Prozess um Volksverhetzung | Dügida-Dittmer kassiert 8 Monate auf Bewährung

Dügida-Anmelderin Melanie Dittmer am 28. April vor Gericht in Düsseldorf
Erstveröffentlicht: 
28.04.2016

Düsseldorf – Wegen Volksverhetzung, Störung der Religionsausübung und Beleidigung ist „Dügida“-Chefin Melanie Dittmer (37) zu 8 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden!

 

Dittmer gab am Donnerstag vor dem Amtsgericht Düsseldorf zu, bei zwei „Dügida“-Versammlungen im Februar und März 2015 vor einer Moschee in der City „Wir wollen keine Salafistenschweine“ und „Wir wollen keine pädophilen Muslime, die 9jährige Mädchen ficken“ skandiert zu haben.

 

Moschee-Besucher wurden dadurch im Gebet gestört. Die Angeklagte zeigte sich allerdings wenig einsichtig: „Ich habe damit niemand persönlich beleidigt.“ Die „pädophilen Muslime“ habe sich auf die Verehrung des Propheten Mohammed bezogen, der ein 9jähriges Mädchen geheiratet habe.

Allerdings gab sie zu, Polizisten bei einer Demo als „Arschlöcher“ bezeichnet sowie mit dem Handy gefilmt zu haben, um anschließend ihre Bilder ins Internet zu stellen.

Die „Dügida“-Demos finden inzwischen nicht mehr statt. Und Dittmer selbst gab an, keine Einnahmen mehr zu haben: Vor drei Monaten wurde ihre Sozialhilfe gestrichen.

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Dittmer hat noch weitere Verfahren auf dem Zettel, u.a. in Nordrhein-Westfalen wegen Steuerhinterziehung, Leistungsmissbrauch (ALG2) und Betrug, sowie in Sachsen wegen der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§111, StGB).