(S) Antifa-Prozess endet mit Bewährung

John Heartfield: Brüderlich zusammen hält

Unerwartet früh endete der Berufungsprozess gegen sieben Antifas vor dem Stuttgarter Landgericht heute mit Bewährungsstrafen. Schon am zweiten von ursprünglich sechs geplanten Verhandlungstagen wurde so das Urteil, das das Ergebnis eines "Deals" zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung war, gesprochen.


Auf dieses Ergebnis hatte zunächst nichts hingedeutet: Nachdem am ersten Prozesstag, an dem über 90 UnterstützerInnen aus verschiedenen Spektren anwesend waren und eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude durchführten, nur die Anklage verlesen und Angaben zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten gemacht worden waren, waren zum zweiten Prozesstag immer noch über 50 solidarische ProzessbegleiterInnen zur Beobachtung des Verfahrens erschienen. Eigentlich sollten heute verschiedenste Polizeizeugen vernommen werden. Da gleich der erste Zeuge nicht erschienen war entstand eine längere Verfahrenspause, die offenbar vom Richter dazu genutzt wurde einen sog. "Deal" vorzuschlagen. Kern dieses Deals war eine deutliche Herabsetzung des Strafmaßes für alle Angeklagten, falls die Verteidigung die Berufung zurückziehen bzw. auf das Strafmaß beschränken würde. Insbeondere versprach das Gericht, nicht, wie im ersten Verfahren geschehen, Haftstrafen gegen drei der Genossen auszusprechen, sondern alle Strafen zur Bewährung auszusetzen. In der ersten Instanz waren 3 Angeklagte zu Haftstrafen von bis zu 2 Jahren und 6 Monaten und 4 Angeklagte zu Bewährungstrafen von 9 bzw. 10 Monaten verurteilt worden. Da die Angeklagten diesen Vorschlag annahmen, erhielten vier der sieben nun 6 monatige und die anderen drei 14 monatige Strafen auf Bewährung.

Die politische Bewertung dieses Urteils bleibt zwiespältig: Einerseits ist es mit Sicherheit auch ein Ergbenis des öffentlichen Drucks der aufgebaut werden konnte; so wurde der Aufruf zur Prozessbegleitung u.a. auch von Gewerkschaftern und mit Annette Groh einem Mitglied des Bundestags unterstützt und konnte durch verschiedene Aktionen eine verhältnismäßig breite Öffentlichkeit geschaffen werden. Im Ergebnis konnte so die mehrjährige Haft dreier Genossen abgewendet werden. Andererseits wurden die sieben wieder, wie in erster Instanz, ohne Beweise verurteilt. Zwar machten mehrere Anwälte in ihren Plädoyers deutlich, dass die Rücknahme der Berufung kein Schuldeingeständnis ist, sondern eher dem Pragmatismus Haftstrafen zu vermeiden entspringt, der Richter aber wollte erwartungsgemäß daraus eine Form des Geständnisses herauszulesen. Außerdem versuchte der Richter auch die politische Deutungshoheit über den Fall zu gewinnen und nutzte seine Urteilsbegründung um neben der Verteidigung des Gewaltmonopols des Staates, den militanten Antifaschismus an sich zu verurteilen: Recht ungeschickt zitierte er in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung zwischen Kommunisten und dem rechten Stahlhelm aus Zeiten der Weimarer Republik, bei dem auf beiden Seiten Opfer zu beklagen gewesen wären. Dass dieser (und vielen anderen) Auseinandersetzung, nicht nur auf "beiden Seiten Leid" gefolgt war, sondern auch der Faschismus mit Millionen Toten und welche Rolle der bürgerliche Staat dabei gespielt hatte, verschwieg der Herr Richter allerdings geflissentlich.

Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze.
antifaprozess.blogspot.com

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besser kann man einen politischen prozess wohl nicht führen

 

knapp hundert leute an einem monntag morgen zu mobilisieren, inhaltliche akzente setzen und  haftstrafen strafen für 3 genossen abwenden, gewerkschafter und bundestags abgeordnete mit ins boot holen wenn es um millitanten antifaschismus geht

besser kanns doch nicht laufen

 

ich freu mich vorallem für die 3 die nicht ins gefängnis müssen

wenn nun noch der eine genosse aus der untersuchungshaft kommt dürften alle beteiligten aufatmen

Pressebericht: Bewährung für Antifaschisten

 

Berufungsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht endet mit einem Deal

 

Das Stuttgarter Landgericht verurteilte am Dienstag sieben Antifaschisten zu Bewährungsstrafen. Sie sollen vor drei Jahren NPD-Mitglieder am Rande eines Neonazikonzerts angegriffen haben.

 

Der Berufungsprozess gegen sieben Antifaschisten aus Stuttgart ging am Dienstag unerwartet schnell zu Ende. Nachdem der erste Polizeizeuge nicht erschien, schlossen die Prozessbeteiligten einen Vergleich. Begründet auf der schwierigen Beweislage wurde das Strafmaß für alle Angeklagten gemindert. In dem im Anschluss verkündeten Schuldspruch wurden sie zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten bzw. eineinhalb Jahren verurteilt. Somit entgingen zwei der Angeklagten einer möglichen Haftstrafe.

 

Grundlage der Anklage war ein Angriff auf fünf NPD-Mitglieder. Zwei von ihnen trugen Schürf- und Platzwunden sowie Prellungen davon. Unmittelbar vor dieser Auseinandersetzung im Februar 2007 fand ein von der regionalen NPD organisiertes »Faschingskonzert« mit einem Auftritt des bundesweit bekannten Naziliedermachers Frank Rennicke statt. Der Veranstaltungsort war von Stadtverwaltung und Polizei geheim gehalten worden. Durch eigene Recherchen wurden Antifaschisten auf die Veranstaltung aufmerksam, dort aber von einem Großaufgebot der Polizei empfangen. Am Abend kam es dennoch zur besagten Konfrontation in der Nähe des Veranstaltungsorts. Wenig später hatte die Polizei die sieben Antifaschisten in ihren Autos aufgegriffen und vorläufig festgenommen.

 

In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht waren die Angeklagten im September 2009 teils zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Trotz vieler widersprüchlicher Zeugenaussagen und obwohl dem Richter nach eigenen Worten »keine direkten Beweise« vorlagen, wurde damals von Seiten des Gerichts und der Staatsanwaltschaft kein Zweifel an der Schuld der Angeklagten zugelassen. Entlastendes Material sowie zahlreiche Anträge der Anwälte fanden keine Beachtung. Der »Solikreis Stuttgart« sah »den unbedingten Willen von Staatsanwaltschaft und Gericht, antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren«. Die Anwälte gingen in Berufung.

 

Nach Prozessbeginn vor dem Landgericht verweigerten die Angeklagten am Montag die Aussage. Der erste Prozesstag wurde von Protesten begleitet. Ein Bündnis aus verschiedenen linken Gruppen und Einzelpersonen rief zu einer Kundgebung und zur Prozessbeobachtung auf. Über 90 Antifaschisten folgten dem Aufruf.

 

Nach der Urteilsverkündung am gestrigen zweiten Prozesstag zeigte sich der »Solikreis Stuttgart« in einer ersten Stellungnahme zufrieden. Einen Grund für das Einlenken des Gerichts sah der Solikreis im starken öffentlichen Protest.

du wärst natürlich erhobenen hauptes in den kanst gegangen und hättest keinen deal mit dem "staat" gemacht

Es stellt sich schon die Frage, ob man mit der Klassenjustiz dealt oder einen Prozess durchzieht. Nach Angaben der Soli-Gruppe Stuttgart gab es keine eindeutigen Beweise. Warum haben die Angeklagten dann nicht den Prozess geführt? Es gab doch immerhin große Solidarität. War ein Freispruch wirklich nicht drinnen? Dann hätte die Soli-Gruppe vorher ehrlicher sein sollen. Die Angeklagten haben das Urteil akzeptiert, sind jetzt vorbestraft und damit auch ein Schuldeingeständnis geliefert. Das freut in der Regel die Staatsanwaltschaft.

Es ist verständlich, wenn Leute nicht in den Knast wollen. Aber linke Prinzipien dürfen dafür nicht aufgegeben werden. Als politischer Aktivist muss man sich selbst noch ins Gesicht schauen können. Die Angeklagten haben die Aussage verweigert. Das ist konsequent und das einzig richtige. Es gibt aber durchaus Situationen, wo man in den Knast gehen muss anstatt mit dem Staat zu quatschen, um linke Grundsätze nicht aufzugeben.

großzügig von dir das du verständnis dafür hast das leute nicht in den knast wollen

so einen scheiß kann nur zusammen hacken der nie von so was betroffen war

Du hast recht. Natürlich geht man beispielsweise ein halbes Jahr in Beugehaft anstatt Aussagen zu machen oder sich auf irgendwelche §§ zu berufen. Und hoffentlich ist dann die Solidaritätsbewegung draußen entsprechend stark, dass man diese Knastzeit auf der halben Arschbacke absitzt. Aber die Soli in Stuttgart war leider nicht groß genug...

Natürlich gibt es Situationen in denen man als Linker in den Knast gehen muss, wenn die Alternative z.B. die völlige Unterwerfung, die Aufgabe der eigenen politischen Identität oder eine anderweitige massive politische Niederlage ist. In diesem Fall kann (zumindest politisch) die behaltene Freiheit schlimmer als der Knast sein, weil der bezahlte Preis evtl. höher liegt.

Hier allerdings liegen die Dinge völlig anders: Die Angeklagten haben weder "mit dem Staat gequatscht" , noch sich oder die Rechtmäßigkeit des militanten Antifaschismus verraten, im Gegenteil u.a. in einem Interview das einer der Angeklagten im Vorfeld gegeben hat, hat er die Notwendigkeit von Militanz sogar noch unterstrichen! Wenn auch weniger im Gerichtssaal, so wurde der Prozess doch genutzt um auch solche Themen positiv zu thematisieren - und das in einer für die Person durchaus bedrohlichen Lage.

 

Nun zu deinem Vorwurf die Soligruppe hätte ehrlicher sein sollen: Vielleicht hättest du die Veröffentlichungen desselben aufmerksamer lesen sollen, denn es wurde zwar immer betont, dass es keine Beweise gegeben hat, dass eine Verurteilung aber leider dennoch wahrscheinlich ist - eben weil es ein POLITISCH motivierter Prozess von der Gegenseite ist/war. Und das nicht nur wegen diesem speziellen Fall, sondern weil der Staat als Vertreter der herrschenden Klasse ein politisches Interesse daran haben muss sein Gewaltmonopol gerade wenn es gegen Links geht juristisch (und damit auch ein Stück weit ideologisch) zu verteidigen. Ok, um es nochmal kurz zu machen; nein, niemand ging von einem Freispruch aus, auch wenn dieser rein theoretisch gerechtfertigt gewesen wäre.