten gegen 
Geflüchtete und stellte notwendige Propaganda und Material wie die 
Aufkleber, welche am Tattag verklebt wurden.
Auch wenn der Angriff 
auf die Unterkunft in der Schlutuper Straße nicht konkret geplant 
gewesen sein soll, so haben Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein» 
ganz klar vorsätzlich gehandelt und das aus einer menschenverachtenden 
Intention heraus. 
Auch wenn Marvin Haß versucht, seine Gruppierung zu
 schützen und sie als „Spaßgruppe“ darzustellen versucht, muss sie 
als das gewertet werden, was sie ist: ein Sammelbecken von Saufnazis, 
gewaltaffinen Menschenhassern und rassistischen Dummköpfen.
Ihnen bleibt nichts anderes als ihre Gartenlauben, Saufexzesse und den Hass auf sich selbst und andere.
Antifaschistische Koordination Lübeck










































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Vielen Dank für eure Arbeit!
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