Amtsgericht Dresden: Prozess zu Angriff auf Asylunterstützer in Freital

Erstveröffentlicht: 
26.04.2016

Am Amtsgericht Dresden ist am Dienstag ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung fortgesetzt worden. Angeklagt sind drei Männer im Alter von 19, 27 und 46 Jahren. Da der jüngste von ihnen zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war, wird der Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt.

 

Erst verfolgt, dann zugeschlagen

 

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, fünf Teilnehmer einer Solidaritätskundgebung vor einer Asylbewerberunterkunft im sächsischen Freital angegriffen zu haben. Laut Anklage verfolgten sie in der Nacht zum 24. Juni 2015 das Fahrzeug, in dem die späteren Opfer saßen, um ihnen eine "Abreibung" zu verpassen. Bei der Verfolgungsjagd in Richtung Dresden ließen die Beteiligten sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen, Ampelsignale und Vorfahrtsregeln außer Acht.

An einer Tankstelle, an der die Asylbefürworter anhielten, wurden sie von den Angeklagten eingekeilt. Der jüngste Angeklagte habe mit einem Baseballschläger auf die Fenster des Transporters eingeschlagen. dabei ging eine Scheibe zu Bruch. Die herumfliegenden Glassplitter verletzten eines der Opfer.

 

Befangenheitsantrag bei urprünglichem Prozessbeginn

 

Der Prozess sollte ursprünglich bereits am 27. Januar beginnen, war aber gleich wieder unterbrochen worden, weil die Vertreterin eines Nebenklägers einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter stellte. Der Antrag wurde aber abgelehnt.

 

Verbindungen zur Freitaler Bürgerwehr?

 

Zwei der Angeklagten, die 19 und 46 Jahre alten Männer, sind derzeit auf freiem Fuß. Ihr mutmaßlicher Komplize sitzt dagegen schon seit dem 5. November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Grund sind die damals von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhobenen Vorwürfe gegen den 27-Jährigen. Demnach soll er an Sprengstoffanschlägen auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden Mitte Oktober 2015 sowie zwei Wochen später auf ein bewohntes Asylbewerberheim in Freital beteiligt gewesen sein.

 

Verfahren unabhängig von Terror-Ermittlungen

 

Inzwischen ist die Liste der Vorwürfe gegen den Mann weiter gewachsen. Die Bundesanwaltschaft hält ihn für einen Anführer der ihrer Ermittlungen zufolge rechtsterroristischen Bürgerwehr "Gruppe Freital". Sie wirft dem 27-Jährigen und weiteren verhafteten Mitgliedern mindestens drei Anschläge vor. In weiteren Fällen wird noch ermittelt, ob Anschläge der Gruppe zuzurechnen sind.

 

Der jetzt am Amtsgericht Dresden verhandelte Übergriff gehört nach bisherigen Erkenntnissen nicht dazu, weshalb das Verfahren unabhängig von den Terror-Ermittlungen der Bundesanwaltschaft erfolgt.

 

Der Prozess in Dresden wird am 28. April fortgesetzt.

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