Von den ursprünglich acht Gefangenen wurden mittlerweile sieben entlassen. In einem Fall ist die reguläre Haftdauer abgelaufen, in den anderen sechs haben Beschwerden oder Haftentlassungsgesuche der Anwält*innen zur vorzeitigen Freilassung geführt.
Die sich noch in Gewahrsam befindliche Person besitzt keinen Schweizer Pass und wird entsprechend gesondert behandelt. Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob er Anfang Oktober das Untersuchungsgefängnis verlassen kann oder ob das Zwangsmassnahmengericht einem allfälligen weiteren Antrag auf Verlängerung stattgeben würde.
Die lange U-Haft der Beschuldigten ist klar politisch motiviert, unter anderem auf Grund der Befangenheit einer der Haftrichter: Dieser ist neben dem Zwangsmassnahmengericht auch am Strafgericht beschäftigt und gleichzeitig aktiv in die Parteipolitik der SVP eingebunden. Genau diese beiden Gebäude wurden am Umzug vom 24. Juni 2016 angegriffen.
Dem letzten Gefangenen wünschen wir viel Kraft und Energie, die lange U-Haft zu überstehen - den Entlassenen, dass sie sich wieder in den Armen ihrer Freund*innen und Genoss*innen befinden!
Im Übrigen senden wir solidarische Grüsse und Kraft an die zwei Untersuchungshäftlinge von Zürich, denen vorgeworfen wird, an der Störung des Kongresses der Europäischen Gesellschaft für Züchtungsforschung (Eucarpia) am 29. August 2016 beteiligt gewesen zu sein.
Niemand ist frei, bis nicht alle frei sind!